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. 2024 Feb 5;86(5):389–393. [Article in German] doi: 10.1055/a-2169-1480

Aktualisierung der standardisierten Bewertungssätze aus gesellschaftlicher Perspektive für gesundheitsökonomische Evaluationen

Updating standardized unit costs from a societal perspective for health economic evaluation

Louisa-Kristin Muntendorf 1,, Christian Brettschneider 1, Alexander Konnopka 2, Hans-Helmut König 1
PMCID: PMC11077543  PMID: 38316405

Zusammenfassung

Ziel der Arbeit Ziel ist die Aktualisierung der Bewertungssätze (BS) aus dem Jahr 2015 zur monetären Bewertung des gesundheitsbezogenen Ressourcenverbrauchs aus gesellschaftlicher Perspektive für die Jahre 2019 und 2020.

Methodik Die Aktualisierung folgt der Methodik von Bock et al. 2015. Aufgrund der neu etablierten Pflegegrade, werden BS für die Pflegegrade 1 bis 5 neu zur Verfügung gestellt. Um Veränderungen der Preisentwicklung während der Covid-19 Pandemie zu berücksichtigen, wird die durchschnittliche Wachstumsrate der BS von 2011–2019 im Vergleich zu 2019–2020 ausgewiesen.

Ergebnisse Der Kurzbeitrag aktualisiert die BS für den ambulant-ärztlichen Sektor, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhäuser, (in-)formelle Pflegeleistungen, sowie Rehabilitation für die Jahre 2019 und 2020.

Schlussfolgerung Die aktualisierten BS können als Referenzwerte für die monetäre Bewertung individueller Ressourcenverbräuche in gesundheitsökonomischen Evaluationen genutzt werden.

Schlüsselwörter: gesundheitsökonomische Evaluation, Gesellschaftliche Perspektive, Deutschland, Bewertungssätze, Kostensätze

Einleitung

Für die fragebogenbasierte Schätzung der Kosten gesundheitlicher Interventionen sind aktuelle Bewertungssätze (BS) zur monetären Bewertung des Ressourcenverbrauchs erforderlich 1 . Um eine einheitliche, verlässliche und über Studien hinweg vergleichbare Kostenberechnung zu gewährleisten, sollte bei der Bestimmung von BS auf bereits veröffentlichte und etablierte Methoden zurückgegriffen werden 2 3 . Im Jahr 2015 veröffentlichten Bock et al. monetäre BS für einzelne Einheiten wichtiger Leistungen des deutschen Gesundheitswesens aus gesellschaftlicher Perspektive für das Referenzjahr 2011 4 . Die Einheiten, für die damals BS bestimmt wurden, wurden durch den FIMA-Fragebogen vorgegeben; die Ergebnisse konnten aber auch unabhängig von diesem Ressourcenerfassungsbogen genutzt werden 2 . Ein wichtiges methodisches Anliegen war dabei, die BS auch zukünftig anhand derselben Quellen aktualisieren zu können, um Strukturbrüche in der monetären Bewertung des gesundheitsbezogenen Ressourcenverbrauchs weitgehend zu vermeiden. Ziel dieser Arbeit ist es, die von Bock et al. veröffentlichten BS für die Jahre 2019 und 2020 zu aktualisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Methodik

Die Berechnung der BS für den ambulant-ärztlichen Sektor, Heil- und Hilfsmittel, informelle Pflege und Rehabilitation folgt der Methodik von Bock et al. 4 . Für die Berechnung der BS wurden die in der Arbeit von Bock et al. genannten Datenquellen in aktuellen Versionen für die Jahre 2019 und 2020 genutzt.

Im Bereich der formellen Pflege wurden die den Berechnungen von Bock et al. zugrundeliegenden Pflegestufen mittlerweile durch Pflegegrade (PG) ersetzt. Die BS für stationäre und teilstationäre formelle Pflege für PG 1 bis 5 wurden den Veröffentlichungen des Verbands der Ersatzkassen entnommen (VDEK) 5 und setzten sich aus dem Kassen- und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden in die Berechnung nicht mit einbezogen, da diese Kosten unabhängig von der Wohnform und des Gesundheitszustandes anfallen 4 . Einen Sonderfall stellt der Kassenanteil für PG 1 dar, der mit maximal 125€/Monat im Rahmen des Entlastungsbeitrags nach §45b SGB XI durch die Pflegekasse direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt wird 6 .

