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. 2020 Nov 12;63(12):1460–1469. [Article in German] doi: 10.1007/s00103-020-03243-3
Komponente Spektrum
Rahmenbedingungen
Betrieb der Ambulanzen

Betreiber:

– Öffentlich: Universitätskliniken, Kassenärztliche Vereinigung, Öffentlicher Gesundheitsdienst

– Privat: profitorientiert und nichtprofitorientiert (z. B. kirchlich)

Personalstruktur

In den Ambulanzen arbeiteten:

– Fachärzt*innen (an Uni auch Assistenzärzt*innen)

– Meist zusätzlich verschiedene Angehörige von Gesundheitsfachberufen: Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen, Pflegekräfte und medizinische Fachangstelle (MFA)

– An vereinzelten Standorten zusätzlich Sozialarbeiter*innen

Arbeitsverhältnis in Teilen abhängig vom Betreiber:

– Private Betreiber: Vor allem Honorarärzt*innen

– Öffentliche Betreiber: Mischung aus Honorarärzt*innen und Angestellten

(Bruttostundenlohn für Honorarärzt*innen variierte zwischen 75 € und 130 €, häufig waren diese bereits im Ruhestand)

Praktische Auswirkungen des AsylbLG auf die medizinische Versorgung

An einem Standort: Definition des Leistungskatalogs durch Gesundheitskarte

An allen anderen Standorten: Antrag auf Kostenübernahme notwendig für

– Sehr teure Behandlungen oder Medikamente

– Alle Medikamente

Vom Ambulanzpersonal wahrgenommenes Spektrum der Versorgung:

– Stark eingeschränkt bis

– Sehr nah an Regelversorgung

Versorgung
Ärztliche Versorgung

Angebotene Fachrichtungen:

– Immer: Allgemeinmedizin (2,6–10 h/100 Bewohner*innen)

– z. T. zusätzliche Fachrichtungen, u. a. Gynäkologie, Pädiatrie, Zahnmedizin, Dermatologie

Psychosoziale Versorgung

Häufig keinerlei psychosoziale Versorgung, wenn Versorgung angeboten, dann:

– „Stabilisierungssprechstunde“

– Psychotherapeutische Sprechstunde in der Ambulanz

– Anbindung an eine psychiatrische Ambulanz der Uniklinik

– „Psychosoziale“ Sprechstunde

(Dennoch berichteten alle Standorte, den psychologischen Bedarf der Bewohner*innen der AE nicht ausreichend adressieren zu können.)

Sprechstundenmanagement und nichtärztliche Versorgung

Große Unterschiede in den Aufgaben des Gesundheitspersonals:

– Terminorganisation mit externen Versorgern

– Durchführung von EKG, Labor

– Durchführung von „pflegerischen“ Tätigkeiten, wie Wundversorgung, Triage und Erstversorgung

– Dokumentation und Assistenz in den Sprechstunden

– Individuelle Betreuung und Nachverfolgung der einzelnen Patient*innen

– „Pflegerische Sprechstunde“ (einfache medizinische Versorgung bei Erkältung, Magen-Darm-Beschwerden etc.)

– Organisation des Medikamenten- und Hilfsmittelbestands

– Erstellung von Dienstplänen

– Betreuung und Organisation weiteren Personals (Dolmetscher/Security)

Organisation und Leitung
Sprachmittlung

Unterschiede in der Finanzierung von Sprachmittler*innen:

– Keine Finanzierung, nur Familienmitglieder und Freunde als Sprachmittler*innen

– Bezahlte Dolmetscher*innen verfügbar bei bestimmten Indikationen (z. B. Aufklärung zu Operationen, psychologische Versorgung, Überweisung in die Regelversorgung)

– Immer Dolmetscher*innen vor Ort für häufigste Sprachen

Unterschiedliche Konzepte:

– „Laiensprachmittler*innen“, z. T. auch Medizinstudierende

– Vereidigte Dolmetscher*innen

– Videodolmetschsysteme für ärztliches Personal und Leitstelle

Ausgabe von Rezepten und Arzneimitteln

Mögliche Prozesse:

– Medikamentenstandard vor Ort (z. T. sehr umfangreich, z. T. nur das Allernötigste)

– Ausgabe von Rezepten; diese wurden von Asylsuchenden in einer Apotheke der Wahl eingelöst

– Lieferung nach Ausstellung des Rezeptes von städtischen Apotheken

Dokumentations- und Informationssysteme

Dokumentation der Versorgung entweder

– Papierbasiert (vor allem am Anfang)

– Elektronische Dokumentation; gebräuchliche Praxissysteme:

 – Spezifische Software des Betreibers für die gesamte Unterkunft

 – Klinikinformationssysteme (KIS)

 – Refugee Care Manager (RefCare©)