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. 2021 Sep 29;85(2):111–118. [Article in German] doi: 10.1055/a-1594-2527

Auswirkungen der Regressgefahr auf die Tätigkeit von Hausärzt*innen und Orthopäd*innen – Bundesweite Befragung

Effects of the Risk of Recourse Claims on the Work of General Practitioners and Orthopedists – A Nationwide Survey

Leon Ribbat 1, Klaus Linde 1,, Antonius Schneider 1, Bernhard Riedl 1
PMCID: PMC11248971  PMID: 34587633

Abstract

Objective The aim of this study was to investigate the influence of the perceived risk of recourse claims and the extent of personal recourse experience among general practitioners (GPs) and orthopedists in private practice.

Methods A four-page questionnaire on the effects and consequences of the threat of recourse or recourse actually experienced was sent to a nationwide random sample of 1000 GPs and 1000 orthopedists.

Results The response rate was 41% for GPs and 39% for orthopedists; 47% of the participating GPs and 55% of the orthopedists stated that the risk of recourse was a heavy burden in everyday practice, 37/47% that it had a strong influence on their medical practice. 51/25% stated that they referred to a (different) specialist at least occasionally despite the indication of a prescription. 72% of GPs and 59% of orthopedists had recourse at least once, 36 and 19%, respectively more than 3 times. 18% of GPs and 26% of orthopedists had experienced recourse claims of more than € 5000. The emotional burden caused by the worst regress was perceived by 72 and 78%, respectively of those affected by recourse as severe or very severe.

Conclusion The risk of recourse can have a strong impact on the work of GPs and orthopedists in private practice. Recourse is often felt to be emotionally stressful and sometimes seen as inhibiting establishing a practice.

Einleitung

Regresse gegen niedergelassene Ärzte im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden in den berufspolitischen Medien sowie in der medizinischen Fachpresse häufig als sehr belastend für die betroffenen Praxen dargestellt. Die Problematik ist nicht selten sehr emotional belegt und führt in Medien, Ärzteschaft und Gesellschaft zu erheblichen Diskussionen 1 . Häufig wird die Gefahr von Regressen als Niederlassungshemmnis angeführt 1 2 , obwohl einzelne Autor*innen dieser Einschätzung nicht zustimmen 3 . Verschiedene Ansätze wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz 4 lassen vermuten, dass die politisch Verantwortlichen versuchen, die Regressproblematik abzumildern. Es wurden jedoch Bedenken geäußert, dass die getroffenen Maßnahmen die Regressproblematik nicht abmildern 5 .

Zur Regressproblematik und deren tatsächliche Auswirkungen auf die Ärzteschaft liegen jedoch keine unabhängigen, empirischen Erhebungen vor. Um die Datenlage zum Thema Regresse gegen niedergelassene Ärzt*innen zu verbessern, wurde eine bundesweite Befragung von Hausärzt*innen und Orthopäd*innen durchgeführt. Ziel war es, die Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch die empfundene Regressgefahr (insbesondere bzgl. des Verordnungsverhaltens) und das Ausmaß eigener Regresserfahrungen und deren Auswirkungen zu erfassen. Die beiden Fachgruppen wurden ausgewählt, weil Hausärzt*innen mit ihrer großen Zahl von Patientenkontakten die meisten Verordnungen sowohl im Arznei- als auch im Heilmittelbereich tätigen 6 und Orthopäd*innen besonders im Heilmittelbereich sehr viele Verordnungen veranlassen 7 .

