Zusammenfassung
Hintergrund Häusliche und sexuelle Gewalt stellt ein zentrales Risiko für die Gesundheit von Frauen dar. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stellt auch an die gesundheitliche Versorgung neue Anforderungen. Für eine adäquate Versorgung von Betroffenen ist die Zusammenarbeit zwischen den an der Versorgung beteiligten Stellen sehr wichtig. Bisher fehlen jedoch Übersichten über Arbeitsweisen und Vernetzungsformen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach Gewalt.
Methode Es wurden 34 leitfadengestützte Experteninterviews mit Gesundheitsfachkräften in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Mitarbeiter*innen in Schutzambulanzen und Beratungsstellen, Frauenbeauftragten sowie Koordinierungsstellen geführt. Die Interviews wurden mit der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse Eine kontinuierliche und strukturierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens und weiteren Akteuren in Hessen in Bezug auf das Thema Gewalt fehlt bisher. Es existieren in Hessen Angebote, die auf die gesundheitliche Versorgung nach sexueller und/oder häuslicher Gewalt spezialisiert sind. Eine Zusammenarbeit findet allerdings im Gesundheitswesen meistens nur anlassbezogen statt. Im Rahmen der regionalen Runden Tische gegen häusliche Gewalt gibt es keine Gesundheitsfachkräfte als feste Teilnehmer*innen.
Schlussfolgerung Eine adäquate gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt kann für Betroffene nicht gewährleistet werden. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die allein für die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt zuständig ist, könnte die verschiedenen Akteure zusammenbringen und eine kontinuierliche Arbeit an der Thematik gewährleisten.
Schlüsselwörter: Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Istanbul-Konvention, Gesundheitswesen, Vernetzung
Abstract
Background Domestic and sexual violence are key risks to the health of women. The Istanbul Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence imposes new requirements on the provision of healthcare. In order to offer an adequate level of healthcare to those affected, cooperation between involved facilities is of high importance. So far, however, surveys on working methods and networking modes in connection with post-violence healthcare have been lacking.
Method A total of 34 manual-based expert interviews were conducted with healthcare professionals in clinics and other healthcare facilities, with staff members of dedicated protective outpatient clinics, coordination or counselling centres and with women’s representatives. The interviews were subjected to qualitative content analysis.
Results To date, in Hesse there has been no continuous or structured cooperation between the various healthcare facilities and other actors with regard to the issue of violent abuse. While there exist services in Hesse that specialise in healthcare following sexual and/or domestic violence, cooperation within the healthcare system only occurs on an ad-hoc basis. No healthcare professionals are permanent participants in the regional Round Table initiatives against domestic violence.
Conclusion Adequate provision of care following domestic or sexual violence is currently not guaranteed for those affected. The establishment of a coordination office that is solely responsible for the provision of care to victims of violence could potentially bring the various involved parties together and ensure that continuous efforts are made to address the issue.
