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. 2003 Dec 13;6(8):603–614. [Article in German] doi: 10.1007/s10049-003-0616-8

Tabelle 3.

Kategorisierung von B-Verwundeten und -Exponierten sowie Massnahmen zur Absonderung in Abhängigkeit von der Exposition

Medizinische B-Schutzkategorie Kategorie (Infektionsschutzgesetz) bzw. Symptome Definition, B-Gesundheitsstörungen Primäre medizinische bzw. antiepidemische Maßnahmen
B-Verwundeter Kranker Person, die nach gesicherter B-Exposition an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist Ggf. B-Dekontamination a, stationäre Behandlung, bei Vorliegen einer hoch ansteckenden Krankheit Isolierung mit Barrierenpflege
Krankheitsverdächtiger Person, bei der Krankheitszeichen bestehen, welche das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit nach vermuteter oder gesicherter B-Exposition oder Kontakt mit Kranken bzw. deren Sekreten, Ausscheidungen und Geweben oder damit kontaminierten Objekten vermuten lassen Ggf. B-Dekontamination a, stationäre Behandlung, ggf. Isolierung und Barrierebehandlung bis zur Bestätigung der (Verdachts)diagnose
B-Exponierter

Ansteckungsverdächtiger („B-Gesunder“, evtl. konventionell Verwundeter, Verletzter)

Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein, aufgrund

1. einer direkten Exposition gegenüber nachgewiesenen B-Kampfstoffen

2. eines Kontaktes zu bestätigtem B-Verwundeten (B-Kranken), mit dessen Ausscheidungen, Geweben, Sekreten oder damit kontaminierten Objekten („Kontaktperson“)

B-Dekontamination, ggf. postexpositionelle Immun- und/oder Chemoprophylaxe, medizinische Überwachung (2-mal tgl. Temperaturmessung und Kontrolle des Gesundheitsszustands)

- bei Pocken, Lungenpest, viralem hämorrhagischen Fieber: Quarantäne

Expositionsverdächtiger („Gesunder“; bei hohem Wahrscheinlichkeitsgrad und hohem Ansteckungsrisiko: Ansteckungsverdächtiger)

Person mit

1. einer wahrscheinlichen B-Exposition (z.B. nachgewiesener Aufenthalt in mutmaßlichem, noch nicht bestätigtem B-Wirkungsherd)

2. einem nachgewiesenen Kontakt zu noch nicht bestätigten B-Verwundeten (Krankheitsverdächtigen) oder deren Ausscheidung, Sekreten, Geweben oder damit kontaminierten Objekten („Kontaktperson“)

B-Dekontamination, ggf. postexpositionelle Immun- und/oder Chemoprophylaxe

Beobachtung mit medizinischer Überwachung (s. oben), ggf. häusliche Absonderung

B-Ausscheider (Rekonvaleszenter) Person, die nach einer B-Exposition Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein Ggf. berufliche Tätigkeitsverbote oder sonstige Einschränkungen, Hygienemaßnahmen, ggf. Chemotherapie

a Innerhalb der ersten 24 h nach bestätigter oder vermuteter Exposition