Konsensbasierte Empfehlung 7.E40 | |
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Expertenkonsens | Konsensusstärke +++ |
Wenn die Indikation zur Thromboembolieprophylaxe gestellt wurde,
soll
diese mit niedermolekularem Heparin (NMH) durchgeführt werden.
In der intensivmedizinischen Behandlungssituation kann auf unfraktioniertes Heparin zurückgegriffen werden. Thrombozytenaggregationshemmer sollten nicht zur Thromboembolieprophylaxe eingesetzt werden. |