Skip to main content
Springer Nature - PMC COVID-19 Collection logoLink to Springer Nature - PMC COVID-19 Collection
. 2020 Jun 17;50(3):8–9. [Article in German] doi: 10.1007/s00060-020-7074-5

Panorama

Ressort HNO 1,
PMCID: PMC7268963  PMID: 32518429

Neue Weisung der BA.

Auch Vertragsärzte können Kurzarbeitergeld beantragen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rudert jetzt zurück und gibt ihre Weisung auf, wonach Vertragsärzte als Arbeitgeber grundsätzlich von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind. In einer neuen Anweisung ("Kurzarbeitergeld an Leistungserbringer im Gesundheitswesen") werden nun auch Vertragsärzte in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen. Ausdrücklich anerkennt die Bundesagentur jetzt, dass die mit dem sozialrechtlichen "Schutzschirm" vorgesehenen Ausgleichszahlungen "die Vergütung von Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ausklammern". Nur wenn das Betriebsrisiko "anderweitig aufgefangen wird" - also etwa durch Zahlungen über den Schutzschirm -, dürfe "der Arbeitgeber nicht von seiner Lohnfortzahlungspflicht durch Gewährung von Kurzarbeitergeld entlastet werden".

Was das im Einzelfall heißt, wie also das Kurzarbeitergeld auf den Rückgang privatärztlicher oder arbeitsmedizinischer Leistungsanteile in Vertragsarztpraxen ausgelegt wird, bleibt damit damit noch offen. Jedoch gesteht die BA nun offenkundig die seitens der Ärzteschaft wiederholt geforderte Einzelfallprüfung zu.

graphic file with name 60_2020_7074_Fig1_HTML.jpg

Prinzipiell ausgenommen vom Kurzarbeitergeld bleiben allerdings Krankenhäuser, die entsprechend des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes bis Ende September Anspruch auf eine Ausgleichspauschale von täglich 560 € pro fehlendem Patienten (gegenüber Jahresdurchschnitt 2019) haben. Bis Laufzeitende dieser Regelung seien "Abrechnungen von Kurzarbeitergeld von Krankenhäusern abzulehnen", heißt es kurz und bündig. Lediglich reine Privatkliniken, die keinen Anspruch auf den Ausgleich hätten, "können bei Vorliegen der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld erhalten".

Wer nimmt wieviel und warum?

Globale Trends der Antibiotika-Nutzung

Wie die Antibiotika-Nutzung mit individuellen, geographischen und soziokulturellen Faktoren zusammenhängt haben Forscher der Universität Bonn anhand von 73 Veröffentlichungen untersucht (Schmiege et al. Int J Hyg Environ Health. 2020;226:113497). Risikogruppen, etwa Kinder und Senioren, nehmen häufiger Antibiotika als Menschen mittleren Alters. Ebenfalls relativ gut belegt: die Antibiotika-Nutzung sinkt mit steigender Bildung. In ärmeren Ländern ist dies umgekehrt, "wahrscheinlich, weil es dort eher die besser ausgebildeten Menschen sind, die entweder Zugang zum Gesundheitssystem haben oder sich den Kauf eines Medikaments leisten können", vermuten die Forscher. Eine Diskrepanz gibt es zwischen Stadt und Land. Die gesteigerte Antibiotika-Nutzung in urbanen Gebieten liegt gemäß den Studienautoren, an der höheren Ärzte-Dichte. Und Bürger wettbewerbsorientierter Gesellschaften nehmen im Schnitt mehr Antibiotika. Bei solch soziokulturellen Parametern besteht allerdings noch deutlicher Forschungsbedarf.

Arzneimittelsicherheit.

