Abstract
Hintergrund
In der COVID-19-Pandemie war es im März 2020 nötig, deutschlandweit mehrwöchige sog. Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Diese bedeuten massive Einschränkungen der Bevölkerung.
Ziel der Arbeit
Es soll untersucht werden, ob die „theory of reasoned action“ (TORA) geeignet ist, die Intention, sich an Ausgangsbeschränkungen zu halten, zu erklären und ob die Sanktionsantizipation die Intention beeinflusst: 1) Ist die TORA für die Erklärung der Intention, verordnete Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, geeignet? 2) Beeinflusst eine Erweiterung der TORA um die Variable Sanktionsantizipation die Intention, sich an verordnete Ausgangsbeschränkungen zu halten?
Methoden
Mittels einer Online-Umfrage wurden die Intention, Einstellungen und subjektive Norm zur Einhaltung von Ausgangsbeschränkungen sowie die Sanktionsantizipation bei Nichteinhalten mittels einer Rating Scale (1–7) ermittelt. Multiple lineare und hierarchische Regressionen wurden zur Klärung der Forschungsfragen erstellt.
Ergebnisse
Die Auswertung von 1269 Datensätzen ergab, dass die Intention, die Ausgangsbeschränkungen zu befolgen, mit einem Mittelwert (MW) von 6,24 und einer Standardabweichung (SD) von 1,2, hoch ist und durch die Einstellungen und subjektive Norm zu 67 % erklärt werden kann (p < 0,001). Ein Einfluss durch Sanktionsantizipation besteht nicht (∆R2 = 0,002).
Diskussion
Die TORA eignet sich zur Erklärung der Intention, sich an Ausgangsbeschränkungen zu halten. Politische Entscheidungsträger sollten bei Ansprachen und anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Compliance auf das Androhen von Sanktionen verzichten und den Sinn und Nutzen der Maßnahmen (auch für das eigene soziale Umfeld) betonen, um positiv auf die Intention einzuwirken.
Schlüsselwörter: Pandemie, Covid19, Gesundheitsverhalten, Sanktionsantizipation, Prävention
Abstract
Background
In March 2020, it was necessary to impose so-called curfews for several weeks across Germany due to the COVID-19 pandemic. This meant massive restraints for the population.
Objectives
It was to be investigated whether the theory of reasoned action (TORA) is an adequate method for explaining the intention to follow the curfews and to explain whether anticipation of sanctions influences the intention. There are two key questions: (1) is the TORA suitable for explaining the intention to comply with the imposed curfews? and (2) does an extension of TORA by the variable sanction-anticipation influence the intention to obey the imposed curfews?
Methods
Using an online survey, it was investigated the individual’s intention, attitudes and subjective norm to follow the restrictions, and also the anticipation of sanctions for noncompliance using a rating scale (1–7). Multiple linear regression and hierarchical regression analysis were used to clarify key questions.
Results
In all, 1269 evaluable records demonstrated that the intention to follow the curfews is high (mean 6.24, standard deviation 1.2) and that this can be elucidated through the attitudes and subjective norm to 67% (p < 0.001). There is no impact of impending sanctions for noncompliance (∆R2 = 0.002).
Discussion
The TORA is suitable for explaining the intention to comply with the curfews. Key political decision-makers should avoid threatening sanctions during speeches to increase compliance but instead emphasize the meaning and benefit of the measures for society and also for the individual’s own social environment in order to positively influence the intended goals.
Keywords: Curfew, SARS-CoV‑2, Behaviour, Compliance, Prevention
Hintergrund
Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 kommt es zum Ausbruch einer Pandemie der Erkrankung COVID-19 durch das SARS-CoV‑2 (Corona-Virus, 2019-nCoV; [16]). Die von China ausgehende Ausbreitung betrifft aktuell auch in der Bundesrepublik Deutschland über 82 Mio. Menschen. Um die Ausbreitung einzudämmen bzw. den Peak der Infektionszahlen abzuflachen, wurden von Bundesregierung und Landesregierungen verschiedene Verordnungen etabliert – sog. „Ausgangsbeschränkungen“, die die Bevölkerung im alltäglichen Leben teilweise massiv in einer nie zuvor dagewesenen Art und Weise einschränkt. Die in ganz Deutschland ab dem 23. März geltende Beschränkung sozialer Kontakte bedeutet also eine einschneidende Veränderung im alltäglichen Leben von in der Bundesrepublik lebenden Personen.
