Zusammenfassung
Ziel Ziel der Studie war es, die Einhaltung des Arbeitsschutzes bei schwangeren Ärztinnen operativer Fachgebiete zu untersuchen.
Methodik Alle sächsischen Fachärztinnen operativer Fachgebiete bis 45 Jahre (n=595) wurden zu ihren Tätigkeiten während der Schwangerschaft schriftlich befragt. Die Erfüllung vorab festgelegter, expertenbasierter Kriterien des Arbeitsschutzes wurde deskriptiv beschrieben. Mittels logistischer Regressionsanalyse wurden berufliche (z. B. „Operieren aus Personalmangel“) und persönliche (z. B. „Operieren aufgrund der Weiterbildung“) Einflussfaktoren auf eine geringe Erfüllung des Arbeitsschutzes (maximal die Hälfte der Kriterien erfüllt) berechnet.
Ergebnisse 189 der 231 teilnehmenden Fachärztinnen (Response=39%) hatten bereits Kinder geboren, oder waren zum Befragungszeitpunkt schwanger. 55% waren während der Schwangerschaft operativ tätig. Dabei waren durchschnittlich 7,4 der 16 abgefragten Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllt (Median=8; Spannweite 1–13). Alle vorab festgelegten Kriterien des Arbeitsschutzes waren in keinem Fall erfüllt. Personalmangel hing in der multivariaten Analyse mit einer geringen Erfüllung des Arbeitsschutzes zusammen (OR=5,9 (95% CI 1,7–20,0)). Zwei Drittel der Frauen, die nicht operativ tätig waren, übernahmen invasive Tätigkeiten. Bei den Tätigkeiten außerhalb des OP-Bereiches waren durchschnittlich 4,1 von 13 abgefragten Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllt (Median=4; Spannweite 0–8).
Schlussfolgerung Die Ergebnisse der Studie weisen auf deutlichen Verbesserungsbedarf im Arbeitsschutz operativ tätiger schwangerer Ärztinnen hin.
Schlüsselwörter: Mutterschutzgesetz, Schwangerschaft, Ärztinnen, Arbeitsschutz, Operieren, Arbeitsmedizin
Abstract
Aim The aim of the study was to investigate compliance with occupational health and safety (OHS) among pregnant surgeons.
Methods All female surgeons in Saxony up to 45 years of age received a written questionnaire about their work environment during pregnancy. Predefined and expert-based criteria of OHS were analyzed descriptively. Poor compliance with OSH was defined as meeting a maximum of half of the criteria. Using logistic regression, professional factors (i. e. “operating due to lack of staff”) and personal factors (i. e. “operating due to residency”) were investigated for poor compliance with OSH.
Results Of the participating female specialists, 55% (response=39%) had performed surgery during pregnancy. On average, 7.4 of the 16 occupational health and safety measures were fulfilled (median=8; range 1–13). In none of the cases were all predefined OSH criteria fulfilled. Two-thirds of the women who worked in non-operative areas took on invasive activities. When the women were working outside the operating theatre, an average of 4.1 of 13 predefined OSH criteria was fulfilled (median=4; range 0–8). “Lack of staff” was related to poor OSH compliance in the multivariate analysis (OR=5.9 (95% CI 1.7–20.0)).
Conclusion The results of the study show a great need for improvement in the occupational safety of pregnant surgeons.
Key words: pregnancy, female physician, occupational safety, surgery, occupational medicine, Maternity protection act
Einleitung
In Deutschland unterscheiden sich in vielen Bereichen der Arbeitswelt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Karriereverläufe von Frauen und Männern deutlich 1 . Die Gesundheitsberufe bilden hiervon keine Ausnahme. Ärztinnen in Spitzenpositionen sind im Vergleich zu Ärzten und zur Anzahl der Studienanfängerinnen (2018/2019 62%, 2 ) immer noch selten. 2019 waren nach einer Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) durchschnittlich nur 13% der universitären Leitungspositionen in 13 klinischen Fächern von Frauen besetzt, wobei dieser Anteil in den operativen Fachgebieten noch geringer ist 3 .
Die beruflichen Probleme bei Ärztinnen scheinen insbesondere dann deutlich anzusteigen, wenn sie Mutter werden 4 . Im Gegensatz dazu scheint die Elternschaft bei Männern die beruflichen Perspektiven weniger zu beeinflussen 1 4 5 6 .