Key words: domestic violence, sexual violence, Istanbul Convention, healthcare, networking
Einleitung
Gewalt wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ein zentrales Risiko für die Gesundheit von Frauen eingeschätzt 1 . Sie wird von dieser definiert als „absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen Zwang oder physischer Macht […] die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentscheidungen oder Deprivation führt“ 2 . Dabei gehören zu den am weitesten verbreiteten Formen sexuelle Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen 3 . Mit der Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, werden auch an die gesundheitliche Versorgung neue Anforderungen an die Prävention und Interventionen gestellt. Die Istanbul-Konvention ist eine Übereinkunft des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, welche 2011 als völkerrechtlicher Vertrag ausgearbeitet wurde 4 . Im Rahmen der Istanbul-Konvention wurde als Ziel festgehalten, dass gewaltbetroffene Frauen unterstützt und geschützt werden 4 . Nach Artikel 20 ist sicherzustellen, dass Gewaltbetroffene einen Zugang zu Gesundheitsdiensten haben, durch die eine adäquate und qualifizierte Behandlung erfolgt 4 . Nach Artikel 25 sind für Betroffene von sexueller Gewalt neben der medizinischen Behandlung auch leicht zugängliche rechtsmedizinische Untersuchungen zu gewährleisten 4 . Nach der WHO-Leitlinie „Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen“ sind neben einer ersten adäquaten Behandlung auch die Krisenintervention, Dokumentation, Weitervermittlung und Nachsorge wichtige Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung 3 . Durch den Zugang zu einer geeigneten gesundheitlichen Versorgung könnten körperliche Verletzungen fachgerecht versorgt, psychische Folgen frühzeitig erkannt und längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die gesundheitlichen Folgen von Gewalt können beispielsweise Verletzungen, Depressionen, Angststörungen, Einschränkungen in der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wie ungewollte Schwangerschaften, sexuell übertragbare Krankheiten und Einschränkungen in der perinatalen und mütterlichen Gesundheit wie ein erhöhtes Risiko für Früh- und Fehlgeburten sein 1 . Obwohl gewaltbetroffene Frauen durchaus häufig gesundheitliche Versorgungsangebote aufsuchen, werden die Gewaltfolgen oftmals nicht erkannt 5 6 . Dabei gaben im Rahmen der ersten repräsentativen Prävalenzstudie in Deutschland 40% der befragten Frauen (n=10.264) an, dass sie seit ihrem 16. Lebensjahr sexuelle und/oder körperliche Gewalt erfahren haben 7 . Brzank 8 untersuchte anhand der Daten dieser Studie die Inanspruchnahme des Hilfesystems durch die betroffenen Frauen. Dabei wandten sich die Betroffenen am häufigsten an medizinische Versorgungsangebote 8 . Dies verdeutlicht, dass Gesundheitsfachkräfte eine Schlüsselrolle für gewaltbetroffene Frauen einnehmen könnten.
Bei vorliegender Gewalt muss sichergestellt werden, dass den Betroffenen eine sofortige Unterstützung angeboten wird. Dies beinhaltet, dass Gesundheitsfachkräfte die betroffenen Frauen umgehend an eine entsprechende Stelle weiterleiten, wenn sie diese selbst nicht anbieten können 3 . Eine Voraussetzung dafür ist, dass Gesundheitsfachkräfte entsprechend geschult und die unterschiedlichen Bereiche des Hilfesystems vernetzt sind. Bisher wird nur in Berlin eine Koordinierungsstelle finanziert, die ausschließlich für die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt zuständig ist 9 . In Hessen existiert seit 2006 eine Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, welche u. a. die regionale Vernetzung unterstützen soll 10 .
Im Rahmen des vom Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst geförderten Forschungsprojektes „FraGiL – Gesundheitsversorgung für Frauen nach häuslicher und sexueller Gewalt im Land Hessen: Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der Umsetzung der Istanbul-Konvention“ wurde ein Überblick über Arbeitsweisen und Vernetzungsformen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach Gewalt in Hessen erarbeitet.
Methode
Zur Erfassung der Arbeitsweisen und Vernetzungsformen im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt wurde ein qualitatives Design in Form von Experteninterviews gewählt. Von November 2020 bis September 2021 wurden insgesamt 34 Experteninterviews geführt. Als Grundlage diente ein Leitfaden, der eine große Offenheit für die Befragten zuließ. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Interviews überwiegend in einem Online-Format oder telefonisch geführt. Folgende Personengruppen wurden interviewt:
Gesundheitsfachkräfte in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
Mitarbeiter*innen in Gewaltschutzambulanzen
Mitarbeiter*in der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt in Hessen
Frauenbeauftragte
Mitarbeiter*innen in Beratungsstellen
Mitarbeiter*innen einer Koordinierungsstelle in einem anderen Bundesland, die nur für die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt zuständig ist
Die Interviews wurden vollständig transkribiert und mit der Qualitativen Inhaltsanalyse in Anlehnung an Gläser und Laudel 11 ausgewertet.
Ergebnisse
In Hessen konnten im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt verschiedene Akteure identifiziert werden ( Abb. 1 ). Neben den regionalen Runden Tischen gegen häusliche Gewalt gibt es Angebote, die auf die gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und/oder sexueller Gewalt spezialisiert sind. Im Folgenden werden die identifizierten Akteure sowie deren Zusammenarbeit dargestellt.