Der Begriff „Ausgangsbeschränkungen“ wird im Folgenden als Oberbegriff für jegliche in Deutschland im Rahmen der Corona-Pandemie erlassene Form der Ausgangsbeschränkung, d. h. für Kontaktverbote, Beschränkungen sozialer Kontakte und Ausgangssperren genutzt.
Die Ausgangsbeschränkungen dauern zum jetzigen Zeitpunkt über mehrere Wochen an und sind sowohl im privaten, als auch im beruflichen und schulischen sowie im wirtschaftlichen Lebensbereich spürbar. Teil der Ausgangsbeschränkungen sind u. a. die Schließung von Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie nicht-essentieller Bereiche im Einzelhandel, von Sportstätten und das Verbot von Personenansammlungen. Bundesweit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder im Kreise des eigenen Hausstands erlaubt. Feiern und Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Bereich sind zur Zeit untersagt.
Erlaubt sind ausdrücklich individueller Sport sowie notwendige Wege wie z. B. zur Arbeit, zur Beschaffung von Lebensmitteln, zum Arzt sowie einige weitere notwendige Verrichtungen und Wegstrecken [13]. Einige Bundesländer haben weitere Einschränkungen gesetzlich geregelt, so ist z. B. im Freistaat Bayern, der die vorläufige Ausgangsbeschränkung bereits am 21. März verhängte und bis zum 19. April 2020 gelten lässt, der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ausschließlich alleine oder mit einer Person aus dem eigenen Hausstand gestattet [2].
Bei Verstößen hat der Betroffene mit Sanktionen zu rechnen. Hier sind Geldstrafen bis zu 25.000 € sowie Haftstrafen möglich [17].
Bei der „theory of reasoned action“ (TORA; [1]) handelt es sich um ein häufig und vielseitig verwendetes Modell der Verhaltensvorhersage. Über die Vorläufervariablen Einstellungen, die die individuelle Einschätzung zum untersuchten Verhalten darstellt und subjektive Norm, die die wahrgenommene Erwartung aus dem Umfeld abbildet, ergibt sich die Intention, also die Absicht, das untersuchte Verhalten in die Tat umzusetzen bzw. nicht in die Tat umzusetzen. Die Intention beeinflusst unmittelbar das resultierende Verhalten.
Die TORA [1] wurde in einigen Metaanalysen als sinnvolles und valides Mittel zur Darstellung und Prädiktion des Gesundheitsverhaltens erachtet [7], sodass sie im Zuge der Corona-Krise mit den einhergehenden Ausgangsbeschränkungen geeignet sein kann, die Intention der Einhaltung der Beschränkungen zu untersuchen. Verwendung fand diese Theorie insbesondere in Studien mit deutlichem Gesundheitsbezug [4, 6, 8]. Darüber hinaus erweist sich die TORA [1] als etablierte Methode, um aus der Intention auch das tatsächliche Verhalten abzuleiten [11] und stellte zudem in verschiedenen Studienarbeiten ein psychologisches Grundkonstrukt dar, welches je nach Fragestellung um weitere Variablen erweitert werden konnte [9, 10, 15].
Zuvor wurde die TORA [1] nicht auf die Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bzw. einer anders gearteten Epidemie oder Pandemie angewandt.
