BERLIN - Der Mangel an Schutzausrüstung bleibt eines der größten Probleme im Versorgungsalltag. Dazu kommen Umsatzrückgänge durch sinkende Patientenzahlen. Gleichzeitig machen gesetzliche Schnellschüsse auf Landesebene wie in Bayern Ärzte zur Verfügungsmasse der Behörden. Die Vertragsärzte erleben unruhige Zeiten.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt dieser Tage auf Abstand: Die letzten beiden Pressekonferenzen fanden online statt. Fragen im Anschluss an die Statements des KBV-Vorstands zur aktuellen Versorgungslage konnten die Medienvertreter per E-Mail senden. Es funktionierte gut. Eines der entscheidendsten Themen dabei war die Ausrüstung mit Schutzmasken, Kitteln, Handschuhen und Desinfektionsmitteln. Ohne ausreichende Schutzausrüstung müssten Ärzte infektiöse Patienten abweisen und im Extremfall ihre Praxis schließen, warnte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Dies hätte fatale Folgen für die Versorgung. 85 Prozent der Patienten mit COVID-19 würden in Deutschland ambulant behandelt. Dadurch könnten sich die Kran- kenhäuser auf schwere und beatmungspflichtige COVID-Fälle konzentrieren, betonte Gassen und erinnerte daran, dass die niedergelassenen Ärzte gleichzeitig die Regelversorgung aufrechterhalten müssten.
Zwar würden seit Ende März nach und nach Lieferungen eintreffen, aber teilweise nur kleine Mengen. Problematisch sei momentan insbesondere der Transport der Schutzausrüstung ins Land, weniger die auch in China wieder angelaufene Produktion. Vor diesem Hintergrund lehnte der KBV-Vorstand eine allgemeine Maskenpflicht für die Bevölkerung ab. Erst wenn ausreichend Schutzmaterial für die medizinische Versorgung vorhanden sei, könne man darüber nachdenken, betonte KBV- Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.
Zudem warnte Gassen vor "Konkurrenzgerangel" zwischen Länderbehörden und KVen. Letztere hätten Lager- und Logistikkapazitäten eingerichtet, um die Schutzmaterialien an die Praxen zu verteilen. Umso erstaunlicher sei es, dass jetzt die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Bremen selbst die Verteilung übernehmen wollten.
Schutzschirm für Praxen
Ebenfalls in der letzten Märzwoche hat das Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19 den Bundesrat passiert. Es enthält Umsatzgarantien für Praxen von niedergelassenen Ärzten. Ziel ist es laut KBV, die ambulante Versorgung der Bevölkerung während der Coronavirus-Pandemie zu sichern und drohende Praxisschließungen aufgrund rückläufiger Patientenzahlen abzuwenden.
So sieht das Gesetz vor, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) trotz reduzierter Leistungs- menge im regulären Umfang ausgezahlt wird. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist eine Fallzahlminderung in einem Umfang, der die Fort- führung der Arztpraxis gefährden würde. Die Entscheidung darüber, wann eine solche Fallzahlminderung vorliegt, haben die KVen zusammen mit den Krankenkassen zu treffen.
Ärzte haben zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für extrabudgetäre Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Dafür muss allerdings der Gesamtumsatz der Praxis (EGV und MGV) um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal sinken und die Fallzahl zurückgehen. Durch die Entschädigungen sind die Honorarverluste in der EGV zu 90 Prozent auszugleichen. Zudem ist geregelt, dass Ausgleichszahlungen mit Entschädigungen, die beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz bei einer angeordneten Quarantäne gezahlt werden, verrechnet werden müssen.
Nach Ansicht der KBV dürften allerdings sinkende Fallzahlen nicht allein das Kriterium sein, ob eine Praxis eine Ausgleichzahlung erhält. Auch abgebrochene oder reduzierte Behandlungen führen Gassen zufolge zu Umsatzrückgängen. Er forderte eine Klarstellung im Gesetz.
Stellung beziehen für die Versorgung hautkranker Patienten.