Abb. 1.

Zusammenarbeit bezüglich der gesundheitlichen Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt in Hessen (Stand: 05/2022).
Runde Tische gegen häusliche Gewalt
Jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt in Hessen hat einen regionalen Runden Tisch bzw. Arbeitskreis gegen häusliche Gewalt. Teilnehmende sind die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten und Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen. Weitere Beteiligte variieren je nach Region bzw. Thema der jeweiligen Sitzung. Dies können z. B. Vertreter*innen von Frauenhäusern, Jugendämtern, Justiz, Polizei und Gesundheitsämtern sein. Die Runden Tische werden i. d. R. von der Frauenbeauftragten organisiert und es finden zwei bis vier Treffen im Jahr je nach Region statt. Die Festlegung der Themenschwerpunkte wird gemeinsam entschieden. Bei der Wahl der Themenschwerpunkte stand in den letzten Jahren oftmals die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Fokus. In diesem Zusammenhang wurde zum Teil auch die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt thematisiert. Dabei wurde über bereits bestehende Angebote bzw. Möglichkeiten der Einführung in den Regionen im Rahmen der Treffen der Runden Tische gesprochen. Außerdem wurden Fachveranstaltungen u. a. für Mitarbeitende aus dem Gesundheitsbereich mit dem Ziel organisiert, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren. Allerdings wurde in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass nur sehr wenige Gesundheitsfachkräfte daran teilnahmen oder nur Ärzt*innen anwesend waren, die bereits für das Thema sehr engagiert sind. Gleichzeitig wurde von interviewten Personen aus dem niedergelassenen Bereich angegeben, dass ihnen keine Fortbildungen zu dieser Thematik bekannt sind und sie unsicher sind, worin eine adäquate Versorgung besteht. Teilweise findet neben den allgemeinen Treffen der Runden Tische eine weitere Bearbeitung der gewählten Themen in interdisziplinären Arbeitsgruppen statt. Eine finanzielle Entschädigung für die Teilnehmenden der Runden Tische gibt es nicht. Für keinen regionalen Runden Tisch konnte eine regelmäßige Teilnahme von Personen aus dem Gesundheitswesen identifiziert werden. Im Rahmen der Experteninterviews mit Mitgliedern der Runden Tische wurde der Wunsch nach regelmäßiger Teilnahme von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen immer wieder geäußert und das auch regelmäßig versucht wird, den Gesundheitsbereich einzubinden. Als Ursache für die Nicht-Teilnahme der Gesundheitsfachkräfte wurde das hohe Arbeitspensum und damit verbundene fehlende zeitliche Ressourcen genannt. Dabei sind insbesondere Ärzt*innen mit einer eigenen Praxis für eine Netzwerkarbeit zum Thema Gewalt schwer zu erreichen. Gesundheitsfachkräfte aus dem Klinikbereich nahmen in einigen Regionen punktuell für die Einführung eines spezialisierten Versorgungsangebotes teil. Von Teilnehmenden der Runden Tische wurde berichtet, dass die weitere Zusammenarbeit aufgrund von Fluktuation des Personals schwierig sei. Teilweise konnten in Kliniken eingeführte Angebote nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.
Die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt organisiert einmal im Jahr ein Treffen der regionalen Runden Tische gegen häusliche Gewalt. Jedes Jahr findet eine Schwerpunktsetzung zu einem Themenbereich statt. Dies war beispielsweise 2020 die Istanbul-Konvention und 2021 häusliche Gewalt und Digitalisierung, wobei neben neuen Gewaltformen auch neue Möglichkeiten der Hilfe thematisiert wurden. Von den interviewten Personen wurde die Veranstaltung als eine große Fortbildung beschrieben, bei der die Gelegenheit besteht, in kleineren Runden über bestimmte Themen zu sprechen. Kooperationen zwischen den einzelnen regionalen Runden Tischen mit regelmäßigen gemeinsamen Treffen wurden von den interviewten Personen nicht beschrieben. Allerdings findet ein Austausch zwischen den Frauenbeauftragten z. B. über die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauen- und Gleichstellungsbüros statt.
