| Unbeanstandete Rechnungen | Aufschlag (Strafzahlung) |
|---|---|
| ≥60 % | Keine Strafzahlung |
| 40 % bis unter 60 % | 25 % des Differenzbetrages aber nicht mehr als 10 % des geminderten Abrechnungsbetrages. In jedem Fall aber mindestens 300 € |
| 0 % bis unter 40 % oder systematisch überhöhte Rechnungen | 50 % des Differenzbetrages aber nicht mehr als 10 % des geminderten Abrechnungsbetrages. In jedem Fall aber mindestens 300 € |