In dieser Studie sollte untersucht werden, wie hoch die Intention der Bürger vor dem Hintergrund der persönlichen Einstellungen und der subjektiven Norm basierend auf dem individuellen Umfeld und den aus diesem stammenden Erwartungshaltungen gegenüber dem Einzelnen ist, sich an diese Ausgangsbeschränkungen zu halten. Des Weiteren wurden mit Erlass der Ausgangsbeschränkungen auch verschiedene Gesetze wie z. B. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verändert und angepasst und mit Wirkung dieser Veränderungen auch ein Katalog an Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Verstoß gegen akute Maßnahmen im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen erlassen. In Bezug auf diese wurde in dieser Studie geprüft, wie hoch die Befürchtung bzw. die Antizipation von Strafen des Einzelnen bei Verstoß ist, und ob dieser Faktor Sanktionsantizipation einen Einfluss auf die Intention hat. Unter dem Begriff Sanktionsantizipation wird die subjektive Wahrnehmung der Wahrscheinlichkeit, auf das Einhalten der Ausgangsbeschränkungen kontrolliert zu werden und bei Nichteinhalten sanktioniert zu werden, zusammengefasst.
Es lassen sich die folgenden zwei Forschungsfragen ableiten (Abb. 1):
Forschungsfrage: Ist die TORA [1] für die Erklärung der Intention, verordnete Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, geeignet?
Forschungsfrage: Beeinflusst eine Erweiterung der TORA [1] um die Variable Sanktionsantizipation die Intention, sich an verordnete Ausgangsbeschränkungen zu halten?
Abb. 1.
„Extended theory of reasoned action“ mit Forschungsfragen
Methodik
Fragebogenentwicklung
Es wurde ein Fragebogen zu den Variablen der TORA [1] (Einstellungen, subjektive Norm, Intention) in Bezug auf die verordneten Ausgangsbeschränkungen und zur wahrgenommenen Wahrscheinlichkeit auf das Einhalten der Ausgangsbeschränkungen kontrolliert und bei Nichteinhalten sanktioniert zu werden (Sanktionsantizipation) genutzt. Die Entwicklung des Fragebogens orientierte sich am „constructing questionnaires based on the theory of planned behaviour“ der City University London [5]. Der Fragebogen enthielt für jede Variable mehrere Aussagen, denen in 7 Stufen zugestimmt oder widersprochen werden konnte. Zur Vorbeugung von Reiheneffekten wurden die Fragen per Zufallsprinzip im Fragebogen angeordnet. Zudem enthielt der Fragebogen Angabemöglichkeiten zum Geschlecht (männlich, weiblich, divers), zum Alter und zum Bundesland, in dem sich die Teilnehmer*in zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Fragebogens aufhielt. Der Fragebogen wurde mittels des Online-Tools umfrageonline.de (enuvo GmbH, Zürich, Schweiz) programmiert.
Stichprobe und Erhebungsdurchführung
Zur Bewerbung der Studie wurden diverse Social-media-Kanäle und Instant-Messenger zur Verbreitung des Links zum Online-Fragebogen genutzt. Erhebungszeitraum erstreckte sich vom 24.03.2020 bis 01.04.2020, sodass die Erhebung einen Tag nach Verordnung der bundesweiten Ausgangsbeschränkungen und 3 Tage nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Bayern begann. Die kurze Erhebungsdauer galt dem Ziel, die Daten in der Frühphase der Ausgangsbeschränkungen abzubilden, um einer Veränderung der Antworten durch Gewöhnungseffekte und Subjektivierung von Normalität der Maßnahmen vorzugreifen und damit einen unbeeinflussten Eindruck der teilnehmenden Personen zu erhalten. Einschlusskriterien für die Studienteilnahme waren ein Mindestalter von 18 Jahren, freiwillige und einmalige Teilnahme sowie ein aktueller Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland.
Statistische Auswertung
Zur statistischen Auswertung wurde das Programm R Version 3.6.3 (R Foundation for Statistical Computing, Wien, Österreich) genutzt. Es erfolgte eine Bereinigung der Daten durch Exklusion von unvollständigen Datensätzen und Angaben von minderjährigen Teilnehmer*innen. Die Antworten auf die Einzelfragen wurden zu den jeweiligen Variablen zusammengefasst und für jede Variable wurde ein Mittelwert errechnet. Zur Prüfung der internen Konsistenz wurde für jede Variable ein Cronbachs Alpha-Wert errechnet. Die hierbei zu errechnenden Werte liegen zwischen 0 und 1. Werte <0,6 werden als nicht akzeptabel, Werte >0,6 als fragwürdig, >0,7 als akzeptabel und >0,8 als gut beschrieben [3]. Zur Prüfung der ersten Fragestellungen wurde eine multiple lineare Regressionsanalyse mit der abhängigen Variable Intention und den unabhängigen Variablen Einstellungen und subjektive Norm verwendet. Zur Beantwortung der zweiten Forschungsfrage wurde eine hierarchische Regressionsanalyse mit der zusätzlichen unabhängigen Variable Sanktionsantizipation genutzt.
