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. 2021 Aug 13;17(3):370–378. [Article in German] doi: 10.1007/s11553-021-00890-5

Tab. 2.

Auszug der Handlungsempfehlungen der Gesundheitsförderungsstrategie 2019–2022 für Hochschulen unterteilt nach Adressaten, Zielen und Erläuterungen [3]

Adressaten Ziele Erläuterungen
Bundesebene
Gesetzgeber Bundestag und Bundesrat Präventionsgesetz novellieren

Trennung zwischen sogenannten „nicht-betrieblichen Lebenswelten“ (§ 20a) und „Betrieben“ (§ 20b) im Leistungsrecht des SGB V aufheben;

Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger zwingend vorschreiben

Sozialversicherungsträger der NPK Handlungsfelder der BRE ([7]; vgl. Tab. 1) in der Lebenswelt Hochschule in gemeinsame Projekte umsetzen Hochschulen in die Umsetzung des Präventionsgesetzes und die nationale Präventionsstrategie einbeziehen
Nationale Präventionskonferenz Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen für den NPK-Präventionsbericht 2022 für Hochschulen entwickeln vgl. [30]

Für die Lebenswelt Hochschule gesundheitsbezogene Indikatoren, Parameter und Daten erheben, auswerten, eine Präventionsberichterstattung und Gesundheitsförderungsstrategie darauf aufbauen;

das Deutsche Studentenwerk und den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband in die NPK aufnehmen

BRE stärker differenzieren, Handlungsfelder umsetzen und weiterentwickeln

Für die Altersgruppe der Studierenden und Auszubildenden die Lebensphasenbezeichnung „Gesund in Ausbildung und Studium“ einführen;

die Handlungsfelder der BRE umsetzen, vulnerable Gruppen an Hochschulen per Expertise identifizieren und unterstützen

Präventionsforum Akteure der Lebenswelt Hochschule am Gestaltungsprozess der nationalen Präventionsstrategie direkt und kontinuierlich beteiligen Neben der Jahresveranstaltung kleinere Formate zum Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Fachöffentlichkeit und den Mitgliedern der Nationalen Präventionskonferenz ausrichten
Landesebene
Bundesländer Nationale Präventionsstrategie mit BRE übertragen Präventionsleistungen, Präventionsberichterstattung und Handlungsfelder für die Lebenswelt Hochschule in die jeweiligen LRV aufnehmen
Finanzielle Förderung regionaler Strukturen und Forschungsförderung Regionale Vernetzungsstrukturen für gesundheitsfördernde Hochschulen sowie landesspezifische Forschung und Praxistransfer zu Fragen der Gesundheitsförderung an Hochschulen unterstützen
Landesparlamente und Landesregierungen Gesundheitsmanagement für alle Statusgruppen als Pflichtaufgabe in die Hochschul- und Studierendenwerksgesetze aufnehmen Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung an den Hochschulen bereitstellen
Zuständige Landesministerien Hochschulen als Lebenswelt in die LRV aufnehmen Hochschulen sowie deren landesspezifischen Gremien in den jeweiligen Strukturen der LRV aufnehmen
Sozialversicherungsträger Handlungsfelder der BRE in der Lebenswelt Hochschule in gemeinsame Projekte umsetzen Die Lebenswelt Hochschule in die Umsetzung des PrävG durch die LRVen einbeziehen
Sozialversicherungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsträger Konzept zur Umsetzung der BRE in Hochschulen vorlegen Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein zentraler Akteur für die Gesundheit, Prävention und Sicherheit an Hochschulen und den dort versicherten Personen
Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallversicherungsträger nach SGB VII und auf Grundlage des PrävG umsetzen vgl. [31]

Gesundheitswissenschaftlich orientierte Unfallberichterstattung zu Studierenden auf Bundes- und Landesebene einführen;

Kategorie Studierende (anstatt Schüler) in der Unfallstatistik anwenden;

Unfallprävention mit den Hochschulen umsetzen;

Curriculum „Sicherheit, Gesundheitsschutz,

Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung“ für Hochschulen entwickeln

Zuständige Gesetzliche Unfallversicherung auf Landesebene Hochschulspezifische Unfallstatistiken und eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (z. B. Gefährdungsbeurteilung für Studierende und Beschäftigte) vorlegen

Aufnahme der Lebenswelt Hochschule in die LRV unterstützen;

die Hochschulen auf Landesebene vernetzen

Hochschulen und Studierendenwerke
Hochschulrektorenkonferenz Hochschulen auf dem Weg zur „Gesunden Hochschule“ unterstützen Erklärung zum Gesundheitsmanagement an Hochschulen auf Grundlage der zehn Gütekriterien des AGH sowie des Arbeits‑, Infektions- und Mutterschutz- sowie Präventionsgesetzes verabschieden
Hochschulen Betriebliches [25] und studentisches Gesundheitsmanagement [29] einführen BGM und SGM mit der Zielrichtung eines hochschulischen bzw. universitären Gesundheitsmanagements in der Organisation Hochschule einführen und umsetzen
Hochschulen Studiengangspezifische, gesundheitsbezogene Lehrinhalte entwickeln Themen: (Gender-bezogene) Gesundheitsförderung, Gesundheit und Sicherheit, medizinische und nicht-medizinische Prävention, digitale Gesundheitskompetenz in Bildungseinrichtungen und Betrieben vermitteln
Hochschulen und Studierendenwerke Unterstützungssysteme zur Verminderung „vertikal“ (BAföG) und „horizontal“ (Gesundheitskompetenz) bedingter Ungleichheiten ausbauen Z. B. die Einführung eines neuen BaföG-Systems zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen sowie die Stärkung der Gesundheitskompetenz durch die Erweiterung von Angeboten für einen gesunden Lebensstil (z. B. Hochschulsport) und den Ausbau diversity-gerechter und psychosozialer Beratung
Studierendenwerke Gesundheitsförderung der Studierenden im Rahmen eines SGM an der Hochschule und in den eigenen Betrieben und Aktivitätsfeldern umsetzen Hochschulen bei der Realisierung des Gesundheitsmanagements für Studierende aktiv unterstützen und die eigenen Geschäftsbereiche (Beratung, Wohnen, Ernährung, Dienstleistungen) im Sinne der Gesundheitsförderung weiterentwickeln

BGM betriebliches Gesundheitsmanagement, BRE Bundesrahmenempfehlungen, GUV gesetzliche Unfallversicherung, LRV Landesrahmenvereinbarungen, PrävG Präventionsgesetz, SGM studentisches Gesundheitsmanagement