Um die Kostenveränderungen im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie (2020) in Relation zu vergangenen Jahren zu setzen, wurde die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate eines BS X von 2011 bis 2019 als geometrisches Mittel berechnet und mit der Wachstumsrate von 2019 bis 2020 verglichen.

Ausführliche Berechnungswege und Quellen finden sich im Online-Supplement.

Ergebnis

Diese Arbeit stellt für 2019 und 2020 jeweils 71 standardisierte BS zur monetären Bewertung des gesundheitsbezogenen Ressourcenverbrauchs bereit ( Tab. 1 ). Diese setzen sich zusammen aus: ambulant-ärztlicher Sektor (13x), Heilmittel (4x), Hilfsmittel (33x), Zahnersatz (1x), Krankenhaus (5x), ambulante Pflege (2x+Anfahrtskosten), informelle Pflege (3x), (teil-)stationäre Pflege (15x). Dabei wurden 62 BS für die Jahre 2019 und 2020 aktualisiert und 15 BS für die (teil-)stationäre Pflege neu berechnet.

Tab. 1 Bewertungssätze zur monetären Messung des Ressourcenverbrauchs im Gesundheitswesen.

Leistungen 2011 in € 2019 in € 1 2020 in € 1 Ø 2011–2019 2 % 2019–2020 3 %
Ambulant-ärztlicher Sektor (Euro/Kontakt)
Hausärzte 20,06 23,72 25,69 +2,1 +8,3
Frauenärzte 30,13 37,06 41,36 +2,6 +11,6
Orthopäden 25,42 28,55 31,79 +1,5 +11,4
Fachärztliche Internisten 65,44 69,63 73,13 +0,8 +5,0
Kinderärzte 34,34 43,05 48,12 +2,9 +11,8
Augenärzte 34,78 46,27 51,93 +3,6 +12,2
Hautärzte 18,89 23,00 25,67 +2,5 +11,6
HNO-Ärzte 26,40 32,99 38,30 +2,8 +16,1
Chirurgen 43,39 47,01 52,71 +1,0 +12,1
Urologen 24,70 27,48 29,74 +1,3 +8,2
Nervenärzte 44,72 54,42 60,66 +2,5 +11,5
Psychotherapeuten 78,08 91,09 102,92 +1,9 +13,0
Zahnärzte 55,87 49,68 52,85 −1,5 +6,4
Heilmittel (Euro/Kontakt)
Logopädie 38,59 52,69 60,70 +4,0 +15,2
Physiotherapie 16,42 19,91 21,45 +2,4 +7,7
Ergotherapie 37,51 47,66 54,21 +3,0 +13,7
Podologie 27,51 34,02 37,98 +2,7 +11,6
Hilfsmittel 5
Absauggeräte 525,91 338,19 352,19 −5,4 +4,1
Adaptionshilfen 53,99 64,56 70,85 +2,3 +9,7
Applikationshilfen 1.156,82 401,73 409,69 −12,4 +2,0
Badehilfen 153,37 99,41 104,73 −5,3 +5,4
Bandagen 93,29 75,84 70,85 −2,6 −6,6
Bestrahlungsgeräte 249,56 444,78 345,00 +7,5 −22,4
Blindenhilfsmittel 1.569,12 1.580,29 1.666,50 +0,1 +5,5
Einlagen 80,80 105,56 115,00 +3,4 +8,9
Elektrostimulationsgeräte 67,99 152,70 223,84 +10,6 +46,6
Gehhilfen 52,74 60,47 60,58 +1,7 +0,2
Hilfsmittel gegen Dekubitus 413,92 461,17 462,06 +1,4 +0,2
Hilfsmittel bei Tracheostoma 2.883,09 3.334,80 3.285,76 +1,8 −1,5
Hörhilfen 798,62 1.335,35 1.321,49 +6,6 −1,0
Inhalations- und Atemtherapiegeräte 967,75 663,07 568,85 −4,6 −14,2
Inkontinenzhilfen 346,43 322,82 322,42 −0,9 −0,1