Die persönliche Situation der Frauen ändert sich mit dem Beginn der Schwangerschaft. Gerade in den chirurgischen Fächern erhielten schwangere Ärztinnen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung häufig ein Beschäftigungsverbot für operative Tätigkeiten 7 . Die bis einschließlich 2017 geltenden mutterschutzrechtlichen Regelungen stammten überwiegend aus dem Jahr 1952 und spiegelten trotz verschiedener Anpassungen die Lebens- und Arbeitsrealität vieler Mütter nicht mehr wider. Mit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zum 1. Januar 2018 sollten Nachteile aufgrund einer Schwangerschaft oder Stillzeit explizit vermieden werden, um Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsplatz zu ermöglichen 8 .
Mehrere Befragungen und Initiativen unterschiedlicher Fachgesellschaften kommen zu dem Schluss, dass ein großer Anteil der Frauen auch während der Schwangerschaft ihren gewohnten Tätigkeiten nachkommen will, auch im Operationssaal 7 9 10 . Gleichzeitig ist dem Schutz von Mutter und Kind Rechnung zu tragen. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes (§§ 10 11 12 13 MuSchG) sollen sogenannte „unverantwortbare Gefährdungen“ (§ 9 MuSchG) identifiziert und durch Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Versetzung oder durch ein Beschäftigungsverbot als „ultima ratio“ ( 11 , § 13 MuSchG) ausgeschlossen werden. In den operativen Fachgebieten sollte hier der Fokus nicht nur auf den Tätigkeiten im Operationssaal liegen. Auch außerhalb des OP-Bereiches gibt es potenzielle Gefährdungen durch invasive Tätigkeiten, Infektionsquellen o.ä., denen Schwangere ausgesetzt sein können, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht operieren können oder wollen.
Die tatsächlichen Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft sind in Deutschland wenig untersucht 12 13 . Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die vorherrschenden Arbeitsbedingungen aus Sicht der schwangeren Ärztinnen operativer Fachgebiete im Rahmen einer Befragung zu erheben. Auf diese Weise soll die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in die berufliche Realität untersucht werden, um eventuelle Diskrepanzen aufzuzeigen und Anregungen für einen sicheren und gleichberechtigten Arbeitsplatz zu geben.
Material und Methoden
Design und Fragebogen
Die schriftliche und anonyme Befragung erfolgte in Kooperation mit der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) als Vollerhebung unter allen sächsischen Fachärztinnen der operativen Disziplinen bis 45 Jahre (n=595). Alle Frauen erhielten nach 3 Wochen ein Erinnerungsschreiben. Die Befragung wurde durch die Datenschutzbeauftragte des Universitätsklinikums Dresden sowie durch die zuständige Ethikkommission positiv beschieden (EK 203052019).
Der auf Basis vorhandener Literatur (z. B. 7 8 11 14 15 ) entwickelte Fragebogen richtet sich an Frauen mit und ohne Kinder und enthält Fragen zur persönlichen Situation, zur Umsetzung des MuSchG durch den Arbeitgeber und zu den Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft.
Die vorliegende Publikation bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft, sodass nur die Frauen, die zum Befragungszeitpunkt bereits Kinder geboren hatten oder schwanger waren, eingeschlossen wurden („Frauen mit Kindern“). Zur Minimierung des Reporting-Bias sollten sich diese Frauen bei der Beantwortung der Fragen auf diejenige ihrer Schwangerschaften beziehen, die am kürzesten zurücklag und während der sie in Deutschland in einem chirurgischen Fachgebiet arbeiteten („Bezugsschwangerschaft“).
Fragestellung
Mithilfe der nachfolgenden 5 Fragen sollten die Arbeitsbedingungen schwangerer Ärztinnen sowohl während der operativen Tätigkeiten (1a–c), als auch während der Tätigkeiten in der sonstigen ambulanten und stationären Patient:innenversorgung (2a–b) charakterisiert werden. Die Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bezog sich auf die von Seidler et al. 15 veröffentlichten Kriterien.
1a) Wie groß ist der Anteil der schwangeren Ärztinnen, die operieren?
1b) Welche erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind während der Arbeit im OP erfüllt?
1c) Wird die Häufigkeit erfüllter Arbeitsschutzmaßnahmen durch persönliche oder berufliche Faktoren beeinflusst?
2a) Wie groß ist der Anteil der schwangeren Ärztinnen in operativen Fachgebieten, die nicht operieren, aber invasiv tätig sind (z. B. Blutentnahmen, ambulante Eingriffe in Lokalanästhesie, Geburtshilfe)?
2b) Welche erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind während der Arbeit in der stationären/ambulanten Patienten:innenversorgung erfüllt?
