Komponente | Spektrum |
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Rahmenbedingungen | |
Betrieb der Ambulanzen |
Betreiber: – Öffentlich: Universitätskliniken, Kassenärztliche Vereinigung, Öffentlicher Gesundheitsdienst – Privat: profitorientiert und nichtprofitorientiert (z. B. kirchlich) |
Personalstruktur |
In den Ambulanzen arbeiteten: – Fachärzt*innen (an Uni auch Assistenzärzt*innen) – Meist zusätzlich verschiedene Angehörige von Gesundheitsfachberufen: Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen, Pflegekräfte und medizinische Fachangstelle (MFA) – An vereinzelten Standorten zusätzlich Sozialarbeiter*innen Arbeitsverhältnis in Teilen abhängig vom Betreiber: – Private Betreiber: Vor allem Honorarärzt*innen – Öffentliche Betreiber: Mischung aus Honorarärzt*innen und Angestellten (Bruttostundenlohn für Honorarärzt*innen variierte zwischen 75 € und 130 €, häufig waren diese bereits im Ruhestand) |
Praktische Auswirkungen des AsylbLG auf die medizinische Versorgung |
An einem Standort: Definition des Leistungskatalogs durch Gesundheitskarte An allen anderen Standorten: Antrag auf Kostenübernahme notwendig für – Sehr teure Behandlungen oder Medikamente – Alle Medikamente Vom Ambulanzpersonal wahrgenommenes Spektrum der Versorgung: – Stark eingeschränkt bis – Sehr nah an Regelversorgung |
Versorgung | |
Ärztliche Versorgung |
Angebotene Fachrichtungen: – Immer: Allgemeinmedizin (2,6–10 h/100 Bewohner*innen) – z. T. zusätzliche Fachrichtungen, u. a. Gynäkologie, Pädiatrie, Zahnmedizin, Dermatologie |
Psychosoziale Versorgung |
Häufig keinerlei psychosoziale Versorgung, wenn Versorgung angeboten, dann: – „Stabilisierungssprechstunde“ – Psychotherapeutische Sprechstunde in der Ambulanz – Anbindung an eine psychiatrische Ambulanz der Uniklinik – „Psychosoziale“ Sprechstunde (Dennoch berichteten alle Standorte, den psychologischen Bedarf der Bewohner*innen der AE nicht ausreichend adressieren zu können.) |
Sprechstundenmanagement und nichtärztliche Versorgung |
Große Unterschiede in den Aufgaben des Gesundheitspersonals: – Terminorganisation mit externen Versorgern – Durchführung von EKG, Labor – Durchführung von „pflegerischen“ Tätigkeiten, wie Wundversorgung, Triage und Erstversorgung – Dokumentation und Assistenz in den Sprechstunden – Individuelle Betreuung und Nachverfolgung der einzelnen Patient*innen – „Pflegerische Sprechstunde“ (einfache medizinische Versorgung bei Erkältung, Magen-Darm-Beschwerden etc.) – Organisation des Medikamenten- und Hilfsmittelbestands – Erstellung von Dienstplänen – Betreuung und Organisation weiteren Personals (Dolmetscher/Security) |
Organisation und Leitung | |
Sprachmittlung |
Unterschiede in der Finanzierung von Sprachmittler*innen: – Keine Finanzierung, nur Familienmitglieder und Freunde als Sprachmittler*innen – Bezahlte Dolmetscher*innen verfügbar bei bestimmten Indikationen (z. B. Aufklärung zu Operationen, psychologische Versorgung, Überweisung in die Regelversorgung) – Immer Dolmetscher*innen vor Ort für häufigste Sprachen Unterschiedliche Konzepte: – „Laiensprachmittler*innen“, z. T. auch Medizinstudierende – Vereidigte Dolmetscher*innen – Videodolmetschsysteme für ärztliches Personal und Leitstelle |
Ausgabe von Rezepten und Arzneimitteln |
Mögliche Prozesse: – Medikamentenstandard vor Ort (z. T. sehr umfangreich, z. T. nur das Allernötigste) – Ausgabe von Rezepten; diese wurden von Asylsuchenden in einer Apotheke der Wahl eingelöst – Lieferung nach Ausstellung des Rezeptes von städtischen Apotheken |
Dokumentations- und Informationssysteme |
Dokumentation der Versorgung entweder – Papierbasiert (vor allem am Anfang) – Elektronische Dokumentation; gebräuchliche Praxissysteme: – Spezifische Software des Betreibers für die gesamte Unterkunft – Klinikinformationssysteme (KIS) – Refugee Care Manager (RefCare©) |