▪ Maximal 5 Angehörige pro Trauerfeier |
▪ Mindestens ein Meter Abstand zueinander |
▪ Fernbleiben der Trauergemeinde bei Krankheit |
▪ Begrüßung der Trauergemeinde ohne Körperkontakt |
▪ Gebetstunden, Kommunion und Friedensgruß entfallen |
▪ Fernbleiben der Trauergemeinde, wenn einer Risikogruppe zugehörig |
▪ Weihwasserspender & Erde werden nicht bereitgestellt (Infektionsgefahr) |