E.4 |
Operative Einheiten sollen Lagerungsstandards vorhalten, diese allgemein zugänglich hinterlegen, interdisziplinär und interprofessionell kommunizieren und in regelmäßigen Abständen hinsichtlich inhaltlicher Aktualität überprüfen. |
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E.5 |
In OPs soll eine ausreichende Menge und Qualität an Lagerungsmaterialien vorgehalten werden. Art und der Umfang der Anschaffung sollten am Patientenkollektiv und dem Stand der Wissenschaft ausgerichtet sein. Insbesondere bei adipösen Patientinnen sollen Tische verwendet werden, die eine entsprechende Gewichtsspezifikation aufweisen. |
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E.6 |
Lagerungsrelevante Co-Morbiditäten und Zustände sollten präoperativ erhoben und bei der Lagerung berücksichtigt werden (ASA, AORN). Hierzu gehören das Vorhandensein von Endoprothesen, Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit, anatomische Varianten (sofern präoperativ bekannt). |
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10
,
11
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E.7 |
Lagerung und eventuelle Umlagerungen sollen durch eine ausreichende Anzahl an Personen durchgeführt werden (AST, AORN), um Patientensicherheit und Ergonomie für das Personal zu gewährleisten. |
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10
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12
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E.8 |
Bei Umlagerung auf den OP-Tisch sollte die Patientin nicht gezogen, sondern mit geeigneten Lagerungshilfen (Rutschbretter, Lift) möglichst reibungsarm bewegt werden, um Hautverletzungen durch Scherkräfte zu vermeiden (AST). |
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12
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E.9 |
OP-Unterlagen sollen trocken und faltenfrei sein. |
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E.10 |
Körperteile sollen nicht über den Rand des Tisches hängen, das (knöcherne) Gesäß soll nicht über die Tischkante hängen (AST, AORN). |
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10
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12
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E.11 |
Eine Unterpolsterung des Kopfes soll vorgenommen werden, damit die Halswirbelsäule (HWS) sich in Neutralposition befindet und keine Druckstelle am Hinterkopf entsteht. |
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