Tab. 1. Kriterien für Reha-Fähigkeit nach überstandener COVID-19 (in Anlehnung an Empfehlungen von Carda et al. 17 und des Robert-Koch-Instituts [Stand: 25. 05. 2020]).
Die COVID-19 bedingte Akutsymptomatik sollte vor Verlegung mindestens 2 Tage abgeklungen sein. |
Die respiratorische 1 und Kreislauf-Situation 2 sollten so stabil sein, dass Rückverlegungen in den Akutbereich nicht absehbar sind. |
Es sollten keine Direktverlegungen aus dem Intensivbereich in die Reha erfolgen. |
Um sicherzustellen, dass keine Infektiosität mehr besteht, sollte die PCR (die im Akutkrankenhaus zu erfolgen hat) in 2 zeitgleich durchgeführten Abstrichen (oropharyngeal und nasopharyngeal) ein negatives Testergebnis liefern. Das konkrete diagnostische Vorgehen sollte nach den aktuellen RKI-Kriterien ausgerichtet werden. |
ausreichende Oxygenierung (PaO2 ≥ 60 mmHg in Ruhe), ggf. unter O 2 -Zufuhr, keine persistierende (während COVID-19 neu aufgetretene) ventilatorische Insuffizienz
keine dekompensierte Herzinsuffizienz