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. 2021 Sep 16;174(3-4):44–52. [Article in German] doi: 10.1007/s10354-021-00881-3
Risikoklassen nach EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (Regel 11) [2] Evidenzstufen nach NICE Evidence Standards Framework [10]
Risikoklasse 1 Stufe 1
Jede Software, die nicht in Risikoklasse 2a oder höher eingeteilt wird

Digitale Gesundheitsanwendungen ohne individuell messbare Effekte

auf die Gesundheit von Anwender*innen. Organisatorische Anwendungen

auf Systemebene

Beispiele: elektronische Gesundheitsakte, Krankenhaus-Informations-Systeme

Risikoklasse 2a Stufe 2

Software, welche Information zur Entscheidung einer Diagnose oder therapeutischen Zwecken zur Verfügung stellt, ohne jedoch dabei ernstere Gesundheitsschäden verursachen zu können (s. nachfolgende Risikoklassen)

Software, die physiologische Messwerte aufzeichnet, solange es sich dabei nicht um Vitalparameter handelt

Digitale Gesundheitsanwendungen, welche Gesundheitsinformationen anbieten, einfache Monitoringfunktionen übernehmen, oder Anwendungen zur Kommunikation

Beispiele: Anwendungen mit Empfehlungen für einen gesunden Lebensstil, digitaler Kopfschmerzkalender, Anwendungen für Videosprechstunden mit Therapeut*innen

Risikoklasse 2b Stufe 3a

Software, welche Information zur Entscheidung einer Diagnose oder therapeutischen Zwecken zur Verfügung stellt, bei der ernstere Gesundheitsschäden oder die Notwendigkeit einer chirurgischen Intervention entstehen können

Software, die Vitalparameter aufzeichnet

(Messwerte, bei denen eine Änderung eine unmittelbare Gefahr für die Patient*innen darstellen kann)

Digitale Gesundheitsanwendungen, die der Prävention und dem Selbstmanagement von Krankheiten dienen. Digitale Gesundheitsanwendungen mit individuell messbaren Effekten auf die Gesundheit von Anwender*innen. Sie können parallel zu konventioneller Therapie eingesetzt werden

Beispiele: Anwendungen zur Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion

Risikoklasse 3 Stufe 3b
Software, welche Information zur Entscheidung einer Diagnose oder therapeutischen Zwecken zur Verfügung stellt, bei der diese Entscheidung ein Todesereignis oder irreversible Schäden der Gesundheit verursachen kann

Digitale Gesundheitsanwendungen, die der Diagnostik und Therapie von Krankheiten dienen. Digitale Gesundheitsanwendungen mit klinischen Konsequenzen (durch aktives Monitoring oder Berechnungen). Digitale Gesundheitsanwendungen mit individuell messbaren Effekten auf die Gesundheit von Anwender*innen

Beispiele: Anwendungen, die anhand eingegebener Symptome Diagnosevorschläge machen, Anwendungen, die kognitive Verhaltenstherapie für Angststörungen anbieten, Anwendungen, die mit einem externen Sensor oder Implantat verknüpft sind und dessen Daten automatisch und kontinuierlich für Fernmonitoring gesendet werden