Tabelle 1.
Erkrankung | Einfluss von COVID‐19 oder Infektion mit SARS‐CoV‐2 auf die Erkrankung | Zugelassene immunmodulatorische Therapien | Empfehlungen für die Fortsetzung einer Systemtherapie | Empfehlungen für die Neueinleitung einer Systemtherapie |
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Psoriasis | Verschlechterung möglich |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie ohne Änderungen |
Keine Unterscheidung zwischen zugelassenen Therapien. Zielgerichtete Therapien/Biologika möglicherweise vorteilhaft gegenüber konventioneller Immunmodulation |
Ekzem | Verschlechterung möglich |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie ohne Änderungen | Retinoide und zielgerichtete Therapien/Biologika möglicherweise vorteilhaft gegenüber konventioneller Immunmodulation |
Allergisches Asthma bronchiale, allergische Rhinokonjunktivitis, Anaphylaxie | Verschlechterung möglich |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie ohne Änderungen | Start von neuen Therapien wie benötigt |
Blasenbildende Autoimmundermatosen | Verschlechterung möglich |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie zur Kontrolle von Exazerbationen | Rituximab sollte in COVID‐19 Infektionsphasen möglichst verschoben und alternativ IVIG erwogen werden |
Kollagenosen | Verschlechterung möglich |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie ohne Änderungen | Start von neuen Therapien wie benötigt |
Vaskulitiden | Verschlechterung und Neuauftreten der Erkrankung möglich |
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Indikation für Immunsuppressiva sollte eher restriktiv gestellt werden |
Indikation für Immunsuppressiva sollte eher restriktiv gestellt werden. Rituximab und Cyclophosphamid sollten in COVID‐19 Infektionsphasen möglichst verschoben und alternativ IVIG erwogen werden |
Hautkrebs | Aktuell unklar |
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Beibehaltung der immunmodulatorischen Therapie ohne Änderungen | Start von neuen Therapien wie benötigt |
Abk.: GKS, Glukokortikosteroide; IVIG, intravenöse Immunglobuline.
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