Kooperationen innerhalb der gesundheitlichen Versorgungsangebote nach häuslicher und sexueller Gewalt
Im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach Gewalt existieren in Hessen die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“, das Forensische Konsil in Gießen (FoKoGi), die Schutzambulanz Fulda, „S.I.G.N.A.L. im Klinikum Kassel“, „Hilfe bei Vergewaltigung Region Kassel“ und „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung Kreis Bergstraße“.
Die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“, welche vom Frauennotruf Frankfurt initiiert wurde, hat aktuell insgesamt 23 teilnehmende Kliniken in Hessen (Stand 05/2022). In den teilnehmenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gibt es eine Koordination vor Ort. Diese wird regional unterschiedlich von der Frauenbeauftragten, dem Frauennotruf oder pro familia übernommen. Der Frauennotruf Frankfurt stellt den teilnehmenden Kliniken einen Ordner mit allen notwendigen Informationen und Regelungen zu Abläufen zur Verfügung, welche regelmäßig aktualisiert werden. Die Koordination vor Ort passt diese an die regionalen Gegebenheiten an und aktualisiert die Ordner entsprechend. Außerdem bietet der Frauennotruf Frankfurt einmal jährlich eine zentrale Fortbildung an. Inhalte dieser Fortbildung waren 2021 beispielsweise die ärztliche Versorgung nach einer Vergewaltigung, der Stellenwert der ärztlichen Dokumentation von Gewaltfolgen in Strafverfahren, das ärztliche Vorgehen beim Verdacht auf sexuell übertragbare Infektionskrankheiten und die Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in einer gynäkologischen Praxis. Dabei ist geplant, dass mindestens die für das Projekt zuständige Ärzt*in der jeweiligen Klinik teilnimmt und das Wissen an das Team weitergibt. Weitere Fortbildungen werden regional von der Koordination vor Ort organisiert. In den Experteninterviews mit Koordinatorinnen wurde angegeben, dass ein Interesse an dem Thema vorhanden sei, aber die Durchführung durch die begrenzte Zeit im Klinikalltag eine Herausforderung sei. Die Beweismittel werden je nach Zuständigkeitsbereich in der Rechtsmedizin in Frankfurt oder in Gießen gelagert. Standardisierte Abläufe für den rechtssicheren Transport wurden beispielsweise im Rahmen der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ erarbeitet. Seit 2020 erfolgt die Abrechnung der Fallpauschale von 200,- € innerhalb der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ über den Frauennotruf Frankfurt. Die interviewten Gesundheitsfachkräfte, die innerhalb dieses Versorgungsangebotes arbeiten, gaben an, dass es keinen regelmäßigen und strukturierten Austausch zwischen den teilnehmenden Kliniken gibt. Wenn ein Austausch stattfindet, ist dieser anlassbezogen im Sinne eines kollegialen Rates. Direkte Kooperationen zum niedergelassenen Bereich, in dem die Nachsorge stattfinden soll, bestehen nicht.