In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Präsidenten von BVDD und DDG an ihre Mitglieder gewandt. Der Brief im Wortlaut:
Corona-Krise und politische Maßnahmen: Gedanken von BVDD und DDG
Die Corona-Krise hat uns alle ziemlich fest im Griff - persönlich und beruflich. Die Arbeit in den Praxen und in den Kliniken ist dabei auch geprägt von Unsicherheiten und Ängsten.
Unter dem Eindruck der schwersten weltweiten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg werden in vielen Ländern sehr weitreichende Veränderungen auch im Gesundheitswesen vorgenommen. In Deutschland sind sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die verschiedenen Landesregierungen Maßnahmenbündel verabschiedet worden, die zumeist tief in unsere freiheitlichen Grundrechte eingreifen.
Mit einer Anordnung hat der Freistaat Bayern als erstes Bundesland die Möglichkeiten der Spahn'schen Gesetzgebung umgesetzt. In Bayern werden nun in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt sogenannte Versorgungsärzte benannt, die in Zukunft das Miteinander zwischen Corona-Bekämpfung und Regelversorgung organisieren sollen. Die KV Bayerns und die Ärzte- kammer werden verpflichtet, den Versorgungsärzten zuzuarbeiten. Diese unterstehen wiederum nur dem jeweiligen Landrat beziehungsweise Oberbürgermeister. Diese neue Organisationsstruktur gibt den Versorgungsärzten die Verfügungsgewalt über die niedergelassenen Ärzte bis hin zur Verpflichtung, zum Beispiel in den Testzentren zu arbeiten. Auch in den Kliniken werden umfangreiche Umstellungen vorgenommen, um der antizipierten Zunahme der schwer an COVID-19 Erkrankten Vorsorge zu leisten.


Wie kann es gelingen, trotz allem den Versorgungsauftrag der Dermatologie im stationären und ambulanten Bereich aufrechtzuerhalten? Wie können wir verhindern, dass eine operative und konservative Therapie von Hauttumor- erkrankungen unterbleibt und diese Tumore in einigen Wochen oder Monaten zu einer Systemerkrankung fort- geschritten sind? Wie kann die Weiterversorgung insbesondere von schwe- ren entzündlichen Hauterkrankungen und Autoimmundermatosen auch unter systemischer immunsuppressiver beziehungsweise immunmodulatorischer The- rapie sichergestellt werden?
Patienten mit schweren Verläufen eines Zosters oder mit ausgeprägten Erysipelen stellen sich aus Angst vor Corona zu spät für eine adäquate Therapie vor. Die Versorgung hauterkrankter Patienten sollte nicht "blind" aufgrund des Drucks der Corona-Pandemie vernachlässigt werden. Die Triagierung dermatologischer Patienten muss durch Dermatologen erfolgen und nicht durch fachfremde Disziplinen oder gar "Administratoren".
Gerade jetzt, da mit einem Federstrich alle bisher gewachsenen und gut funk- tionierenden Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung in ein staatliches beziehungsweise länderhoheitliches Monopol überführt werden, ist es sehr wichtig, diese Fragen zu stellen.
Ob andere Bundesländer in einer Weise, wie es Bayern vorgelegt hat, nachziehen werden, ist noch nicht klar. Klar ist jedoch, dass wir als Verbände der dermatologischen Interessenvertretung Anstöße geben können, nicht aber umfassende Empfehlungen, da möglicherweise in jedem Bundesland nun ein anderes System etabliert wird.
Ob neue Organisationsstrukturen die Versorgung verbessern, ob es hierdurch zum Beispiel gelingt, endlich die dringend benötigten Schutzausrüstungen in die Praxen und Kliniken zu bringen - und zwar in alle -, wird zu beweisen sein. Zudem fragen wir uns, wie sich der Arztberuf und die Versorgung unserer Patienten verändern werden und auch, ob diese Maßnahmen den Blick auf die Medizin durch (angehende) Studenten verändern. Auf jeden Fall sollten wir Stellung beziehen für eine angemessene Versorgung hautkranker Patienten auch und gerade in schwierigen Zeiten wie diesen.
