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. 2023 Mar 9;83(5):517–546. doi: 10.1055/a-2003-5983
Konsensbasierte Empfehlung 7.E40
Expertenkonsens Konsensusstärke +++
Wenn die Indikation zur Thromboembolieprophylaxe gestellt wurde, soll diese mit niedermolekularem Heparin (NMH) durchgeführt werden.
In der intensivmedizinischen Behandlungssituation kann auf unfraktioniertes Heparin zurückgegriffen werden.
Thrombozytenaggregationshemmer sollten nicht zur Thromboembolieprophylaxe eingesetzt werden.