Versiegelte Medikamente lassen sich offenbar kinderleicht manipulieren

Nach einer Studie des Instituts für Pharmazeutische Technologie und Verpackungswissenschaft der Hochschule Fulda lassen sich bei fast allen gängigen Verpackungen entweder die Verklebungen per Skalpell oder Rasierklinge öffnen und wieder verkleben oder aber die Siegel zerstörungsfrei lösen. "Wir haben festgestellt, dass mit ein bisschen Geschick und einfachen Werkzeugen fast jede Verpackung geöffnet und wieder verschlossen werden kann, ohne dass man das mit bloßem Auge erkennt", so Prof. Dr. Felix Ecker, Leiter der Studie.

Seit Februar 2019 müssen laut EU-Verordnung alle verschreibungspflichtigen Medikamente nach dem Öffnen eine "sichtbare, irreversible Beschädigung der Unversehrtheit der Verpackung hervorrufen", heißt es in der deutschen DIN-Vorschrift. Doch genau das tun die meisten Verpackungen nicht. Die Forscher haben die Verpackungen 50 gängiger Medikamente in Deutschland untersucht. Das Ergebnis: 48 der 50 Verpackungen ließen sich an den Klebekanten ohne Probleme öffnen und anschließend neu verkleben, ohne dass man das mit bloßem Auge erkennen konnte. "Es nützt nichts, ein Siegel anzubringen, wenn man es gar nicht zerstören muss, sondern die Verpackung an anderer Stelle unerkannt öffnen kann", kritisiert Prof. Ecker. Aber auch die Siegel sind nicht sicher. 42 Siegel ließen sich ohne Beschädigung der Schachtel entfernen. Einige hatten so viel Klebekraft, dass man sie sogar erneut verkleben konnte.

In Deutschland hält Prof. Ecker zwar Manipulationen für wenig wahrscheinlich, doch bei Reimporten und den zahlreichen Importen gängiger Medikamente aus asiatischen Ländern, in denen die Lieferketten nicht so streng kontrolliert sind, hält Prof. Ecker diese Defizite für nicht akzeptabel. Er fordert deutlich bessere Verklebungen der Verpackungen, deren Öffnung zu klaren Beschädigungen führen müssen. "Der Gesetzgeber müsste viel klarer vorschreiben, welche Belastungen die Verpackungen verschreibungspflichtiger Medikamente aushalten müssen und wie diese Anforderungen zu erfüllen sind", so Ecker.

Allergiediagnostik.

Allergietest mit Nasenabstrich möglich

In der Allergiediagnostik könnten Blutentnahmen und unangenehme Toleranztests auf der Haut bald der Vergangenheit angehören: Ein Forschungsteam der Technischen Universität München und des Helmholtz-Zentrums München zeigt, dass auch im Nasensekret ausreichend Allergie-Antikörper für eine Diagnose gemessen werden können.

Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann, Leiterin des Lehrstuhls für Umweltmedizin an der TU München und Direktorin des Instituts für Umweltmedizin am Helmholtz-Zentrum München, und ihr Team untersuchten Proben des Nasensekrets mit einer Messmethode, die eigentlich für Blut entwickelt wurde: Eine neue Biochip-Technologie ermöglicht es seit einiger Zeit, anhand einer minimalen Blutmenge die Konzentration der Antikörper von 112 Allergenen gleichzeitig zu bestimmen. Mit der molekularen Diagnosetechnologie maßen die Forscherinnen und Forscher die Konzentration der Allergie-Antikörper vom Typ Immunglobulin-E (IgE) jeweils im Blut und im Abstrich des Nasensekrets ihrer Probandinnen und Probanden. Das Forschungsteam untersuchte dabei sowohl Personen mit als auch ohne Sensibilisierung gegenüber den gängigsten Allergenen aus der Luft, zu denen die Ausscheidungen der Hausstaubmilbe, Gräserpollen sowie Birken-, Haselnuss- und Erlenpollen zählen.