Ergebnisse
Ergebnisse zur Stichprobe
An der Online-Befragung nahmen 1731 Personen teil. Nach Datenbereinigung ergab sich eine Studienpopulation von 1269 Personen (m: 346; w: 920; d: 5; Durchschnittsalter: 35,5 Jahre), deren Angaben verwendet werden konnten.
Ergebnisse zur Reliabilität des Fragebogens
Die Prüfung der internen Konsistenz des verwendeten Fragebogens ergab für die Variablen Intention und Einstellungen gute Werte (Tab. 1). Die Werte der subjektiven Norm und der Sanktionsantizipation lagen marginal unter der Grenze für akzeptable Werte.
Tab. 1.
Cronbachs Alpha der Variablen
| Variable | Cronbachs Alpha |
|---|---|
| Intention | 0,9 |
| Einstellungen | 0,84 |
| Subjektive Norm | 0,69 |
| Sanktionsantizipation | 0,68 |
Ergebnisse zu den Variablen
Die Intention, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, wies auf der möglichen Skala von 1–7 einen Mittelwert von 6,24 (SD: 1,2) auf. Der Mittelwert der Einstellungen betrug 5,62 (SD: 1,23) und der Mittelwert der subjektiven Norm 6,13 (SD: 0,98). Die Sanktionsantizipation nahm mit einem Mittelwert von 3,88 (SD: 1,42) den niedrigsten Wert aller Variablen ein.
Ergebnisse zur ersten Forschungsfrage
Die erste Forschungsfrage galt der Klärung, ob die TORA [1] für die Erklärung der Intention, verordnete Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, geeignet ist. Die hierfür getätigte Regressionsanalyse zeigt eine hoch signifikante Gesamtvarianzaufklärung von 67 %. Die Einstellungen zum Verhalten und die subjektive Norm erklären die Intention in hohem Maße, wobei die Ausprägungen der Einstellungen zum Verhalten überwiegen (Tab. 2). Die TORA [1] ist somit für die Erklärung der Intention, sich an verordnete Ausgangsbeschränkungen zu halten, geeignet und die Forschungsfrage positiv zu beantworten.
Tab. 2.
Ergebnisse zur ersten Forschungsfrage
| UV: Intention | Modell: TORA | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| B [95 % CI] | SE | β | t | p | |
| Intercept |
0,79 [0,54; 1,04] |
0,13 | – | 6,25 | <0,001 |
| Einstellungen |
0,62 [0,59; 0,65] |
0,02 | 0,67 | 36,40 | <0,001 |
| Subjektive Norm |
0,32 [0,27; 0,36] |
0,02 | 0,26 | 14,20 | <0,001 |
| R2 | 0,67 | ||||
| ∆ R2 | 0,67 | ||||
| F für ∆ R2 | F(2,1266)1292*** | ||||
***p < 0,001
Ergebnisse zur zweiten Forschungsfrage
Die zweite Forschungsfrage befasste sich mit der Frage, ob eine Erweiterung der TORA [1] um die Sanktionsantizipation die Intention, sich an verordnete Ausgangsbeschränkungen zu halten, beeinflusst. Die getätigte hierarchische Regressionsanalyse zeigt durch den Einschluss der Variable Sanktionsantizipation eine marginale Steigerung der Varianzaufklärung, die sich als nicht signifikant erweist (Tab. 3). Sanktionsantizipation übt somit keinen Einfluss auf die Intention, sich an verordnete Ausgangsbeschränkungen zu halten, aus. Die zweite Forschungsfrage ist somit negativ zu beantworten.
Tab. 3.
