Tabelle 3.
Kategorisierung von B-Verwundeten und -Exponierten sowie Massnahmen zur Absonderung in Abhängigkeit von der Exposition
| Medizinische B-Schutzkategorie | Kategorie (Infektionsschutzgesetz) bzw. Symptome | Definition, B-Gesundheitsstörungen | Primäre medizinische bzw. antiepidemische Maßnahmen |
|---|---|---|---|
| B-Verwundeter | Kranker | Person, die nach gesicherter B-Exposition an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist | Ggf. B-Dekontamination a, stationäre Behandlung, bei Vorliegen einer hoch ansteckenden Krankheit Isolierung mit Barrierenpflege |
| Krankheitsverdächtiger | Person, bei der Krankheitszeichen bestehen, welche das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit nach vermuteter oder gesicherter B-Exposition oder Kontakt mit Kranken bzw. deren Sekreten, Ausscheidungen und Geweben oder damit kontaminierten Objekten vermuten lassen | Ggf. B-Dekontamination a, stationäre Behandlung, ggf. Isolierung und Barrierebehandlung bis zur Bestätigung der (Verdachts)diagnose | |
| B-Exponierter | Ansteckungsverdächtiger („B-Gesunder“, evtl. konventionell Verwundeter, Verletzter) |
Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein, aufgrund 1. einer direkten Exposition gegenüber nachgewiesenen B-Kampfstoffen 2. eines Kontaktes zu bestätigtem B-Verwundeten (B-Kranken), mit dessen Ausscheidungen, Geweben, Sekreten oder damit kontaminierten Objekten („Kontaktperson“) |
B-Dekontamination, ggf. postexpositionelle Immun- und/oder Chemoprophylaxe, medizinische Überwachung (2-mal tgl. Temperaturmessung und Kontrolle des Gesundheitsszustands) - bei Pocken, Lungenpest, viralem hämorrhagischen Fieber: Quarantäne |
| Expositionsverdächtiger | („Gesunder“; bei hohem Wahrscheinlichkeitsgrad und hohem Ansteckungsrisiko: Ansteckungsverdächtiger) |
Person mit 1. einer wahrscheinlichen B-Exposition (z.B. nachgewiesener Aufenthalt in mutmaßlichem, noch nicht bestätigtem B-Wirkungsherd) 2. einem nachgewiesenen Kontakt zu noch nicht bestätigten B-Verwundeten (Krankheitsverdächtigen) oder deren Ausscheidung, Sekreten, Geweben oder damit kontaminierten Objekten („Kontaktperson“) |
B-Dekontamination, ggf. postexpositionelle Immun- und/oder Chemoprophylaxe Beobachtung mit medizinischer Überwachung (s. oben), ggf. häusliche Absonderung |
| B-Ausscheider | (Rekonvaleszenter) | Person, die nach einer B-Exposition Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein | Ggf. berufliche Tätigkeitsverbote oder sonstige Einschränkungen, Hygienemaßnahmen, ggf. Chemotherapie |
a Innerhalb der ersten 24 h nach bestätigter oder vermuteter Exposition