Das „Forensische Konsil Gießen“ (FoKoGi) und die Schutzambulanz Fulda sind Angebote, die für eine gerichtsfeste Dokumentation der Gewaltfolgen aufgebaut wurden. Die Untersuchungen und Verletzungsdokumentationen des FoKoGi finden in der rechtsmedizinischen Ambulanz in Gießen statt. Bei einer Vergewaltigung kann aufgrund des kurzen Dienstweges die Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Gynäkologie der Universitätsklinik stattfinden. Es gibt eine Außenstelle in Kassel und eine Kooperation mit fünf Partnerkliniken (Stand: 05/2022). Die Partnerkliniken bekommen einen Koffer mit den notwendigen Materialien für eine gerichtsfeste Dokumentation zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Fortbildungen, Unterstützung bei bestehenden Fragen sowie die Möglichkeit einer Qualitätsüberprüfung von Dokumentationen angeboten. Eine interviewte Person berichtete, dass insbesondere Ärzt*innen der Gynäkologie und Pädiatrie dieses Unterstützungsangebot annehmen, eher selten z. B. aus der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Die bestehenden Kooperationen möchte das FoKoGi zukünftig noch ausbauen. Die Aufbewahrung der Beweismittel erfolgt in der Rechtsmedizin in Gießen. Die Schutzambulanz Fulda befindet sich in einem Gebäude mit dem Gesundheitsamt. Die Ärzt*innen sind an der Dokumentation von Gewaltfolgen beteiligt. Besteht der Bedarf nach einer fachärztlichen Untersuchung nach einer Vergewaltigung, werden die Betroffenen an die örtlichen Kliniken weitergeleitet. Teilweise wird auch vor Ort in der Klinik mit Mitarbeiter*innen der Schutzambulanz gemeinsam dokumentiert. Die Schutzambulanz und die örtlichen Kliniken arbeiten ausschließlich anlassbezogen zusammen. Es finden keine regelmäßigen Treffen zu Fragen der Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung nach Gewalt statt. Im Rahmen der Experteninterviews wurde als der entscheidende Inhalt der Kooperation beschrieben, dass sie von der gegenseitigen Existenz wissen. Die Schutzambulanz arbeitet außerdem mit einer zahnärztlichen, einer augenärztlichen und einer HNO-Praxis in der örtlichen Umgebung zusammen. An diese Praxen werden Betroffene weiterverwiesen, wenn fachärztliche Untersuchungen zur Dokumentation der Gewaltfolgen in diesen Bereichen notwendig erscheinen. Ein regelmäßiger Austausch findet allerdings auch hier nicht statt.
Die beiden Angebote „S.I.G.N.A.L. im Klinikum Kassel“ und „Hilfe bei Vergewaltigung Region Kassel“ kooperieren mit örtlichen Beratungsstellen, dem Frauenbüro Kassel und teilweise der Stadt Kassel. Vor Beginn der Corona-Pandemie fanden ein bis zwei Treffen im Jahr statt. Bezüglich der Aufbewahrung von Beweismitteln arbeiten sie mit der Rechtsmedizin Gießen zusammen. Die „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung Kreis Bergstraße“ ist eine Kooperation zwischen dem Kreiskrankenhaus Bergstraße, dem Kreis Bergstraße und der Gewaltschutzambulanz des Universitätsklinikums Heidelberg.
Kooperationen mit einem regelmäßigen Austausch zur gesundheitlichen Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt zwischen den verschiedenen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen im niedergelassenen Bereich wurden im Rahmen der Experteninterviews nicht berichtet. Der überwiegende Teil der interviewten Personen aus dem Klinikbereich gab an, dass sie nicht wissen, wer sich im niedergelassenen Bereich mit dem Thema Gewalt näher beschäftigt, wodurch sie den Betroffenen keine Empfehlungen für Anlaufstellen für die weitere medizinische Versorgung geben können. Im Rahmen der Experteninterviews im niedergelassenen Bereich wurde berichtet, dass punktuell in einigen regionalen Qualitätszirkeln ein Austausch stattfand, aber kein Interesse bestand, dieses regelmäßig zu thematisieren.
Kooperationen zwischen den gesundheitlichen Versorgungsangeboten nach häuslicher und sexueller Gewalt
Zwischen dem FoKoGi und der Schutzambulanz Fulda besteht eine Zusammenarbeit. Diese resultiert daraus, dass es in Osthessen keine Rechtsmedizin gibt. Das FoKoGi bietet Fortbildungen an und überprüft einen gewissen Anteil der Verletzungsdokumentationen der Schutzambulanz Fulda hinsichtlich der Qualität in anonymisierter Form und gibt den Mitarbeiter*innen darüber Rückmeldung. Nach den Angaben in den Experteninterviews führte dies dazu, dass die Dokumentation kontinuierlich weiterentwickelt werden konnte und die letzten Rückmeldungen sehr positiv ausfielen. Auch zwischen der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ und dem FoKoGi besteht eine Zusammenarbeit. Bei schweren Begleitverletzungen bei einer Vergewaltigung besteht die Möglichkeit das FoKoGi einzubeziehen und sich fachlich auszutauschen. Als Ziel der Zusammenarbeit wurde eine flächendeckende Versorgung für Hessen genannt und dass die beiden Angebote nicht in Konkurrenz zueinanderstehen. Dabei sieht das FoKoGi eher Nordhessen als ihr Einzugsgebiet an.
