Tab. 2.
Auszug der Handlungsempfehlungen der Gesundheitsförderungsstrategie 2019–2022 für Hochschulen unterteilt nach Adressaten, Zielen und Erläuterungen [3]
Adressaten | Ziele | Erläuterungen |
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Bundesebene | ||
Gesetzgeber Bundestag und Bundesrat | Präventionsgesetz novellieren |
Trennung zwischen sogenannten „nicht-betrieblichen Lebenswelten“ (§ 20a) und „Betrieben“ (§ 20b) im Leistungsrecht des SGB V aufheben; Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger zwingend vorschreiben |
Sozialversicherungsträger der NPK | Handlungsfelder der BRE ([7]; vgl. Tab. 1) in der Lebenswelt Hochschule in gemeinsame Projekte umsetzen | Hochschulen in die Umsetzung des Präventionsgesetzes und die nationale Präventionsstrategie einbeziehen |
Nationale Präventionskonferenz | Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen für den NPK-Präventionsbericht 2022 für Hochschulen entwickeln vgl. [30] |
Für die Lebenswelt Hochschule gesundheitsbezogene Indikatoren, Parameter und Daten erheben, auswerten, eine Präventionsberichterstattung und Gesundheitsförderungsstrategie darauf aufbauen; das Deutsche Studentenwerk und den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband in die NPK aufnehmen |
BRE stärker differenzieren, Handlungsfelder umsetzen und weiterentwickeln |
Für die Altersgruppe der Studierenden und Auszubildenden die Lebensphasenbezeichnung „Gesund in Ausbildung und Studium“ einführen; die Handlungsfelder der BRE umsetzen, vulnerable Gruppen an Hochschulen per Expertise identifizieren und unterstützen |
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Präventionsforum | Akteure der Lebenswelt Hochschule am Gestaltungsprozess der nationalen Präventionsstrategie direkt und kontinuierlich beteiligen | Neben der Jahresveranstaltung kleinere Formate zum Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Fachöffentlichkeit und den Mitgliedern der Nationalen Präventionskonferenz ausrichten |
Landesebene | ||
Bundesländer | Nationale Präventionsstrategie mit BRE übertragen | Präventionsleistungen, Präventionsberichterstattung und Handlungsfelder für die Lebenswelt Hochschule in die jeweiligen LRV aufnehmen |
Finanzielle Förderung regionaler Strukturen und Forschungsförderung | Regionale Vernetzungsstrukturen für gesundheitsfördernde Hochschulen sowie landesspezifische Forschung und Praxistransfer zu Fragen der Gesundheitsförderung an Hochschulen unterstützen | |
Landesparlamente und Landesregierungen | Gesundheitsmanagement für alle Statusgruppen als Pflichtaufgabe in die Hochschul- und Studierendenwerksgesetze aufnehmen | Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung an den Hochschulen bereitstellen |
Zuständige Landesministerien | Hochschulen als Lebenswelt in die LRV aufnehmen | Hochschulen sowie deren landesspezifischen Gremien in den jeweiligen Strukturen der LRV aufnehmen |
Sozialversicherungsträger | Handlungsfelder der BRE in der Lebenswelt Hochschule in gemeinsame Projekte umsetzen | Die Lebenswelt Hochschule in die Umsetzung des PrävG durch die LRVen einbeziehen |
Sozialversicherungen | ||
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsträger | Konzept zur Umsetzung der BRE in Hochschulen vorlegen | Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein zentraler Akteur für die Gesundheit, Prävention und Sicherheit an Hochschulen und den dort versicherten Personen |
Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallversicherungsträger nach SGB VII und auf Grundlage des PrävG umsetzen vgl. [31] |
Gesundheitswissenschaftlich orientierte Unfallberichterstattung zu Studierenden auf Bundes- und Landesebene einführen; Kategorie Studierende (anstatt Schüler) in der Unfallstatistik anwenden; Unfallprävention mit den Hochschulen umsetzen; Curriculum „Sicherheit, Gesundheitsschutz, Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung“ für Hochschulen entwickeln |
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Zuständige Gesetzliche Unfallversicherung auf Landesebene | Hochschulspezifische Unfallstatistiken und eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (z. B. Gefährdungsbeurteilung für Studierende und Beschäftigte) vorlegen |
Aufnahme der Lebenswelt Hochschule in die LRV unterstützen; die Hochschulen auf Landesebene vernetzen |
Hochschulen und Studierendenwerke | ||
Hochschulrektorenkonferenz | Hochschulen auf dem Weg zur „Gesunden Hochschule“ unterstützen | Erklärung zum Gesundheitsmanagement an Hochschulen auf Grundlage der zehn Gütekriterien des AGH sowie des Arbeits‑, Infektions- und Mutterschutz- sowie Präventionsgesetzes verabschieden |
Hochschulen | Betriebliches [25] und studentisches Gesundheitsmanagement [29] einführen | BGM und SGM mit der Zielrichtung eines hochschulischen bzw. universitären Gesundheitsmanagements in der Organisation Hochschule einführen und umsetzen |
Hochschulen | Studiengangspezifische, gesundheitsbezogene Lehrinhalte entwickeln | Themen: (Gender-bezogene) Gesundheitsförderung, Gesundheit und Sicherheit, medizinische und nicht-medizinische Prävention, digitale Gesundheitskompetenz in Bildungseinrichtungen und Betrieben vermitteln |
Hochschulen und Studierendenwerke | Unterstützungssysteme zur Verminderung „vertikal“ (BAföG) und „horizontal“ (Gesundheitskompetenz) bedingter Ungleichheiten ausbauen | Z. B. die Einführung eines neuen BaföG-Systems zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen sowie die Stärkung der Gesundheitskompetenz durch die Erweiterung von Angeboten für einen gesunden Lebensstil (z. B. Hochschulsport) und den Ausbau diversity-gerechter und psychosozialer Beratung |
Studierendenwerke | Gesundheitsförderung der Studierenden im Rahmen eines SGM an der Hochschule und in den eigenen Betrieben und Aktivitätsfeldern umsetzen | Hochschulen bei der Realisierung des Gesundheitsmanagements für Studierende aktiv unterstützen und die eigenen Geschäftsbereiche (Beratung, Wohnen, Ernährung, Dienstleistungen) im Sinne der Gesundheitsförderung weiterentwickeln |
BGM betriebliches Gesundheitsmanagement, BRE Bundesrahmenempfehlungen, GUV gesetzliche Unfallversicherung, LRV Landesrahmenvereinbarungen, PrävG Präventionsgesetz, SGM studentisches Gesundheitsmanagement