Methoden

Die Studie war angelegt als postalische Befragung einer deutschlandweiten Zufallsstichprobe mit anonymisierter Auswertung. Vor Studienbeginn wurde ein Votum der Ethikkommission der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München eingeholt (Zeichen 20/19 S-SR). Die Grundgesamtheit umfasste alle in Deutschland zum Erhebungszeitpunkt im März 2019 kassenärztlich tätigen, niedergelassenen Hausärzt*innen und Orthopäd*innen. Für die Befragung wurden von der Firma ArztData (www.arztdata.de) aus ihrer ca. 95% aller in Deutschland tätigen Ärzt*innen umfassenden Adressensammlung zufällig und geschichtet nach Postleitzahlbereichen 1000 Hausärzt*innen und 1000 Orthopäd*innen gezogen (pro Praxis nur eine Ärztin/ein Arzt). Für die Schätzung der notwendigen Fallzahl wurde auf Basis von Vorerfahrungen aus ähnlich durchgeführten Befragungsstudien 8 9 10 mit einer Stichprobenausschöpfung von mindestens 40% gerechnet. Ziel war es, den Anteil von Ärzt*innen mit Regresserfahrungen in den beiden Gruppen mit einem 95%-Konfidenzintervall von maximal±5% schätzen zu können. Bei einem geschätzten Anteil von 50% der Ärzt*innen, die bereits ein Regressverfahren erlebt haben, wären hierfür 402 verwertbare Fragebögen notwendig (exakte Berechnung mittels Binominalverteilung). Angesichts der erwarteten Stichprobenausschöpfung wurden daher je Gruppe 1000 Ärzt*innen angeschrieben. Im März 2019 erhielten alle ausgewählten Ärzt*innen ein Anschreiben vom Institut für Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der TU München mit Informationen zur Studie, einen Fragebogen und ein Rückantwortkuvert. Im April und im Mai 2019 wurden Erinnerungsschreiben versandt.

Der 4-seitige Fragebogen ( siehe eFragebogen , online verfügbar ) wurde vom Studienteam erarbeitet. Eine Vorversion wurde im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung quantitativ und qualitativ von niedergelassenen Ärzt*innen (n=22) getestet. Der finale Fragebogen umfasste folgende Abschnitte:

  • Zwei Vorabfragen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich aktuell kassenärztlich tätige Ärzt*innen den Fragebogen ausfüllen;

  • zwei Fragen zu Merkmalen der kassenärztlichen Tätigkeit und 7 Fragen zur Kenntnis von und Einstellung zu Prüfungsmaßnahmen sowie zur Nutzung von entsprechenden Informationsquellen;

  • sechs Fragen zur Belastung durch drohende Regresse;

  • Fragen zu Erfahrungen mit eigenen Regressen: Nach einer Eingangsfrage, ob tatsächlich bereits eigene Regresserfahrungen gemacht wurden, wurden Teilnehmende, die dies bejahten, gebeten, 13 Fragen zu Details der Regresse und den sich aus den Regressen ergebenden Belastungen, Konsequenzen und Verhaltensänderungen zu beantworten. Interessierte Teilnehmer erhielten in einem Freitextfeld die Möglichkeit, ein Regresserlebnis zu schildern. Teilnehmer, die die Eingangsfrage verneinten, wurden zum letzten Fragenblock weitergeleitet.

  • sieben Fragen zu Person und Praxis.

Die ausgefüllten Fragebögen wurden eingescannt, mit dem Programm Zensus direkt (Blubbsoft GmbH Berlin) verarbeitet und schließlich zur Auswertung in SPSS importiert. Für die deskriptive Auswertung wurden je nach Datentyp Mittelwerte und Standardabweichungen, Mediane, Quartile, Minima und Maxima oder Prozentangaben und absolute Häufigkeiten gesamt und getrennt nach Fachrichtung berechnet. Explorative Analysen auf Unterschiede zwischen den Arztgruppen erfolgen je nach Skalenniveau mit dem Chi-quadrat-Test oder dem Mann-Whitney-U-Test. Zusätzlich wurden für ausgewählte Variablen Korrelationsanalysen (Spearman Rang-Korrelationen) durchgeführt. Uni- und multivariate logistische Regressionsanalysen erfolgten, um eventuelle Prädiktoren für eine Regresserfahrung zu untersuchen. Fehlende Angaben wurden nicht ersetzt (berichtet werden gültige Prozent).