Blut und Nasenabstrich erbrachten mit dem neuen Testverfahren ähnliche Ergebnisse: Es konnten in beiden Proben jeweils dieselben Sensibilisierungsmuster nachgewiesen werden - und zwar für alle untersuchten luftgetragenen Allergene. Einen Zusammenhang zwischen dem Nachweis von IgE-Antikörpern im Blut und im Nasensekret hatten schon vorangegangene Studien für einzelne Aeroallergene gezeigt. Nun konnten die Münchner Wissenschaftler diesen Zusammenhang für eine ganze Bandbreite an Allergenen in der Luft nachweisen.

"Ein großer Vorteil der Allergiediagnostik mit dem Nasensekret ist, dass sie sich im Gegensatz zum Blut- oder Pricktest gut für kleine Kinder eignet", sagt Claudia Traidl-Hoffmann. Und PD Dr. Stefanie Gilles ergänzt: "Außerdem nehmen wir an, dass im Nasensekret auch allergenspezifische Antikörper des Typs Immunglobulin-E nachgewiesen werden können, die im Blut nicht messbar sind. Dies müssen wir nun in weiteren Studien überprüfen."

Zu Joggern 10 Meter Abstand einhalten!

Covid-19 und Sport

Eine Analyse niederländischer und belgischer Forscher auf Grundlage einer Computersimulation zeigt, dass der aktuell empfohlene Sicherheitsabstand von zwei Metern im Stehen, in Innenräumen oder bei Windstille zwar ausreicht, um Tröpfcheninfektionen zu verhindern, nicht jedoch beim Training im Windschatten anderer Sportler (Blocken B et al. Urban Physics 2020). Die Studie basierte u. a. auf Messungen von ausgeatmeten Tröpfchen und von durch Sportler verursachten Luftströmen.

graphic file with name 60_2020_7074_Fig6_HTML.jpg

Wanderern werden aufgrund dieser Untersuchung mindestens vier bis fünf Meter, Joggern und langsamen Radfahrern mindestens zehn Meter und schnellen Radlern bis zu 20 Meter Abstand zum Vordermann empfohlen. Denn wenn jemand bei diesen Aktivitäten ausatme, huste oder niese, reiße der Luftstrom die meisten Tröpfchen mit, sodass die Person direkt dahinter sich durch diese Partikelwolke bewege. Grundsätzlich solle man den Windschatten anderer Sportler durch eine versetzte Anordnung meiden, so die Autoren. Beim Überholen sollte man einen möglichst großen Bogen um die langsamere Person machen.

Empfehlung von DGAKI und AeDA.

Allergen-Immuntherapie und Covid-19

Die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) und den Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) erreichten zum Thema Allergen-Immuntherapie (AIT, Hyposensibilisierung) in verstärktem Maße Anfragen. Denn in Zeiten der Corona-Pandemie stehen Allergologen oft vor Fragen wie: Kann die AIT wie gehabt durchgeführt werden, was gibt es zu beachten und was ist bei Infektzeichen? DGAKI und AeDA geben dazu folgende Empfehlungen: Bei der Durchführung der AIT sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der AIT-Produkte zu beachten und maßgeblich. Die AIT in Form von (subkutanen) Spritzen (SCIT) oder in Form von (sublingualen) Tropfen oder Tabletten (SLIT) kann bei beschwerdefreien und gesunden Patienten fortgeführt werden. Das Therapieschema sollte dann nicht unterbrochen werden. Bei Infektzeichen wie Fieber, unklarem Husten oder reduziertem Allgemeinzustand sollte die AIT ausgesetzt und zu einem späteren (beschwerdefreien) Zeitpunkt fortgeführt werden. Falls eine Unterbrechung der SCIT auftritt, erfolgt die Dosisanpassung der SCIT durch den behandelnden Arzt und gemäß der Empfehlungen des Herstellers. Die Wiederaufnahme der SLIT sollte unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen hierzu gibt es auf den Websites der Gesellschaften www.dgaki.de und www.aeda.de sowie besonders auch im Positionspapier der EAACI, des AeDA und der DGAKI zu diesem Thema, das Sie unter www.springermedizin.de/covid-19 finden.


Articles from Hno-Nachrichten are provided here courtesy of Nature Publishing Group

RESOURCES