Kommunikationshilfen 1.269,00 1.859,04 2.024,85 +4,9 +8,9
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 140,66 216,24 234,11 +5,5 +8,3
Kranken- / Behindertenfahrzeuge 720,49 946,94 906,66 +3,5 −4,3
Krankenpflegeartikel 429,98 132,20 125,27 −13,7 −5,2
Lagerungshilfen 161,19 138,35 111,92 −1,9 −19,1
Messgeräte für Körperzustände / -funktionen 345,97 503,19 595,54 +4,8 +18,4
Mobilitätshilfen 548,68 542,14 554,47 −0,1 +2,3
Orthesen / Schienen 280,55 252,11 256,70 −1,3 +1,8
Prothesen 490,32 996,14 1.090,46 +9,3 +9,5
Sehhilfen 69,48 90,19 87,28 +3,3 −3,2
Sitzhilfen 835,12 1.169,33 1.232,16 +4,3 +5,4
Sprechhilfen 405,47 1.278,99 1.408,77 +15,4 +10,1
Stehhilfen 1.587,67 1.660,23 1.663,42 +0,6 +0,2
Stomaartikel 2.056,47 2.266,93 2.253,83 +1,2 −0,6
Schuhe 266,01 491,92 496,97 +8,0 +1,0
Therapeutische Bewegungsgeräte 437,88 477,57 462,06 +1,1 −3,2
Toilettenhilfen 89,78 91,21 93,44 +0,2 +2,4
Zahnersatz (Euro/Fall) 493,89 653,41 630,74 +3,6 −3,5
Krankenhäuser – Vollstationär (Euro/Tag)
Allgemeine – Normalstation 575,90 874,80 1.011,72 +5,4 +15,7
Allgemeine – Intensivstation 1.337,72 2.099,12 2.192,49 +5,8 +4,4
Psychiatrie 339,71 383,32 429,84 +1,5 +12,1
Krankenhäuser – Teilstationär (Euro/Tag)
Allgemeine – Normalstation 374,33 568,62 657,62 +5,4 +15,7
Psychiatrie 220,81 296,51 326,97 +3,8 +10,3
Rehabilitation (Euro/Tag)
Ambulant 46,68 68,16 74,95 +4,8% +10,0
Stationär 121,85 175,50 184,81 +4,7% +5,3
Pflege
Pflege (Euro/Minute) 0,48 0,58 0,59 +2,4 +1,4
Hauswirtschaft (Euro/Minute) 0,28 0,42 0,42 +4,9 +1,4
Anfahrtskosten (Euro/Kontakt) 4,76 2,30 2,33 −8,7% +1,3
Informelle Pflege (Euro/Stunde)
Substitutionskostenansatz 18,42 27,28 30,26 +5,0 +10,9
Opportunitätskostenansatz (Arbeit) 29,90 35,07 35,57 +2,0 +1,4
Opportunitätskostenansatz (Freizeit) 21,09 24,57 25,46 +1,9 +3,7
Stationäre Dauerpflege (Euro/Tag)
Pflegegrad 1 60,39 63,48 +5,1
Pflegegrad 2 70,78 74,19 +4,8
Pflegegrad 3 86,95 90,37 +3,9
Pflegegrad 4 103,81 107,23 +3,3
Pflegegrad 5 111,37 114,79 +3,1
Stationäre Kurzzeitpflege (Euro/Tag)
Pflegegrad 1 60,39 63,48 +5,1
Pflegegrad 2 98,45 101,87 +3,5
Pflegegrad 3 98,45 101,87 +3,5
Pflegegrad 4 98,45 101,87 +3,5
Pflegegrad 5 98,45 101,87 +3,5
Teilstationäre Pflege (Euro/Tag)
Pflegegrad 1 32,25 33,79 +4,8
Pflegegrad 2 45,38 47,09 +3,8
Pflegegrad 3 65,40 66,85 +2,2
Pflegegrad 4 75,72 77,43 +2,3
Pflegegrad 5 88,31 90,02 +1,9

1 Die Berechnung der Bewertungssätze aus 2019 und 2020 folgt der Methodik von Bock et al. (2015) 4 . 2 Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2011 bis 2019 als geometrisches Mittel. 3 Wachstumsrate 2019 bis 2020