Kriterien des Arbeitsschutzes
Die zugrunde gelegten „erforderlichen“ Arbeitsschutzmaßnahmen entstammen einer Empfehlung, die im Jahr 2017 von Mitgliedern des Ausschusses Arbeitsmedizin der SLÄK zusammen mit (u. a.) Institutsleitern universitärer arbeitsmedizinischer Institute unter Beteiligung von 2 Landesgewerbeärztinnen entwickelt wurde 15 . Im Hinblick auf die Novellierung des MuSchG stellten die Autoren unter Berücksichtigung des Positionspapiers des Projektes „Operieren in der Schwangerschaft“ 10 Kriterien auf, die aus ihrer Sicht notwendige Voraussetzung für einen Einsatz Schwangerer im OP darstellen. 16 ausgewählte Maßnahmen wurden zur Quantifizierung der Fragestellung 1b (Welche der abgefragten Arbeitsschutzmaßnahmen waren in der Stichprobe während der Arbeit im OP erfüllt?) abgefragt und ausgewertet. Sie umfassen die Art der Eingriffe (3 Kriterien), die persönliche Schutzausrüstung (3 Kriterien), den Infektionsschutz (2 Kriterien), die körperliche Belastung (3 Kriterien), die Alleinarbeit, die Anästhesieführung, den Schutz vor ionisierender Strahlung, sowie die betriebsärztliche Beratung und die Möglichkeit, freiwillig die operative Tätigkeit zu beenden.
Für die Auswertung der Arbeitsschutzmaßnahmen in der ambulanten/stationären Patient:innenversorgung (Fragestellung 2b) wurden diese Maßnahmen auf die Tätigkeiten außerhalb des OP-Bereiches angepasst. Hier ergeben sich insgesamt 13 Kriterien.
Statistische Analyse
Die Datenanalyse zur Beschreibung der Stichprobe, sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgte vorwiegend deskriptiv. Zusammenhänge wurden mittels chi 2 -Test, bzw. Fishers Exakter Test auf statistische Signifikanz geprüft.
Zur Beantwortung der Frage 1c (Wird die Häufigkeit erfüllter Arbeitsschutzmaßnahmen in der Stichprobe durch persönliche oder berufliche Faktoren beeinflusst?) wurde mittels logistischer Regressionsanalyse untersucht, ob die Motivationen, die operative Tätigkeit beizubehalten, die Anzahl der erfüllten Kriterien des Arbeitsschutzes im OP beeinflusst. Für die Auswertung der Arbeitsschutzmaßnahmen (abhängige Variable) wurde für jedes mit „erfüllt“ beantwortete Kriterium (je nach Fragerichtung „ja“ oder „nein“) ein Punkt für die Arbeitsbedingungen der Probandin vergeben (maximal 16 Punkte). Alle Kriterien wurden als gleichrangig eingestuft, da eine Unterscheidung zwischen wichtigeren und unwichtigeren Kriterien problematisch wäre 16 . Es wurden Odds Ratios (OR) mit 95%-Konfidenzintervallen für die Erfüllung von mindestens der Hälfte der vorab festgelegten Arbeitsschutzkriterien berechnet. Sowohl persönliche Motivationen (z. B. „Freude am Operieren“, „eigener Anspruch überall einsetzbar zu bleiben“) als auch betriebliche und berufliche Gründe (z. B. „Personalmangel“, „Weiterbildung/Subspezialisierung“) wurden als potenzielle Einflussfaktoren auf die Realisierung des Arbeitsschutzes (unabhängige Variablen) in die Modelle aufgenommen. Als potenzielle Confounder wurden der „Stand der Weiterbildung“ während der Bezugsschwangerschaft (Ärztin in Weiterbildung oder Fachärztin), „operative Tätigkeiten durch den Arbeitgeber vorgesehen“ (ja/nein), „Freude am Operieren“ und „Personalmangel“ berücksichtigt (ohne die jeweils untersuchte unabhängige Variable). Die statistische Auswertung erfolgte mit der Statistiksoftware SPSS Version 26.
Ergebnisse
Beschreibung der Stichprobe
231 Fachärztinnen sendeten den Fragebogen zurück (39%). Die Subgruppe der Frauen mit Kindern umfasste 189 Probandinnen ( Abb. 1 ), darunter 14 Schwangere (7,4%). Zum Befragungszeitpunkt waren die Frauen im arithmetischen Mittel 39,3 Jahre alt (32–45; SD 3,4). 46,6% (n=88) befanden sich während der „Bezugsschwangerschaft“ (Schwangerschaft die am kürzesten zurücklag und während der in Deutschland in einem operativen Gebiet gearbeitet wurde) in Weiterbildung zur Fachärztin oder als Fachärztin in Weiterbildung in einer Subspezialisierung. 50,8% (n=96) waren bereits Fachärztinnen. Der überwiegende Anteil der Frauen war dabei abhängig beschäftigt (92,1%). Die vollständige Beschreibung der Stichprobe ist in Tab. 1 dargestellt.
