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. 2020 Jun 24;74(8):496–504. [Article in German] doi: 10.1055/a-1193-9315

Tab. 1. Kriterien für Reha-Fähigkeit nach überstandener COVID-19 (in Anlehnung an Empfehlungen von Carda et al. 17 und des Robert-Koch-Instituts [Stand: 25. 05. 2020]).

Die COVID-19 bedingte Akutsymptomatik sollte vor Verlegung mindestens 2 Tage abgeklungen sein.
Die respiratorische 1 und Kreislauf-Situation 2 sollten so stabil sein, dass Rückverlegungen in den Akutbereich nicht absehbar sind.
Es sollten keine Direktverlegungen aus dem Intensivbereich in die Reha erfolgen.
Um sicherzustellen, dass keine Infektiosität mehr besteht, sollte die PCR (die im Akutkrankenhaus zu erfolgen hat) in 2 zeitgleich durchgeführten Abstrichen (oropharyngeal und nasopharyngeal) ein negatives Testergebnis liefern. Das konkrete diagnostische Vorgehen sollte nach den aktuellen RKI-Kriterien ausgerichtet werden.
1

ausreichende Oxygenierung (PaO2 ≥ 60 mmHg in Ruhe), ggf. unter O 2 -Zufuhr, keine persistierende (während COVID-19 neu aufgetretene) ventilatorische Insuffizienz

2

keine dekompensierte Herzinsuffizienz