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. 2020 May 30;59(7):843–848. [Article in German] doi: 10.1007/s00120-020-01245-2
Unbeanstandete Rechnungen Aufschlag (Strafzahlung)
≥60 % Keine Strafzahlung
40 % bis unter 60 % 25 % des Differenzbetrages aber nicht mehr als 10 % des geminderten Abrechnungsbetrages. In jedem Fall aber mindestens 300 €
0 % bis unter 40 % oder systematisch überhöhte Rechnungen 50 % des Differenzbetrages aber nicht mehr als 10 % des geminderten Abrechnungsbetrages. In jedem Fall aber mindestens 300 €