Abb. 1.

Darstellung der Studienpopulation. * Fachärztinnen operativer Fachgebiete, die zum Befragungszeitpunkt Kinder geboren hatten, oder schwanger waren. **n=98 Frauen waren sowohl operativ, als auch außerhalb des OP-Bereiches tätig; n=1 Frau machte ausschließlich Angaben zu ihrer operativen Tätigkeit. BV=Beschäftigungsverbot. FG=Fachgebiet. PJ=Praktisches Jahr.
Tab. 1 Charakterisierung der Stichprobe „Frauen mit Kindern“.
| Frauen mit Kindern (n=189) | |
|---|---|
| durchschnittliches Alter (in Jahren) | 39,3 (32–45; SD 3,4) |
| bestehende Schwangerschaft zum Befragungszeitpunkt | 7,4% |
|
29% |
|
71% |
| Alter bei Geburt des 1. Kindes (in Jahren) | 30,9 (21–43; SD 3,9) |
| ≥ 1 Schwangerschaft während Weiterbildung | 60,3% |
| 1. Schwangerschaft nach Abschluss Weiterbildung | 33,9% |
| Geburten in Bezug auf Mutterschutzregelungen | |
|
83,1% |
|
16,9% |
| Ausbildungsstand in Bezugsschwangerschaft | |
|
1,1% |
|
46,6% |
|
50,8% |
| Arbeitsverhältnis in Bezugsschwangerschaft | |
|
92,1% (87,9%/12,1%) |
|
4,8% |
|
1,6% |
| Beschäftigungsdauer während Bezugsschwangerschaft | |
|
60,8% |
|
37,0% |
| Fachgebiet während Bezugsschwangerschaft | |
|
10,6% |
|
11,6% |
|
10,1% |
|
35,4% |
|
9,0% |
|
9,0% |
|
10,1% |
|
3,2% |
| Bundesland während Bezugsschwangerschaft | |
|
92,6% |
|
5,8% |
SD=standard deviation (dt.: Standardabweichung). „Bezugsschwangerschaft“: Schwangerschaft die zum Befragungszeitpunkt am Kürzesten zurücklag UND während der in Deutschland in einem operativen Fachgebiet gearbeitet wurde. i. W.=in Weiterbildung zur Fachärztin; i. SP. Fachärztin in Weiterbildung in einem Schwerpunkt. SP=Schwerpunktbereich. MDK=Medizinischer Dienst der Krankenkassen. * Sonstige: Neurochirurgie (n=2); Kardiochirurgie (n=0); Plastische Chirurgie (n=2); Kinderchirurgie (n=2); Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgie (n=0); Thoraxchirurgie (n=0).
Charakterisierung der Arbeitsbedingungen
Neun Frauen mit Kindern wurden für die Auswertung der Arbeitsbedingungen ausgeschlossen, da sie nicht die Kriterien für die „Bezugsschwangerschaft“ erfüllten ( Abb. 1 ). 99 Frauen (55%) waren während der Schwangerschaft operativ tätig. 81 Frauen waren nicht operativ tätig (45%) ( Abb. 1 ).
Während der operativen Tätigkeit trug ca. 10% der Frauen doppelte Handschuhe oder ein Schutzvisier. 11% der Frauen gab an, dass die Patient:innen präoperativ auf parenterale Infektionskrankheiten (Hepatitis-Viren, Humanes Immundefizienz Virus (HIV)) getestet wurden. Die Arbeitsschutzkriterien „präoperative Testung von Risikopatient:innen auf multiresistente Erreger“ (30,3%), „stets Assistenz durch erfahrene Kolleg:innen“ (45,5%) und „Durchführung dringlicher Eingriffe“ (32,3%) wurden zu weniger als der Hälfte mit „erfüllt“ beantwortet ( Tab. 2A ). 32,3% (n=43) der schwangeren Ärztinnen nutzte die Vorsorge durch Betriebsärzte:innen. Bei 31,3% (n=13) davon wurde die operative Tätigkeit im Rahmen dieser Vorsorge thematisiert. 56,6% (n=56) der Frauen verneinten eine betriebsärztliche Vorsorge, wobei 85,7% (n=48) von ihnen auch kein Beratungsangebot erhielten. Das Kriterium „Verlassen des Kontrollbereiches ionisierender Strahlung“, war zu 90,9% erfüllt ( Tab. 2A ).