Eine Zusammenarbeit zwischen „S.I.G.N.A.L. im Klinikum Kassel“ und der Außenstelle des FoKoGi war bisher noch nicht geklärt, da diese erst seit 2020 besteht und durch die Corona-Pandemie viele Vorhaben ruhten.
Diskussion
Die Zusammenarbeit im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt verläuft bisher in vielen Bereichen nur anlassbezogen. Es findet kein regelmäßiger und strukturierter Austausch zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen sowie den regionalen Runden Tischen gegen häusliche Gewalt in Hessen statt.
Insbesondere zwischen den Kliniken und dem niedergelassenen Bereich sowie zwischen den niedergelassenen Praxen existiert keine kontinuierliche Zusammenarbeit. Dies hat zur Folge, dass eine adäquate Versorgung wie sie in der WHO-Leitlinie 3 beschrieben wird, insbesondere in Bezug auf die Weitervermittlung und Nachsorge, nicht für jede Betroffene gewährleistet werden kann. Durch fehlende Kooperationen zwischen den Kliniken und dem niedergelassenen Bereich wird z. B. den betroffenen Frauen überlassen, die medizinische Nachsorge zu organisieren. Dies kann zur Folge haben, dass die Betroffenen der Empfehlung zur Nachsorge aufgrund von Hürden wie der langen Wartezeit auf einen Termin in einer fachärztlichen Praxis nicht nachkommen oder sich an eine Praxis wenden, in der Gesundheitsfachkräfte nicht entsprechend fortgebildet sind und die medizinische Nachsorge nicht als adäquat im Sinne der Istanbul-Konvention bezeichnet werden kann. Eine fehlende Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Bereich wirkt sich auch auf die Bekanntheit von auf Gewalt spezialisierten Angeboten wie z. B. das FoKoGi aus, sodass Ressourcen der Unterstützung ungenutzt bleiben, was die Qualität der Versorgung sowie der Dokumentation von Verletzungsfolgen beeinflusst. Dies führt auch zu einer gesundheitlichen Chancenungleichheit, da die Weiterverweisung an entsprechende Stellen nicht gewährleistet ist und es von den Betroffenen selbst abhängt, ob sie sich entsprechend informieren können und in der Lage sind, sich darum zu kümmern.
Ebenso gibt es keine Gesundheitsfachkräfte als feste Teilnehmer*innen an den regionalen Runden Tischen bzw. Arbeitskreisen gegen häusliche Gewalt. Dies kann zur Folge haben, dass die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt nicht als ein zentrales Thema erkannt wird bzw. bei der Diskussion die Expertise von Personen aus dem Gesundheitswesen fehlt. Außerdem bleibt die Möglichkeit im Rahmen der regionalen Runden Tische ungenutzt, Gesundheitsfachkräfte und regionale Akteure zusammenzubringen, Arbeitsweisen gegenseitig kennenzulernen und darüber ein Netzwerk aufzubauen. Überregional finden Treffen nur in Form einer Fortbildung einmal jährlich statt, sodass die Umsetzung der Istanbul-Konvention regional in jedem Runden Tisch erarbeitet wird und ein kontinuierlicher überregionaler Austausch fehlt. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention regional unterschiedlich weit vorangeschritten ist.
Schlussfolgerungen
Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die wie beispielsweise in Berlin allein für die gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt zuständig ist, ist ein Ansatz, die verschiedenen Akteure besser zu vernetzen, um kontinuierlich an der Thematik zu arbeiten und somit einen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bereich der gesundheitlichen Versorgung zu leisten.
Footnotes
Interessenkonflikt Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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