Nr. | Empfehlungen/Statements | EG | LoE | Quellen |
---|---|---|---|---|
5.1. | Die Patientinnen sollten über die klinischen Zeichen eines Rezidivs aufgeklärt werden. | B | LL-Adapt. | 89 |
5.2. | Weitere diagnostische Methoden neben denen im Rahmen der Nachsorge empfohlenen sollten bei asymptomatischen Patientinnen nicht durchgeführt werden. | B | LL-Adapt. | 89 |
5.3. | Für die bildgebende Abklärung bei Verdacht auf ein lokales/lokoregionäres Rezidiv sollen wie auch in der Diagnostik des primären Mammakarzinoms die Mammografie und der Brustultraschall eingesetzt werden. (A) Die Brust-MRT sollte eingesetzt werden, wenn mit anderen Methoden im Hinblick auf die Risikosituation der Frau keine ausreichend sichere diagnostische Aussage getroffen werden kann. (B) |
A/B | LL-Adapt- | 90 |
5.4. | Für die primäre histologische Abklärung eines lokoregionären Rezidivs sind die Mammasonografie und minimalinvasive Biopsiemethoden geeignet. | B | LL-Adapt. | 73 |
5.5. | Bei Verdacht auf Fernmetastasen können diese durch geeignete diagnostische Maßnahmen ausgeschlossen werden. Bei neu diagnostiziertem Mammakarzinom und dem klinischen Verdacht auf Metastasen soll ein bildgebendes Staging erfolgen. Als Staginguntersuchungen sollen ein kontrastverstärktes CT (Thorax, Abdomen, Becken) sowie ein Knochenszintigramm durchgeführt werden. |
A | LL-Adapt. | 88 |
5.6. | Ein PET-CT sollte nur eingesetzt werden, wenn mit anderen Methoden bei symptomatischen Patientinnen der dringende Verdacht auf eine Fernmetastasierung vorliegt und diese Metastasierung nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann. | B | LL-Adapt. | 88 |