Ergebnisse

Fragebogenrücklauf und Merkmale der Teilnehmer

Bei 63 der 2000 angeschriebenen Ärzt*innen waren die Adressen fehlerhaft, die Praxen mittlerweile geschlossen, die Tätigkeit ausschließlich privatärztlich oder in einem anderen Feld. 977 Hausärzt*innen und 960 Orthopäd*innen wurden korrekt angeschrieben ( siehe Flow Chart in e Abbildung 1 ). Acht Ärzt*innen antworteten mit leeren Umschlägen; somit konnten die Fragebögen von 399 (41% der korrekt angeschriebenen) Hausärzt*innen und 371 (39%) Orthopäd*innen ausgewertet werden ( Tab. 1 ). Die teilnehemdnen Hausärzt*innen waren im Vergleich zu Orthopäd*innen häufiger weiblich (37 vs. 12%), älter (34 vs. 22% älter als 50 Jahre), häufiger Praxisinhaber*in (95 vs. 86%) und in Einzelpraxen (67 vs. 50%) mit geringerer Scheinzahl (45 vs. 60% mit mehr als 1200 Scheinen pro Quartal) in kleineren Orten (38 vs. 6%) tätig.

Tab. 1 Soziodemografische und Tätigkeits- bzw. Praxismerkmale.

Merkmal (Anzahl gültiger Angaben der Hausärzt*innen; Orthopäd*innen) Gesamt (n=770) Hausärzt*innen (n=399) Orthopäd*innen (n=371) p-Wert
Männlich (389; 365) 567 (75%) 244 (63%) 323 (88%) <0,001*
Alter (390; 364) <0,001 #
 <50 Jahre 185 (24%) 80 (21%) 105 (29%)
 51–50 Jahre 357 (47%) 176 (45%) 181 (50%)
 >60 Jahre 212 (28%) 134 (34%) 78 (22%)
Praxis oder MVZ-Inhaber (397; 369) 695 (91%) 376 (95%) 319 (86%) <0,001 #
Praxisart (385; 357) <0,001 #
 Einzelpraxis 436 (59%) 259 (67%) 177 (50%)
 Gemeinschaftspraxis 254 (34%) 115 (30%) 139 (40%)
 MVZ 52 (7%) 11 (3%) 41 (12%)
In Niederlassung tätig seit (399; 371) 0,04 #
 0–10 Jahren 203 (27%) 90 (23%) 113 (31%)
 11–20 Jahren 256 (33%) 132 (33%) 124 (34%)
 >20 Jahren 311 (40%) 177 (44%) 134 (36%)
Anzahl „Scheine“ pro Quartal (390; 364) <0,001 #
 bis 800 110 (15%) 76 (20%) 34 (10%)
 801–1200 251 (33%) 140 (36%) 111 (31%)
 >1200 393 (52%) 174 (45%) 219 (60%)
Praxis liegt in (389; 367) <0,001 #
 Stadt mit>100 000 Einwohnern 231 (31%) 99 (25%) 132 (36%)
 Stadt mit 10–100 000 Einwohnern 356 (47%) 143 (37%) 213 (58%)
 Ort mit<10 000 Einwohnern 169 (22%) 147 (38%) 33 (6%)

Angegeben sind absolute Häufigkeiten und (gültige) Prozent. P-Werte für Unterschiede zwischen den Arztgruppen berechnet über *Chi²-Test bzw. # Mann-Whitney-U-Test.

Einfluss der Regressgefahr im Praxisalltag

47% der Hausärzt*innen und 55% der Orthopäd*innen gaben an, dass sie das Problem Regressgefahr im Praxisalltag stark bis sehr stark beschäftigt ( Abb. 1 ). 37% der Hausärzt*innen und 47% der Orthopäd*innen fühlten sich durch die Regressgefahr in ihrem weiteren ärztlichen Handeln und ihrem Verordnungsverhalten allgemein stark oder sehr stark beeinflusst. Dies traf vor allem in Bezug auf die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln zu, etwas weniger ausgeprägt in Bezug auf die Frage der Abrechenbarkeit des eigenen Handelns (z. B. Sonografien bei Allgemeinärzt*innen oder Röntgenuntersuchungen bei Orthopäd*innen) und nur bei einem kleineren Teil (15%) der Hausärzt*innen in Bezug auf Hausbesuche.

