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. 2024 Sep 18;127(10):748–766. [Article in German] doi: 10.1007/s00113-024-01483-5

Tab. 3.

Versteifungswerte in funktionsgünstiger Stellung an den oberen Gliedmaßen (isoliert) – Abb. 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13

Versteifungswerte in funktionsgünstiger Stellung (isoliert ein Gelenk)
Schultergelenk (Abb. 6) 8/20 A
Ellenbogengelenk bei freier Unterarmdrehung (Abb. 7) 6/20 A
Unterarmdrehung, aufgehoben in Auswärtsdrehung (Abb. 8a)1 7/20 H
Unterarmdrehung, aufgehoben in Neutral-0-Stellung (Abb. 8b)1 6/20 H
Unterarmdrehung, aufgehoben in Einwärtsdrehung (Abb. 8c)1 5/20 H
Handgelenk (Abb. 9) 5/20 H
Daumensattel- und Daumengrundgelenk (Abb. 10 und 11) 6/20 H2
Daumensattelgelenk (Abb. 10 und 11) 4/20 H3
Daumengrund- und Daumenendgelenk (Abb. 10 und 11) 12/20 D4
Daumenendgelenk (Abb. 10 und 11) 6/20 D
Daumengrundgelenk (Abb. 10 und 11) 4/20 D
Langfingergrund‑, Langfingermittel- und Langfingerendgelenk (Abb. 12 und 13) 18/20 Fi
Langfingergrund- und Langfingermittelgelenk (Abb. 12 und 13) 14/20 Fi
Langfingermittel- und Langfingerendgelenk (Abb. 12 und 13) 10/20 Fi
Langfingergrundgelenk (Abb. 12 und 13) 8/20 Fi
Langfingermittelgelenk (Abb. 12 und 13) 6/20 Fi
Langfingerendgelenk (Abb. 12 und 13) 4/20 Fi

1Die isolierte Aufhebung oder Einschränkung der Unterarmdrehung ist wegen der aus ihr folgenden Funktionsbeeinträchtigung der Handfunktion nach Handwert zu bemessen. Die Aufhebung der Unterarmdrehung tritt praktisch nie auf, wird regelhaft operativ korrigiert. Trotzdem werden Eckwerte benannt, um die z. T. extreme Funktionsbeeinträchtigung als Vergleichswert für andere Handfunktionsbeeinträchtigungen heranziehen zu können. Diesbezüglich wurde auch beim Vergleich mit der Erstpublikation eine deutliche Erhöhung der Eckwerte vorgenommen, da u. a. Ausgleichsbewegungen mit inkludiert waren

2Invaliditätswert für die Versteifung von Daumengrund- und Sattelgelenk im Vergleich zur Erstpublikation geändert, da die Funktionsbeeinträchtigung geringer ist als die Daumenamputation, aber schlechter als Handgelenkversteifung

3Wert wurde von ursprünglich 6 auf 4/20 reduziert, da die Versteifung des Handgelenks in funktionsgünstiger Stellung zu größeren Funktionsbeeinträchtigungen führt. Die Bemessung erfolgt nach Hand- und nicht Daumenwert, da globale Handfunktionen betroffen sind, die sich allein im Daumenwert nicht abbilden lassen

4Hier kommt es bei subsumierender Betrachtung zu einer Potenzierung des Invaliditätswertes über die reine Addition hinaus, da grundlegende Greiffunktionen beeinträchtigt sind