Tab. 2 Charakterisierung der Arbeitsbedingungen.
| A | ||
|---|---|---|
| Arbeitsschutzkriterien im OP (n=99) | ja | nein |
| Art der Eingriffe: | ||
| 1) Durchführung dringlicher Eingriffe | 66,7% | 32,3% |
| 2) Durchführung rein elektiver Eingriffe | 98% | 1,0% |
| 3) Eingriffe ausschließlich unter Sicht (d. h. ohne manuelle Führung der Instrumente) | 58,6% | 40,4% |
| Persönliche Schutzausrüstung: | ||
| 4) Verwendung doppelter (Indikator-) Handschuhe | 10,1% | 88,9 |
| 5) Verwendung eines Schutzvisiers | 8,1% | 89,9% |
| 6) ausschließliche Verwendung von Sicherheitsinstrumenten | 21,2% | 77,8% |
| Infektionsschutz: | ||
| 7) präoperativer Ausschluss parenteraler Infektionskrankheiten 1 | 11,1% | 87,9% |
| 8) präoperativer Ausschluss multiresistenter Keime (Risikopatient:in) | 30,3% | 68,7% |
| Alleinarbeit: | ||
| 9) Stets Assistenz durch erfahrene Kolleg:innen | 45,5% | 52,5% 2 |
| Körperliche Belastung: | ||
| 10) OP-Dauer>3 h | 37,4% | 61,6% |
| 11) Sitz-/Liegemöglichkeit stets vorhanden | 71,7% | 27,3% |
| 12) Durchführung von Lagerungsmaßnahmen>5 kg | 43,4% | 55,6% |
| Anästhesieführung: | ||
| 13) ausschließlich totalintravenöse Anästhesieführung (TIVA) | 50,5% | 48,5% |
| Schutz vor ionisierender Strahlung: | ||
| 14) Verlassen des Kontrollbereiches bei intraoperativem Röntgen | 90,9% | 7,1% |
| 15) Besuch Betriebsambulanz | 32,3% | 56,6% 3 |
| 16) freiwilliges Ausscheiden aus OP-Tätigkeit möglich | 72,7% | 24,2% 4 |
| B | ||
| Arbeitsschutzkriterien außerhalb OP (n=179 1 ) | ja | nein |
| 1) Invasive Tätigkeiten (z. B. Blutentnahmen, Kreißsaal, NFA) | 79,9%* | 20,1% |
| Persönliche Schutzausrüstung und Infektionsschutz bei invasiven Tätigkeiten: | ||
| 2) …unter Tragen doppelter (Indikator-) Handschuhe (n=143) | 4,9% | 95,1% |
| 3) …unter Verwendung von Sicherheitsinstrumenten (n=143) | 31,5% | 67,8%* |
| 4) …bei Patient:innen ohne parenterale Infektionen (n=143) | 5,6% | 94,4% |
| Infektionsschutz: | ||
| 5) Bei der Behandlung von Risikopatient:innen war eine Besiedelung durch multiresistente Keime ausgeschlossen | 15,1%* | 84,4% |
| 6) Behandlung von Patient*innen mit unklarem Infektionsstatus (z. B. in NFA) | 57,0% | 43,0% |
| Alleinarbeit: | ||
| 7) Arbeit stets zusammen mit Kolleg:innen | 9,5% | 87,7% |
| Körperliche Belastung: | ||
| 8) Durchführung von Lagerungsmaßnahmen>5 kg | 27,9%* | 72,1% |
| 9) Durchführung von Notfallmaßnahmen (z. B. Reanimationen, Schockraum) | 37,4%* | 62,6% |
| Patientenferne Tätigkeit: | ||
| 10) Ausschließlich Verwaltungsaufgaben ohne Patient:innenkontakt | 1,1% 2 | 97,2% |
| Schutz vor ionisierender Strahlung: | ||
| 11) Verlassen des Kontrollbereiches ionisierender Strahlung | 92,7% | 7,3% |
| 12) Arbeit mit embry-/fetotoxischen Substanzen (z. B. Chemotherapeutika) | 8,4% | 91,6 |
| 13) Besuch Betriebsambulanz (n=81) 3 | 46,9% | 34,6% 4 |
Fett gedruckte Zahlen zeigen den Anteil der Frauen, bei denen das Arbeitsschutzkriterium erfüllt war. A: Arbeitsschutzmaßnahmen im OP. 1 parenterale Infektionskrankheiten: HIV (Humanes Immundefizienz Virus), HBV (Hepatitis B Virus), HCV (Hepatitis C Virus). 2 Fachärztinnen statistisch signifikant häufiger. 3 weitere 5,1% antworteten „weiß ich nicht mehr“. 4 „nein“=12,1%, „weiß nicht“=12,1%. B: Arbeitsschutzkriterien außerhalb OP. 1 n=81 nicht operativ tätig. 2 n=1 Frau davon operativ tätig. 3 Gruppe der Frauen, die nicht operativ tätig waren. 4 weitere 12,3% antworteten „weiß ich nicht mehr“. * auch operativ tätige Frauen statistisch signifikant häufiger (p<0,05). NFA=Notfallambulanz.