Diskussion

Im Zeitraum von 2011–2019 ergab sich für die dargestellten BS insgesamt eine durchschnittliche Preissteigerung von 2,15% (Median: 2,35%) pro Jahr. Positive Ausreißer finden sich im Bereich der Hilfsmittel, insbesondere bei innovationsstarken, individuellen Hilfsmitteln wie Sprechhilfen (+15,4%) und Prothesen (+9,3%). Preiserhöhungen bei elektronischen Geräten zwischen 2011–2019 sind vermutlich auf technische Innovationen zurückzuführen (Elektrostimulationsgeräte +10,6%, Bestrahlungsgeräte +7,5%). Möglich wäre auch, dass eine sinkende Inanspruchnahme die Gerätekosten auf weniger Patienten verteilt und so zu Mehrkosten und letztlich Preissteigerungen führt 7 .

Die Preissteigerung in der ambulanten Pflege im Bereich Hauswirtschaft von 0,28€/Minute (2011) auf 0,42€/Minute (2019) steht in Einklang mit der in 2014 in Kraft getretenen zweiten Pflegearbeitsbedingungenverordnung und der erstmals darin vereinbarten Einführung des Pflegemindestlohns 8 . Preissteigernd wirkte insbesondere die gesetzliche Regelung zur verbindlichen Vergütung von (Ruf-)Bereitschaftsdienst mindestens in Höhe des Mindestlohnes. Die Verabschiedung der dritten Pflegearbeitsbedingungenverordnung in 2017 war mit einer erneuten Mindestlohnerhöhung in der ambulanten Pflege verbunden 9 .

Negative Ausreißer mit erheblichen Preisreduktionen finden sich hier vorrangig bei den Hilfsmitteln, wie Krankenpflegeartikel (−13,7%), Applikationshilfen (−12,4%) und Absauggeräten (−5,4%).

Im Zeitraum der Covid-19 Pandemie von 2019–2020 ergab sich für die dargestellten BS insgesamt eine durchschnittliche Preissteigerung von 5,13% (Median: 5,33%). Preisänderungen über 10% sind im Krankenhaus-, Pflege- und ambulant-ärztlichen Sektor, sowie bei elektronischen Geräten zu beobachten. Preisliche Veränderungen im Krankenhaussektor in 2020 ergaben sich insbesondere aus dem Zusammenspiel des Rückgangs der stationären Fallzahlen (−13%) 10 . Zwar konnte kein Anstieg der durchschnittlichen Verweildauer beobachtet werden (2019 & 2020: 7,2%), die Gesamtzahl der Krankenhaustage hingegen sank um 12% und führte zu einer durchschnittlichen Bettenauslastung von lediglich 67,3% (bzw. 68,6% auf den Intensivstationen) 10 . Folglich kann der Kostenanstieg insbesondere den Fixkosten der Krankenhäuser geschuldet sein, die trotz geringerer Bettenauslastung anfielen 10 . Gleiches gilt für den ambulant-ärztlichen Sektor, der Fixkosten mit geringeren Fallzahlen finanzieren musste. Preisliche Änderungen waren auch bei elektronischen Geräten zu beobachten (Elektrostimulationsgeräte +46,6%, Inhalations- und Atemtherapiegeräte −14,2%, Bestrahlungsgeräte −22,4%). Mögliche Gründe für gesunkene bzw. gestiegene Kosten können Lieferengpässe auf Grund fehlender Ressourcen, stark angestiegener, internationaler Bedarfe oder eine veränderte Inanspruchnahme durch Patienten und der damit verbundenen Kostenverteilung sein. Insbesondere für Bestrahlungsgeräte sind kontinuierliche Preisschwankungen über die letzten 10 Jahre zu beobachten, die auf eine variierende Inanspruchnahme durch Patienten zurückzuführen sind 7 .

Der Beitrag aktualisiert die zuletzt 2015 veröffentlichten monetären BS für wichtige Versorgungsleistungen in Deutschland aus gesellschaftlicher Perspektive für die Nutzung innerhalb ökonomischer Evaluationen. Die Ergebnisse wurden entsprechend der Einheiten des FIMA für 2019 und das Covid-19 Jahr 2020 berechnet, können jedoch auch unabhängig davon genutzt werden 2 .

Footnotes

Interessenkonflikt Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

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Literatur

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Associated Data

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