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. 2022 Feb 11;82(2):139–180. doi: 10.1055/a-1671-2158
Nr. Empfehlungen/Statements EG LoE Quellen
5.2.
geprüft 2021
Der Patientin soll angeboten werden, den Partner/die Partnerin oder Angehörige in das Gespräch bzw. die Gespräche einzubeziehen. EK
5.3.
geprüft 2021
Im ärztlichen Gespräch sollen die individuellen Präferenzen, Bedürfnisse, Sorgen und Ängste der Patientin eruiert und berücksichtigt werden. Wenn eine Patientin dafür mehrere Gespräche benötigt, soll das Angebot zu weiteren Gesprächen bestehen. EK
5.4.
mod. 2021
Die medizinische Aufklärung der Patientin ist primär Aufgabe des behandelnden Arztes, sie sollte jedoch bei spezifischen Themen durch andere Berufsgruppen wie Pflege, Psychoonkologen etc. erbracht werden. EK
5.5.
mod. 2021
Die Art der Vermittlung von Informationen und der Aufklärung der Patientin soll möglichst frühzeitig nach folgenden Grundprinzipien einer patientinnenzentrierten Kommunikation, die eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglicht, erfolgen:
  • Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören,

  • direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen,

  • Vermeidung von medizinischem Fachvokabular, ggf. Erklärung von Fachbegriffen,

  • Strategien, um das Verständnis zu verbessern (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Grafiken u. a.),

  • Ermutigung, Fragen zu stellen,

  • Erlaubnis und Ermutigung, Gefühle auszudrücken,

  • weiterführende Hilfe anbieten.

EK
5.6.
geprüft 2021
Der Patientin sollte eine psychosoziale und psychoonkologische Unterstützung bei psychischen, sexuellen oder partnerschaftlichen Problemen angeboten werden. EK
5.7.
geprüft 2021
Die Patientin soll auf die Möglichkeit, Selbsthilfegruppen zu kontaktieren, hingewiesen werden. EK