Ergebnisse zur zweiten Forschungsfrage
| UV: Intention | Modell: TORA | Modell: ETORA | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B [95 % CI] | SE | β | t | p | B [95 % CI] | SE | β | t | p | |
| Intercept |
0,79 [0,54; 1,04] |
0,13 | – | 6,25 | <0,001 |
0,74 [0,48; 0,99] |
0,13 | – | 5,62 | <0,001 |
| Einstellungen |
0,62 [0,59; 0,65] |
0,02 | 0,67 | 36,4 | <0,001 |
0,62 [0,59; 0,66] |
0,02 | 0,66 | 36,37 | <0,001 |
| Subjektive Norm |
0,32 [0,27; 0,36] |
0,02 | 0,26 | 14,2 | <0,001 |
0,31 [0,27; 0,36] |
0,02 | 0,26 | 13,92 | <0,001 |
| Sanktionsantizipation | – | – | – | – | – |
0,02 [−0,01; 0,05] |
0,01 | 0,03 | 1,59 | 0,111 |
| R2 | 0,67 | 0.67 | ||||||||
| ∆ R2 | 0,67 | 0.002 | ||||||||
| F für ∆ R2 | F(2,1266)1292*** | F(1,1265)2,54 | ||||||||
***p < 0,001
Diskussion
Diskussion der ersten Forschungsfrage
In der 1. Fragestellung wurde ermittelt, ob sich die TORA [1] zur Erklärung der Intention, sich an Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu halten, eignet.
Diese Frage lässt sich vor dem Hintergrund der hochsignifikanten Gesamtvarianzaufklärung aus der Regressionsanalyse klar positiv beantworten. Den größten Einfluss auf die Intention haben die Einstellungen des Einzelnen zu den Ausgangsbeschränkungen, ebenfalls hoch ist der Einfluss der subjektiven Norm die sich aus dem Umfeld des Einzelnen bestimmt.
Da die Intention hoch ist und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich die jeweiligen Personen gemäß ihrer Absicht tatsächlich an die Ausgangsbeschränkungen halten, d. h. ihre Absicht in die Tat umsetzen, lässt sich das Modell der TORA [1] gegebenenfalls nutzen, um das tatsächliche Verhalten vorauszusagen [11].
Weil die Pandemie bzw. die Erkrankung im Einzelfall nicht nur den Einzelnen selber, sondern auch sein nahes Umfeld betrifft, hat das Verhalten des Einzelnen direkten Einfluss auf die Personen im nahen Umfeld, die aus einer Ansteckung mit SARS-CoV‑2 gegebenenfalls Schaden nehmen bzw. die durch Verhinderung einer Ansteckung im Sinne der Ausgangsbeschränkungen aktiv durch den Einzelnen geschützt werden.
Diskussion der zweiten Forschungsfrage
Die 2. Forschungsfrage galt der Frage, ob die Sanktionsantizipation Einfluss auf die Intention, sich an die verordneten Ausgangsbeschränkungen zu halten, nimmt. Diese Fragestellung war negativ zu beantworten, da der Sanktionsantizipation kein aussagekräftiger Einfluss auf die Intention nachgewiesen werden konnte. Obwohl die angedrohten Sanktionen bei Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten als massiv zu bewerten sind, wurde die wahrgenommene Wahrscheinlichkeit, auf das Einhalten der Ausgangsbeschränkungen kontrolliert zu werden und die Wahrscheinlichkeit, bei Nichteinhaltung eine Sanktion auferlegt zu bekommen, eher niedrig eingeschätzt. Eine mögliche Erklärung für den geringen Sanktionsantizipationswert könnte darin liegen, dass die Vorstellung beispielsweise beim Spazierengehen oder Picknicken von einer Ordnungsbehörde kontrolliert und mit hohen Geldstrafen sanktioniert zu werden, als utopisch angesehen wird. Aufgrund der großen Masse an zu kontrollierenden Personen ist es zudem denkbar, dass das eigene Risiko, bei Nichteinhaltung der Ausgangsbeschränkungen erwischt und sanktioniert zu werden, im Sinne eines optimistischen Fehlschlusses, als gering eingeschätzt wird [14]. Unabhängig von den möglichen Gründen für den nicht gegebenen Einfluss der Sanktionsantizipation auf die Intention, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, lässt sich festhalten, dass die Androhung von Kontrollen und Strafen beim Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen offenbar keinen Benefit für die Compliance innerhalb der Bevölkerung hat. Da sich eine konsequente Umsetzung von Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus jedoch als hoch wirksam gezeigt haben [12], sollten alle Maßnahmen auf das Erreichen einer möglichst hohen Bereitschaft in der Bevölkerung, den Ausgangsbeschränkungen Folge zu leisten, ausgelegt sein. Kontroll- und Strafandrohung scheint nicht zu diesen sinnvollen Maßnahmen zu zählen.