Von den 81 Frauen, die während der Schwangerschaft nicht operierten, erhielten 55,6% (n=45) ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber. 66,7% (54/81) waren weiterhin invasiv tätig. 30 Frauen waren invasiv tätig (66,7%), obwohl sie ein Beschäftigungsverbot für den operativen Bereich erhalten hatten. 46,9% (n=38) wurden betriebsärztlich betreut ( Tab. 2B ), wovon bei 34,2% (n=13) allerdings die invasive Tätigkeit nicht thematisiert wurde. 34,9% konsultierten keine betriebsärztliche Sprechstunde (n=28); von diesen hatten 10,7% (n=3) ein Beratungsangebot erhalten.
Nahezu alle Frauen machten Angaben zu ihren Tätigkeiten außerhalb des OP-Bereiches (n=179); von diesen waren 79,9% invasiv tätig, z. B. durch Blutentnahmen oder Tätigkeiten im Kreißsaal ( Tab. 2B ). Dabei trugen 4,9% doppelte Handschuhe. Bei 5,6% der invasiv tätigen Frauen waren die Patient:innen auf parenterale Infektionskrankheiten getestet. 31,5% verwendeten Sicherheitsinstrumente. Weniger als ein Fünftel der Frauen gab an, dass die Schutzmaßnahmen im Bereich „Alleinarbeit“ (9,5%) und „Infektionsschutz vor multiresistenten Erregern“ (15,1%) gegeben waren. Mit Ausnahme der Behandlung von Patient:innen mit unklarem Infektionsstatus (43,0%) waren die Kriterien des Arbeitsschutzes in den Bereichen „körperliche Belastung“ (72,1%) und „Durchführung von Notfallmaßnahmen“ (62,6%) in mehr als der Hälfte der Fälle erfüllt. Die Schutzmaßnahmen „Verlassen des Kontrollbereiches“ und „Arbeit mit embryo-/fetotoxischen Stoffen“ waren mit jeweils mehr als 90% am häufigsten erfüllt. Die operativ tätigen Frauen dieser Gruppe waren statistisch signifikant häufiger auch außerhalb des OP invasiv tätig ( Tab. 2B ).
Bei keiner der Frauen waren alle Kriterien des Arbeitsschutzes erfüllt. Durchschnittlich (Median) waren 4 von 13 Kriterien des Arbeitsschutzes außerhalb des OP-Bereiches erfüllt (arithmetisches Mittel: 4,1 Kriterien; Spannweite 0–8 Kriterien). Die deskriptive Analyse der Arbeitsbedingungen ist in Tab. 2A, B dargestellt.
Multivariate Analyse des Arbeitsschutzes im OP
Durchschnittlich (Median) waren bei den schwangeren Operateurinnen 8 Kriterien des Arbeitsschutzes mit „erfüllt“ angegeben (arithmetisches Mittel: 7,4 Kriterien; Spannweite 1–13 Kriterien). Nach Adjustierung für den „Stand der Weiterbildung während der Bezugsschwangerschaft“, „Freude am Operieren“ und „operative Tätigkeit durch den Arbeitgeber vorgesehen“ waren bei Frauen, die aufgrund von „Personalmangel“ operierten, häufiger (Odds Ratio 5,9 (95% Konfidenzintervall: 1,7–20) allenfalls die Hälfte der Schutzkriterien erfüllt, als wenn kein Personalmangel als „Motiv“ für die Tätigkeit im OP angegeben war. Die weiteren analysierten Einflussfaktoren sind in Tab. 3 zusammengefasst.