Abb. 1.

Abb. 1

Beeinflussung des weiteren ärztlichen Handelns und des Verordnungsverhaltens durch die Regressgefahr (relative Häufigkeiten, p-Werte für Unterschiede zwischen den Arztgruppen berechnet über Mann-Whitney-U-Test).

85% der Haus*ärztinnen und 82% der Orthopäd*innen gaben an, schon mindestens einmal etwas wegen einer drohenden Regressgefahr nicht verordnet zu haben. Auf die Frage, wie häufig sie allgemein schon Patienten wegen einer drohenden Regressgefahr zu einem anderen Arzt überwiesen haben, obwohl die Verordnung indiziert war, antworteten 12% der Hausärzt*innen und 6% der Orthopäd*innen „häufig“ oder „sehr häufig“, weitere 39% bzw. 19% „gelegentlich“ ( Abb. 2 ). In Bezug auf Arznei- und Heilmittel ergaben sich ähnliche, in Bezug auf Hilfsmittel geringere Häufigkeiten. Insgesamt gaben deutlich mehr Hausärzt*innen als Orthopäd*innen an, eigene Patient*innen wegen drohender Regressgefahr zumindest gelegentlich an andere Ärzt*innen überwiesen zu haben, damit sie dort eine Verodnung erhalten (p<0,001 für alle 4 Fragen).

Abb. 2.

Abb. 2

Überweisung wegen Regressgefahr, obwohl Verordnung indiziert gewesen wäre (relative Häufigkeiten, p-Werte für Unterschiede zwischen den Arztgruppen berechnet über Mann-Whitney-U-Test).

In beiden Arztgruppen hielten knapp 20% Prüfungsmaßnahmen für (eher) sinnvoll und ein gutes Drittel für (eher) nicht sinnvoll. Etwas weniger als die Hälfte hatten eine ambivalente Haltung. 45% nutzen die Informationsmöglichkeiten der KV zu den eigenen Verordnungs- und Abrechnungsdaten häufig oder sehr häufig. Für 20% der Befragten hat das Regressrisiko bei der Niederlassung eine Rolle gespielt, 23% würden jungen Kolleg*innen wegen der Regressgefahr von einer Niederlassung abraten.

Tatsächliche Regresserfahrungen

72% der teilnehmenden Hausärzt*innen und 59% der Orthopädinnen wurden mindestens einmal in Regress genommen ( Tab. 2 ). Aus dieser Untergruppe erfuhren wiederum 50% der Hausärzt*innen und 34% der Orthopäd*innen einen Regress 4-mal oder häufiger. Hausärzt*innen erlebten tendenziell häufiger mindestens einen Regress als Orthopäd*innen, bei letzteren waren Regresse dafür tendenziell „teurer“. Die 3 häufigsten Regressarten waren Arzneimittelregresse zu Einzelrezepten (81% bei Hausärzt*innen und 57% der Orthopäd*innen), Praxisbedarfsregresse (62 bzw. 56%) und Richtgrößenregresse zu Arzneimitteln (42 bzw. 46%). Der höchste Regressbetrag lag für 24% der betroffenen Hausärzt*innen und bei 45% der betroffenen Orthopädinnen bei über 5000€. Für 38 bzw. 55% war zur Bearbeitung des Regresses ein Zeitaufwand von über 10 Stunden notwendig. Die emotionale Belastung durch den schlimmsten erlebten Regress wurde von 72 bzw. 78% der Betroffenen als stark oder sehr stark empfunden, die finanzielle Belastung von 22 bzw. 34% ( Abb. 3 ).

Tab. 2 Tatsächliche Regresserfahrung.

