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. 2024 Sep 18;127(10):748–766. [Article in German] doi: 10.1007/s00113-024-01483-5

Tab. 16.

Funktionsbeeinträchtigungen der Sprunggelenke

Funktionsbeeinträchtigungen der Sprunggelenke
Oberes Sprunggelenk: Bewegungseinschränkung (fußrücken-/fußsohlenwärts) auf Werte von
10/0/30 2/20 F1
10/0/20 3/20 F1
0/0/30 3/20 F
0/0/20 4/20 F
0/0/10 5/20 F
0/10/x* 10/20 F
0/> 10/x* 12/20 F
*x deshalb, weil die Restbeugefähigkeit bei Spitzfuß relativ unerheblich ist, bei Erhalt der Restbeugefähigkeit also kein relevanter Funktionsgewinn erzielt wird
Unteres Sprunggelenk: Bewegungseinschränkung um
Ein Drittel der Norm 2/20 F
Zwei Drittel der Norm 3/20 F
Kombinierte Funktionsbeeinträchtigungen von oberem und unterem Sprunggelenk sind nicht additiv, sondern subsumierend zu bewerten. Als ein Vergleichswert gilt dabei die Versteifung von oberem und unterem Sprunggelenk mit 9/20 F

1Wert im Vergleich zur Erstpublikation erhöht, da zur Vereinheitlichung die Normbeweglichkeit nach derzeit Anwendung findenden Messblättern der DGUV zugrunde gelegt wird (Tab. 1, Anmerkungen)