Einleitung Von Ärzt*innen wird erwartet, dass sie – traditionell im Sinne des Hippokratischen Eids – ihren Patient*innen keinen Schaden zufügen (( primum ) nil nocere ), sondern alles daran setzen, ihnen zu helfen ( bonum facere ). Gleichwohl sind Ärzt*innen, die in Behörden – wie beispielsweise dem Gesundheitsamt oder im Polizeiärztlichen Dienst – arbeiten, nicht mehr (vorrangig) in einer klassischen Arzt-Patient-Beziehung; beispielsweise wenn es um Begutachtungen bei Einstellungen oder zur Dienstunfähigkeit geht. Vielmehr begegnen sich Amts- und Polizeiärzt*innen und die sie zu begutachtenden Personen in einer anderen Situation als der, die die Werte des Hippokratischen Ethos festschreibt. Aber was bedeutet diese Verschiebung in normativ-ethischer Hinsicht? Darf sich eine Ärztin an das Hippokratische Ethos gebunden fühlen? Was ist, wenn dieses Ethos mit dem selbst geleistet Amtseid bzw. den Erwartungen der Verwaltung, für die sie arbeitet, konfligiert?
Methoden Eine narrative Literaturanalyse lieferte Beschreibungen der Tätigkeiten, Normen, Werte und Erwartungen der betroffenen Berufsangehörigen. Als Analyseheuristiken wurden strukturfunktionalistische Akteurs-Dimensionen, das doppelte Prinzipal-Agent-Modell und berufsethische Ansätze herangezogen, um das Spannungsfeld, in dem sich Amts- und Polizeiärzt*innen befinden, darzustellen. Um eine ergänzende Perspektive zu bekommen, wurden auch arbeitsmedizinische Auseinandersetzungen mit Begutachtungen berücksichtigt.
Ergebnisse In der Literatur zu normativ-ethischen Auseinandersetzungen werden Aspekte diskutiert, die zeigen, dass und wie Begutachtungen durch Betriebs-, Amts- und Polizeiärzt*innen durch verschiedene Rollen bestimmbar sind (einerseits Prinzipale: Klient, Bewerber, Patient, Arbeitnehmer, anderseits Agenten als Gutachter und Experte). Der Staat als Auftraggeber ist ein weiterer Prinzipal, der die Ärzt*innen in quasi-Dilemmata bringt („dual accountability“). Die ethischen Konzepte Verantwortung, Vertragstreue und Autonomie liefern wichtige normative Eckpunkte zur normativen Analyse. Die Billigkeit (oder Einzelfallgerechtigkeit) kann in diesem Entscheidungskontext eine besondere Rolle spielen.
Schlussfolgerung Das Spannungsfeld, in dem sich Amts- und Polizeiärzt*innen befinden, wird vereinzelt in der Literatur beschrieben. Ethisch fundierte Analysen gibt es bisher jedoch kaum. Dieser Beitrag soll helfen, die normative Diskussion komparatistisch und systematisch fort zu führen. Ziel des weiteren Diskurses ist es, normative Analyserahmen und Handlungsempfehlungen für die Berufspraxis zu entwickeln, die Amts- und Polizeiärzt*innen Reflexionsgrundlage für ihr Handeln und Unterlassen bzw. überhaupt für ihre Berufsrolle bieten.