Merkmal (Anzahl gültiger Angaben der Hausärzt*innen; Orthopäd*innen) Gesamt Hausärzt*innen Orthopäd*innen p-Wert
Regresserfahren (398; 371) 513 (67%) 294 (72%) 219 (59%) <0,001 $
Arzneimittelregress
 Richtgröße (284; 212) 215 (43%) 118 (42%) 97 (46%) 0,36 $
 Einzelrezept (288; 209) 352 (70%) 234 (81%) 118 (57%) <0,001 $
Heilmittelregress
 Richtgröße (292; 213) 148 (29%) 69 (23%) 79 (37%) 0,001 $
 Einzelrezept (289; 209) 107 (22%) 52 (18%) 55 (26%) 0,03 $
Praxisbedarfsregress (288; 211) 296 (59%) 178 (62%) 118 (56%) 0,20 $
Abrechnungsregress (288; 211) 185 (37%) 98 (34%) 87 (41%) 0,14 $
Plausibilitätsregress (288; 213) 118 (24%) 57 (20%) 61 (29%) 0,03 $
Erlebte Regresse (289; 217) 0,002 #
 1–3 291 (58%) 145 (50%) 146 (67%)
 4–6 140 (28%) 89 (31%) 51 (24%)
 7–10 36 (7%) 26 (9%) 10 (5%)
 >10 39 (8%) 29 (10%) 10 (5%)
Höchster Regress (289; 212) <0,001 #
 <1000€ 235 (47%) 160 (55%) 75 (35%)
 1001–2500 € 56 (11%) 38 (13%) 18 (9%)
 2501–5000 € 45 (9%) 21 (7%) 24 (11%)
 >5000 € 165 (33%) 70 (24%) 95 (45%)
Zeitaufwand (283; 212) 0,001 #
 <3 h 172 (34%) 115 (40%) 57 (27%)
 4–10 h 103 (21%) 63 (22%) 40 (19%)
 >10 h 226 (45%) 109 (38%) 117 (55%)
Verordnungsverhaltensänderung durch Regress (283; 212) 406 (82%) 232 (82%) 174 (82%) 1,00 $

Angegeben sind absolute Häufigkeiten und (gültige) Prozent. P-Werte für Unterschiede zwischen den Arztgruppen berechnet aus # Mann-Whitney-U-Test bzw. $ Chi-quadrat Test.

Abb. 3.

Abb. 3

Belastung durch „schlimmsten Regress“ (relative Häufigkeiten, p-Werte für Unterschiede zwischen den Arztgruppen berechnet über Mann-Whitney-U-Test).

Neunundneunzig (34%) Hausärzt*innen und 70 (32%) Orthopäd*innen nahmen die Möglichkeit wahr, das gravierendste Regresserlebnis schriftlich zu schildern (Übersicht der Auswertung in der eAbbildung 2, online verfügbar ). Achtundvierzig machten dabei genauere Angaben zur Höhe des Regresses: In 25 Fällen lag diese unter 50 000€, in 14 Fällen zwischen 50 000€ und 100 000€ und in 9 Fällen darüber mit einem Maximum bei einer Million Euro. Auffallend häufig wurde die emotionale Belastung geschildert. Zwölf Teilnehmer*innen beschrieben sinngemäß eine „Bevormundung, als wäre man ein Kind“, 19 eine Behandlung, „als wäre man ein Verbrecher“. Zehn führten aus, „nervlich am Ende zu sein“. Fünfzehn hielten die Bürokratie für „unlogisch“. So wären bspw. spezielle Praxisbesonderheiten nicht berücksichtigt worden oder ein Regress wegen „eines Kreuzes an falscher Stelle“ erfolgt. Einundzwanzig Ärzt*innen bemängelten einen Regress trotz indizierter Behandlung und den hohen Zeitaufwand der Regressbearbeitung. Sechsundzwanzig litten unter den hohen Anwaltskosten, die im „langwierigen Klageweg durch die Instanzen der Sozialgerichte“ anfielen. Als Konsequenz eines Regresses schilderten 2 Hausärzt*innen und ein*e Orthopäd*in, zum Quartalsende keine Physiotherapie mehr zu verschreiben. Ein*e Hausärzt*in und ein*e Orthopäd*in führten aus, deshalb ihre Kassenpraxis in eine Privatpraxis umformen zu wollen. Zwei weitere Orthopäd*innen hatten vor, ihre Praxis zu verkaufen.