Tab. 3 Odds Ratios (OR) für≤8 erfüllte Arbeitsschutzkriterien im OP.
| Arbeitsschutzkriterien im OP≤8 1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Motivation für OP-Tätigkeit während der Schwangerschaft | Referenz 2 | Motivationsfaktor vorhanden | OR (95%-CI) | OR (95%-CI) adjustiert |
| Personalmangel | 33/63 (52,4%) | 29/34 (85,3%) | 5,3 (1,8–15,4) | 5,9 (1,7–20,0)* |
| Erwartungen der Vorgesetzten | 42/72 (58,3%) | 20/25 (80,0%) | 2,9 (1,0–8,5) | 3,2 (1,0–10,2)* |
| Befürchtete berufliche Nachteile | 47/78 (60,3%) | 15/19 (79%) | 2,5 (0,8–8,2) | 1,9 (0,5–6,7)** |
| Erwartung der Kolleg:innen | 48/80 (60,0%) | 14/17 (82,4%) | 3,1 (0,8–11,7) | 1,4 (0,3–6,4)*** |
| Freude am Operieren | 11/17 (64,7%) | 51/80 (63,8%) | 1,0 (0,3–2,9) | – |
| Weiterbildung/Subspezialisierung | 38/60 (63,3%) | 24/37 (64,9%) | 1,1 (0,5–2,5) | 0,6 (0,2–2,0)** |
| eigener Anspruch überall einsetzbar zu bleiben | 30/40 (75,0%) | 32/57 (42,3%) | 0,4 (0,2–1,0) | 0,5 (0,2–1,1) ** |
Chance, aufgrund der angegebenen beruflichen oder betrieblichen Faktoren weniger als 9 von 16 möglichen Punkten der notwendigen Arbeitsschutzkriterien zu erhalten. 1 n=97 in Analyse einbezogene Fälle: 2 Motivationsfaktor nicht bestehend. * Adjustiert für Weiterbildungsstand, Freude am Operieren und „operative Tätigkeit durch Arbeitgeber:in vorgesehen“. ** adjustiert für Weiterbildungsstand. *** adjustiert für Weiterbildungsstand und Personalmangel.
Diskussion
Mit der vorliegenden Arbeit werden erstmals Daten zu den Arbeitsbedingungen schwangerer Ärztinnen operativer Fachgebiete vorgelegt. Neben den Tätigkeiten im OP-Saal wurden auch andere Arbeitsplätze in der stationären und ambulanten Patient:innenversorgung untersucht. Hierzu wurden alle sächsischen Fachärztinnen im Alter bis 45 Jahren schriftlich befragt. 55% der Frauen in der Stichprobe behielten die operative Tätigkeit während der Schwangerschaft bei. Bei keiner Befragungsteilnehmerin waren alle vorab definierten Arbeitsschutzkriterien erfüllt. Besonders hohe Defizite fanden sich in Bezug auf die „persönliche Schutzausrüstung“ und auf den „Infektionsschutz“. Nahezu 90% der Frauen verwendete weder doppelte Handschuhe noch ein Schutzvisier, und in 88% der Fälle waren die Patient:innen präoperativ nicht auf HIV, HBV und HCV getestet. In mehr als drei Viertel der Fälle (78%) wurde nicht ausschließlich mit Sicherheitsinstrumenten operiert. Zwei Drittel der Frauen operierten auch bei dringlicher Indikation. Darüber hinaus führten die Frauen auch übertragungsträchtige OPs 17 wie Eingriffe mit unterbrochener Sichtkontrolle bzw. manuellem Führen der Instrumente (40%) und langer Dauer (37%) durch.
Die mutterschutzrechtlichen Regelungen bis zum 1.01.2018 schlossen eine operative oder invasive Tätigkeit weitestgehend aus. Die vorliegenden Daten legen jedoch nahe, dass Beschäftigungsverbote nicht zwangsläufig zu einem sicheren Arbeitsplatz führen. Zwei Drittel (30 von 45) der Frauen, die aufgrund eines betrieblichen Beschäftigungsverbotes nicht operierten, waren trotzdem invasiv tätig. Es lassen sich somit deutliche Defizite der Umsetzung rechtlicher Vorgaben in die berufliche Praxis aufzeigen 12 . Allerdings basiert diese Einschätzung auf Eigenangaben von Ärztinnen, bei denen zu 83,1% die Schwangerschaften vor 2018 bestanden; es lässt sich nicht abschätzen, ob der damit verbundene „Reporting Bias“ tendenziell zu einer zu positiven oder zu einer zu negativen retrospektiven Beurteilung der Arbeitsbedingungen im OP geführt hat.