Bezug zur Corona-Krise 2020
Während der Corona-Pandemie wird in Deutschland durch die Medien sehr häufig der Sinn und der Hintergrund der notwendig gewordenen massiven Einschränkungen mit aller Deutlichkeit abgebildet, wohingegen die Androhung von teils sehr hohen und einschneidenden Strafen zwar erfolgt, aber nicht die primäre Botschaft ist. Um auf die Wichtigkeit der Maßnahmen und die Dringlichkeit der Befolgung der Ausgangsbeschränkungen aufmerksam zu machen, werden alle Kanäle, die Teil des alltäglichen Lebens sind, einschließlich Medien und Social Media, Wirtschaft und Werbung, genutzt. Dieses Vorgehen ist in Anbetracht unserer Ergebnisse zu begrüßen und für die Zukunft zu empfehlen.
Limitationen
Ursprünglich geplant war die Anwendung der „theory of planned behavior“ (TOPB) für die Fragestellung nach der Aussagekraft der Intention der Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Hierzu zählt neben den bereits genannten und enthaltenen Variablen auch die Variable wahrgenommene Verhaltenskontrolle. Die ausschlaggebende Limitation, die schlussendlich zur Anwendung der TORA [1] führte, war die inakzeptable interne Konsistenz der in Anlehnung an „constructing questionnaires based on the theory of planned behaviour“ [5] formulierten Fragen.
Das aus der Intention hervorgehende tatsächliche Zielverhalten, d. h. das Einhalten von Ausgangsbeschränkungen, wurde nicht direkt überprüft, sondern es kann lediglich aus der Intention abgeleitet werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die theoretische Absicht, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, in die Praxis umgesetzt wird, hoch ist.
Im Rahmen des angewandten Modells TORA [1] lagen die Variablen subjektive Norm und Sanktionsantizipation unterhalb des Cronbachs Alpha Cut-off-Werts von 0,7. Da sie nur minimal von den vorgegebenen Werten abweichen, wurden sie dennoch verwendet.
Fazit für die Praxis
Aus den Ergebnissen ergeben sich Handlungsempfehlungen für den Fall erneut notwendig werdender Ausgangsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemie oder Epidemie, die im Folgenden dargelegt werden.
In Ansprachen von Politikern oder anderen Personen mit großer Führungsrolle sollte die Einstellung und die subjektive Norm gefördert werden, indem der Sinn und Hintergrund von Maßnahmen anschaulich wiedergegeben und der Benefit für das eigene Umfeld dargelegt wird. Dies sollte nur in geringem Maße vor dem Hintergrund hoher Strafmaße geschehen, da das Gewicht der Sanktionsantizipation niedriger ausfällt, wohingegen die Gewichtung einer positiven subjektiven Norm und Einstellung zum Zielverhalten bedeutend höher ist und daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wirksamer als die Androhung von Sanktionen ist.
Alle Maßnahmen sollten auf eine möglichst hohe Bereitschaft in der Bevölkerung, die Ausgangsbeschränkungen zu befolgen, abzielen. Kontroll- und Strafandrohungen erweisen sich nicht als sinnvolle Maßnahmen.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
J. Schillings, M. Mohr und J. Mohren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag enthält nur Fragebogendaten. Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen enthischen Richtlinien. Es wurden nur Datensätze ausgewertet, zu denen die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Auswertung gegeben haben.
Footnotes
Die Autoren Johannes Schillings und Mara Mohr teilen sich die Erstautorschaft.
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