Weitergehende Analysen

Ärzt*innen mit Regresserfahrung stuften Prüfungsmaßnahmen seltener als (eher) sinnvoll ein als Kolleg*innen ohne Regresserfahrung (16 vs. 26%). Bei den Ärzt*innen mit Regresserfahrung zeigte sich eine schwache bis mäßige Korrelationen zwischen einer negativen Bewertung von Prüfungsmaßnahmen und dem Ausmaß der empfundenen Belastung durch Regresse (Spearman Korrelationskoeffizient=0,25; p<0,001), eine schwache Korrelation mit dem höchsten Regressbetrag (0,12; p=0,007) und kein signifikanter Zusammenhang mit der Regresshäufigkeit (0,05; p=0,25). Zwischen der Nutzung der Informationsmöglichkeiten der KV und tatsächlichen Regresserfahrungen wurde kein Zusammenhang gefunden.

In einer multivariaten Regressionsanalyse ( eTabelle 1, online verfügbar , Nagelkerke’s r²=0,30) waren eine längere Tätigkeitsdauer, eine höhere Scheinzahl, männliches Geschlecht und die Fachrichtung Allgemeinmedizin mit einer höheren Wahrscheinlichkeit assoziiert, eine Regresserfahrung gemacht zu haben. In einer zusätzlichen multivariaten Regressionsanalyse, in der ein Regress von mindestens 5000 € als abhängige Variable verwendet wurde, zeigten nur eine längere Tätigkeitsdauer und eine höhere Scheinzahl eine signifikante Assoziation.

Diskussion

In der vorliegenden Befragung berichtete die Hälfte der Teilnehmer*innen, dass sie sich stark mit dem Thema Regress beschäftigen und sich auch in ihrem ärztlichen Handeln beeinflusst sehen. Die Hälfte der befragten Hausärzt*innen und ein Viertel der Orthopäd*innen verzichten zumindest gelegentlich wegen der drohenden Regressgefahr trotz Indikation auf eine Verordnung. Gleichzeitig scheint mehr als die Hälfte aller Befragten grundsätzlich die Notwendigkeit von Prüfungsmaßnahmen nachvollziehen zu können. Fast drei Viertel der Hausärzt*innen und mehr als die Hälfte der Orthopäd*innen wurden mindestens einmal in Regress genommen, etwa ein Drittel bzw. ein Fünftel mehr als 3-mal, wobei die Regressbeträge bei Orthopäd*innen häufig höher waren. In Einzelfällen wurden sehr hohe Regressforderungen bis zu einer Million Euro gestellt. Die emotionale Belastung wird oft stärker empfunden als die finanzielle Belastung.

