Einleitung Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) verpflichtet die Staatsregierung, dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die psychische Gesundheit der Bevölkerung und ihre psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung vorzulegen. Der Bericht ist Teil der bayerischen Gesundheitsberichterstattung und wird fachlich durch einen Beirat begleitet.
Methoden Der Bericht beruht vor allem auf Sekundärdaten, insbesondere aus amtlichen Statistiken, von Sozialversicherungsträgern, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der bayerischen Bezirke. Zu einzelnen Themen werden ergänzend Primärdaten erhoben. Konzeptionell orientiert sich der Bericht Bezug an der Nationalen Mental Health Surveillance des RKI.
Ergebnisse Der erste Bericht erschien 2021. Im Jahr 2020 lag für über 2,8 Mio. gesetzlich Versicherte eine ambulante Diagnose einer psychischen Erkrankung vor, 176.815 Fälle wurden stationär versorgt, darunter waren 15.866 sofortig vorläufige Unterbringungen nach BayPsychKHG. 2019 nahmen 28.278 Personen eine stationäre Reha-Leistung in Anspruch und 7.031 Erwachsene mit einer seelischen Behinderung wurden in besonderen Wohnformen betreut.
Schlussfolgerung Für ein Monitoring der psychischen Gesundheit und der Versorgungssituation sind umfangreiche Daten verfügbar, gleichwohl gibt es relevante Datenlücken, z.B. zu Risikofaktoren, zu spezifischen Versorgungsangeboten oder einzelnen Betroffenengruppen. Zur Verbesserung der Datenlage wurde eine Daten-AG eingerichtet. Der nächste Bericht ist 2024 vorzulegen.