Durch die Neuregelungen des MuSchG könnten grundsätzlich flexiblere Lösungen bezüglich der ärztlichen Tätigkeit in der Schwangerschaft ermöglicht werden, die auch eine operative Tätigkeit beinhalten. Dabei darf sich hier die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf die operative Tätigkeit beschränken. Für alle schwangeren Ärztinnen der chirurgischen Fachgebiete muss unabhängig von der Fortsetzung oder Unterbrechung der operativen Tätigkeit die Möglichkeit bestehen, weiterbildungs- und karriererelevante Tätigkeiten unter sicheren Bedingungen durchzuführen; dies beinhaltet auch Gefährdungen bei invasiven Tätigkeiten außerhalb des OPs.
Die Eröffnung eines breiteren Tätigkeitsspektrums sollte jedoch auf freiwilliger Basis der Schwangeren und nur unter Gewährleistung erforderlicher Schutzvorkehrungen erfolgen. In der vorliegenden Befragung gaben 12% der operierenden Schwangeren an, das Operieren nicht freiwillig aufgeben zu dürfen. Weitere 12% beantworteten diese Frage mit „weiß ich nicht“ ( Tab. 2A ). Darüber hinaus operierten Frauen aus betrieblichen Gründen wie z. B. „Personalmangel“ oder „befürchtete berufliche Nachteile“. Wenn der Motivationsfaktor „Operieren aus Personalmangel“ angegeben war, war dies mit einem auf etwa das 6-fache erhöhten Risikoschätzer (Odds Ratio=5,9; 95% Konfidenzintervall: 1,7–20,0) damit verbunden, dass nur die Hälfte oder weniger der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllt waren ( Tab. 3 ). Das verwendete Design einer Querschnittsstudie lässt hier aber nicht den Schluss auf einen Kausalzusammenhang zu. Grundsätzlich könnte auch die geringere Umsetzung von Schutzmaßnahmen während der Schwangerschaft zu Personalproblemen beitragen. So war in mehreren großen Registerstudien die fehlende Anpassung der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft mit häufigeren Krankschreibungen verbunden 18 19 . Darüber hinaus konnte in der vorliegenden Regressionsanalyse nicht berücksichtigt werden, dass in einigen Fächern der Arbeitsschutz im OP leichter umzusetzen ist als in Fachgebieten, in denen z. B. verletzungsträchtige Operationen die Regel sind.
Seit Jahren gibt es Vorschläge, wie die Arbeitsbedingungen für schwangere Ärztinnen „zeitgemäß und sicher“ gestaltet werden können 10 15 20 . Der Schwerpunkt liegt hier jedoch darauf, den Schwangeren die operative Tätigkeit weiter zu ermöglichen. Die Gefährdungen und Schutzmöglichkeiten an anderen chirurgischen Arbeitsplätzen werden nicht beleuchtet. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf expertenbasierte Kriterien des Arbeitsschutzes 15 , die jedoch keineswegs als rechtlich verbindlich angesehen werden können. Im Zuge der Novellierung des MuSchG wurde ein neuer Ausschuss für Mutterschutz gegründet, der sich wesentlich auch mit der Konkretisierung des neu ins MuSchG eingeführten Begriffs der „unverantwortbaren Gefährdung“ beschäftigt. Auf der Grundlage unserer Untersuchungsergebnisse erscheint es dringend erforderlich, dass der Ausschuss für Mutterschutz zeitnah Kriterien zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes operativ tätiger schwangerer Ärztinnen entwickelt. Einheitliche Vorgaben könnten die Akzeptanz für Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeitnehmer:innen wie Arbeitgeber:innen erhöhen und ein Klima schaffen, in dem flexible Lösungen unter Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus realisierbar sind. Wenn solche Kriterien aufgestellt sind, könnten fächerübergreifend Positivlisten 10 15 durchführbarer Operationen erstellt werden. Die Umsetzung in die Praxis sollte dann an einer bundesweiten Stichprobe operativ tätiger Ärztinnen untersucht und mit den Meldungen von Schwangerschaften an die Landesdirektionen verglichen werden. Vor dem Hintergrund der von uns in der vorliegenden Studie aufgezeigten Defizite des Arbeitsschutzes möchten wir bereits jetzt einen Appell an alle Verantwortlichen des Arbeitsschutzes richten, an der Verbesserung des Arbeitsschutzes schwangerer Ärztinnen in den operativen Fachgebieten mitzuwirken.
Funding Statement
Funding Wir danken der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) für die Unterstützung der Studie!
Footnotes
Interessenkonflikt Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Literatur
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