Zuverlässige Daten über das Regressgeschehen in Deutschland in seiner gesamten Breite sind der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt zugänglich. Insofern gibt die vorliegende Befragung wichtige Einblicke aus der Sicht von Hausärzt*innen und Orthopäd*innen. Auf den ersten Blick scheint der große Anteil von Ärzt*innen mit Regresserfahrungen aktuellen Berichten aus der ärztlichen Fachpresse zu widersprechen, die sich auf Anfragen bei (regionalen) Kassenärztlichen Vereinigungen beziehen 11 12 13 . Demnach gehen insbesondere statistische Richtgrößenprüfungen stark zurück und betreffen pro Jahr aktuell weniger als ein Prozent der Ärzt*innen. Die Unterschiede lassen sich jedoch durch 2 Faktoren gut erklären. Zum einen wurden in der vorliegenden Erhebung verschiedene Regressarten breit abgefragt. Wie unsere Ergebnisse zeigen, sind Regresse bei Einzelfallprüfungen zu Einzelrezept- und Praxisbedarf besonders häufig. Über diese wird in den vorliegenden Publikationen nur sehr eingeschränkt berichtet; die vorgelegten Zahlen zeigen jedoch Zuwächse bei den Einzelfallprüfungen und -regressen. Einzelfallregresse gehen allerdings im Vergleich zu den Richtgrößenverfahren mit deutlich geringeren Beträgen einher 12 . Zum anderen wurden in unserer Studie Regresserfahrungen während der gesamten ärztlichen Tätigkeit in der Niederlassung erfasst. Wie zu erwarten, stieg der Anteil der Regresserfahrenen und die Zahl der erlebten Regresse mit zunehmender Tätigkeitsdauer an. Aus unserer Studie kann aber nicht abgeleitet werden, inwieweit sich die mehrfachen Änderungen der Prüfungsverfahren in den vergangenen Jahren (z. B. die Implementierung des Grundsatzes „Beratung vor Regress“ 2012) ausgewirkt haben.

Nur ein Drittel der Teilnehmer*innen sah Prüfungsmaßnahmen grundsätzlich als nicht sinnvoll oder eher nicht sinnvoll an. Die Beschäftigung mit und die Beeinflussung der praktischen Arbeit durch die Regressgefahr muss nicht per se negativ sein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V ist gesetzlich verankert und dürfte auch in der Ärzteschaft weitestgehend akzeptiert sein. Die Tatsache, dass eine Therapie oder eine Maßnahme trotz (selbsteingeschätzter) Indikation wegen der Regressgefahr nicht verordnet wird, birgt für die betroffenen Ärzt*innen ein relevantes Konfliktpotenzial insbesondere dann, wenn dies am Ende eines Quartals eher erfolgt als an dessen Anfang.

Die besondere Betonung der emotionalen Komponente der Belastung durch Regresse erfordert aus Sicht der Autoren eine besondere Beachtung. Dass Ärzt*innen für einen Schaden haften müssen, den sie nicht fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben, erscheint als Unikat 2 . Beamt*innen haften bspw. nur dann für einen in Ausführung ihres Dienstes verursachten Schaden, wenn sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben 14 . Dabei müssen die zum Teil sehr hohen Regressforderungen berücksichtigt werden. Auch wenn diese nur selten angegeben wurden, sind die hohen Summen existenzbedrohend. Da die genauen Ursachen für das Regresserlebnis nicht explizit abgefragt wurden, sind sichere Aussagen hierzu nicht möglich. Vermutlich wurden die hohen Regressforderungen in mehreren Fällen auch durch Fehler im Praxismanagement ausgelöst, die bei einem adäquaten Controlling nicht auftreten dürften. Diesbezüglich gibt es zahlreiche in die Praxissoftware integrierten Unterstützungssysteme und auch Feedbackmechanismen durch die Kassenärztlichen Vereingungen. Dennoch ist nachvollziehbar, dass durch derartige Ereignisse selbstständige Ärzt*innen „ein Damoklesschwert“ wahrnehmen. Dementsprechend gaben 23% der Teilnehmer*innen an, niederlassungswilligen Ärzt*innen aufgrund der Regressgefahr abzuraten. Dies deckt sich mit den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Medizinstudierenden 15 , in der 47% angaben, dass drohende Regressforderungen ein Faktor gegen eine Niederlassung wären. Die Aufklärung über die Notwendigkeit der Prüfungen und die zurückgehende Regresshäufigkeit sollte intensiviert werden. Darüber hinaus sollten Ärzt*innen in Weiterbildung Seminare zum Praxismanagement angeboten werden, mit denen sie ein angemessenes Wissen zu Controlling und Finanzen erwerben können.

