Einleitung Der Ärztliche Dienst (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt die Fachkräfte der Arbeitsagenturen und der Jobcenter dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Erstes Ziel und vorrangiger Beitrag zur Geschäftspolitik der BA ist die nachhaltige Integration von gesundheitlich beeinträchtigen Kunden der BA in den Arbeitsmarkt. Bei aus gesundheitlichen Gründen nicht integrierbaren Kunden kann es hingegen erforderlich sein, einen Rechtskreiswechsel im System der sozialen Sicherung einzuleiten.
Methoden Die Ärztinnen und Ärzte des ÄD beurteilen individuell in jedem Einzelfall gesundheitliche Einschränkungen, die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Tätigkeiten und Berufe sowie die Eignung von Jugendlichen für Ausbildungen. Die Kernaufgabe der sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung umfasst weiterhin die medizinische Einschätzung, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen sind, um die Teilhabe von gesundheitlich eingeschränkten Kunden zu ermöglichen oder zu erhalten. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit umfasst quantitative und qualitative Aspekte. Entscheidend ist stets die Einschätzung der Funktion im Rahmen des bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells; Grundlage ist die ICF-Klassifikation der WHO.
Ergebnisse Die Aufgaben des ÄD erfüllen etwa 350 Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Dazu kommen nach Bedarf externe Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hinzu; der Vertragsarztanteil der Gutachtenerstellung beträgt regional unterschiedlich zwischen 20 und 40 Prozent. Das Auftragsvolumen des ÄD umfasst bundesweit rund 500.000 gutachterliche Stellungnahmen pro Jahr. Bei Vorliegen einer aktuellen externen Befundlage erfolgt die Begutachtung nach Aktenlage, ansonsten in Form einer persönlichen Begutachtung. In der Praxis können etwa 80% der gutachterlichen Stellungnahmen aus der Aktenlage erstellt werden. Die klassische persönliche Begutachtung der Kunden in den restlichen Fällen wurde in der Pandemie um das Instrument einer strukturierten telefonischen Befragung erweitert, wodurch der Betrieb in den Lockdown-Phasen aufrechterhalten werden konnte. Das Qualitätsmanagement des Ärztlichen Dienstes ist zertifiziert und stellt mit regelmäßigen internen und externen Audits die Struktur-, Prozess- und Produktqualität innerhalb des ÄD sicher.
Schlussfolgerung Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit trägt durch die gutachterliche Einschätzung der Leistungsfähigkeit von gesundheitlich eingeschränkten Kunden quantitativ und qualitativ signifikant zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele der BA bei. Der ÄD tritt häufig an den Schnittstellen der sozialen Sicherungssysteme in Erscheinung, beispielsweise wenn Kunden vom Krankengeldbezug ausgesteuert werden. Die tägliche gutachterliche Praxis offenbart hierbei ein erhebliches Potenzial für eine bessere Vernetzung der Sozialversicherungsträger, die zum Wohle der Kunden/Versicherten angestrebt werden sollte.
