Tab. 12.
Versteifungswerte in funktionsgünstiger Stellung | |
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Hüftgelenk (Abb. 16) | 10/20 B |
Kniegelenk (Abb. 17) | 8/20 B |
Oberes Sprunggelenk (Abb. 18) | 6/20 F |
Unteres Sprunggelenk1 | 4/20 F |
Oberes und unteres Sprunggelenk | 9/20 F |
Großzehengrundgelenk2 (Abb. 19) | 8/20 Gz |
Grundgelenk andere Zehe | 6/20 Z |
1Hinteres und vorderes unteres Sprunggelenk werden als eine funktionelle Einheit betrachtet
2Die ursprünglich postulierte funktionsgünstige Großzehenversteifung im Grundgelenk in Dorsalextension von 20-25° wurde wieder verlassen, da sie in Relation zur Fußauftrittsebene des belasteten Fußes schwer messbar ist. Es wurde konsentiert, dass man am belasteten Fuß beurteilt, ob die Großzehe bei Flexion im Endgelenk suffizienten Bodenkontakt hat. Dies mindert auch die Schwierigkeit der Beurteilung der Stellung bei Fußfehlformen (Hohl- oder Plattfuß)