In unseren Analysen konnte kein Zusammenhang zwischen der Nutzung der Informations- und Beratungstools der kassenärztlichen Vereinigungen und Regresserfahrungen gefunden werden. Da eine solche Nutzung aber nicht nur präventiv, sondern häufig auch als Reaktion auf Regresserfahrungen erfolgen dürfte, sollte dieses Ergebnis jedoch nicht als Hinweis auf die Unwirksamkeit solcher Tools interpretiert werden. Da sich knapp ein Drittel der teilnehmenden Ärzt*innen in seinem ärztlichen Handeln gar nicht oder wenig beeinflusst sieht, könnte man die Nutzung der Beratungstools, die regelmäßig zu einzelnen Themen 16 17 sowie auch in rechtsverbindlichen Rahmenvorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln und Heilmitteln 18 zur Verfügung gestellt werden, als Ursache dafür annehmen. Allerdings sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um eine bessere Nutzung zu gewährleisten. Die Problematik der Regresse und deren Vermeidung sollte bereits bei Niederlassungsseminaren noch intensiver angesprochen werden. Tutoren- oder Mentorenprogramme durch erfahrene Ärzt*innen wären weiter auszubauen.

Die von uns erhobenen und in die Regressionsanalysen einbezogenen Variablen erklären nur sehr eingeschränkt, warum manche Ärzt*innen von Regressen häufiger und stärker betroffen sind, andere dagegen nicht. Lediglich die Merkmale längere Praxistätigkeit und höhere Patientenzahl waren eindeutig mit einem höheren Regressrisiko assoziiert. Andere, in dieser Studie nicht erhobene, Faktoren müssen daher eine größere Bedeutung haben. Weitergehenden Untersuchungen und Analysen wären notwendig, um diese zu identifizieren und effiziente Interventions- und Präventionsoptionen ableiten zu können. Da die ambulante Versorgungsstruktur in Deutschland auch im Vergleich zu anderen dezentralen Gesundheitssystemen besonders kleinteilig 19 und von besonderen Abrechungsmodalitäten geprägt ist, kann auch kaum auf Erfahrungen anderer Länder zurückgefriffen werden.

Die in dieser Studie erzielte Rücklaufquote von 40% ist für Befragungen ohne finanzielle Anreize akzeptabel 8 9 10 , stellt aber dennoch die größte Limitation der Studie dar. Es ist möglich, dass Ärzt*innen, die über keine Regresserfahrungen verfügen oder sich wenig von diesem Thema betroffen fühlen, möglicherweise seltener teilgenommen haben. Die vorliegenden Ergebnisse würden in diesem Fall die tatsächliche Regresshäufigkeit und die Auswirkungen der Regressgefahr überschätzen. Ein Vergleich ( siehe eTabelle 2, online verfübar ) der Ärzt*innen, die an der Befragung teilgenommen haben, mit den angeschriebenen Ärzt*innen und der Ärztstatstik der Bundesärztekammaer 2019 20 , zeigt allerdings dass die Teilnehmer*innen zumindest bezüglich Bundesland und Geschlecht repräsentativ sind. Der Anteil angestellter Ärzt*innen war dagegen unter den Teilnehmer*innen geringer. Dies muss jedoch kein Verzerrungsfaktor in Bezug auf die Regresserfahrungen sein, da angestellte Ärzt*innen seltener unmittelbar von den Prüfmaßnahmen betroffen sind.

Schlussfolgerungen: Regresserfahrungen sind unter niedergelassenen Allgemeinärzt*innen und Orthopäd*innen weit verbreitet. Die Regressgefahr wirkt sich mitunter stark auf die ärztliche Tätigkeit aus. Regresse werden oft als emotional belastend empfunden und teilweise als niederlassungshemmend gesehen. In zukünftigen Analysen und Studien sollte genauer untersucht werden, warum ein Teil der Ärzt*innen kein größeres Problem mit Regressgefahr und Regressprüfungen zu haben scheint, ein anderer dagegen schon. Dies könnte die vorhandenen Bemühungen um eine Minimierung von Prüfungsmaßnahmen und Regressen unterstützen.

Footnotes

Interessenkonflikt Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Zusätzliches Material

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Literatur

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