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. 2020 Apr 22;68(4):258. [Article in German] doi: 10.1007/s15011-020-3150-9

Veränderungen bei Video- und Telefonsprechstunden

Wolfgang Hardt 1,
PMCID: PMC7147140

BERLIN - SARS-CoV-2 macht es möglich: KBV und GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Bislang durften Ärzte und Psychothera- peuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen musste. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden durften, waren auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest war ein persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt erforderlich.

Diese Begrenzungsregelungen wurden nach Angaben der KBV zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden Ende Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das erste Quartal erfolge keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. Alle weiteren Regelungen für die Videosprechstunde gelten weiterhin.

Ebenfalls der aktuellen Situation angepasst wurde die Vergütung für die Telefonsprechstunde. Für Dermatologen und andere Fachgruppen wurde dazu die GOP 01434 (7,14 Euro) neu in den EBM aufgenommen als Zuschlag zur GOP 01435 (9,67 Euro) für die telefonische Beratung durch den Arzt. Sie kann bis zu fünfmal im Arztfall für ein Telefongespräch von mindestens fünf Minuten Dauer abgerechnet werden. Die Vergütung für Telefonkonsultationen beläuft sich damit auf bis zu 45,37 Euro pro Patient im Quartal. Die 01435 und 01434 werden jedoch nur vergütet, wenn der Pati- ent in dem Quartal ausschließlich telefonisch betreut wird. Kommt er in die Praxis oder findet eine Videosprechstunde statt, kann nur die Grundpauschale abgerechnet werden und die GOP 01435 und 01434 entfallen. Finden in dem Quartal ausschließlich telefonische Konsultationen statt, muss die Versichertenkarte nicht eingelesen werden. In diesem Fall übernimmt die Praxis die Versichertendaten aus der Patientenakte. wha


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