Neuregelungen für das Miteinander auf deutschen Straßen verschärfen die Strafen. Vor allem Vielfahrer sollten besser die seit 28. April geltenden Bestimmungen kennen.
Viele Manager sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen, um mit dem Auto geschäftliche Termine wahrzunehmen. Einige von ihnen dürften erstaunt reagieren, wenn plötzlich der Führerschein für einen Monat eingezogen wird, nachdem ihre Fahrt mit 71 Stundenkilometern geblitzt wurde. Innerorts werden bei Tempo 50 jetzt diese 21 km/h zu schnell schon rigoros geahndet. Vorher waren es noch 30 km/h.
Selbst Vielfahrern ist entgangen, dass sich die Straßenverkehrsordnung seit dem 28. April geändert hat. Deutlich höher fallen seitdem die Bußgelder aus. Wenn ein Umzugswagen etwa zum Ausladen in zweiter Reihe parkt, kostet das statt bisher 20 Euro ab sofort 70 Euro Bußgeld. Der Verkehrssünder erhält zudem einen Eintrag in das Fahreignungsregister.
Deutlich höhere Bußgelder und schnellerer Führerscheinentzug
Die Neuregelungen bringen gravierende Veränderungen, aber nicht alle Verkehrsteilnehmer scheinen gut informiert zu sein. Vermutlich ist diese Nachricht wegen der dominierenden Berichterstattung rund um die Covid-19-Pandemie etwas untergegangen. Man sollte sich schnellstmöglich schlaumachen über die neuen und zum Teil schärferen Vorgaben. Zu den schwerwiegenden Veränderungen gehört beispielsweise das viel schneller verhängte Fahrverbot. Einen höheren Schutz genießen seither übrigens die Fahrradfahrer. Dagegen sind die Strafen insbesondere für Auto- und Lkw-Fahrer seit Ende April zum Teil drastisch gestiegen.
Wer etwa im Stau durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, muss mit einem Strafenpaket von bis zu 320 Euro Bußgeld rechnen, einem Fahrverbot und zwei Punkten in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg. Noch schneller erhalten Führerscheininhaber ein Fahrverbot, wenn sie die neuen Gebote und Verbote zur Geschwindigkeitsüberschreitung nicht beherzigen. Früher konnten sie in Ortschaften bis zu 30 km/h zu schnell unterwegs sein, bevor sie ihre Führerscheine für einen Monat abzugeben hatten. Jetzt reichen innerorts schon 21 Stundenkilometer zu viel und außerhalb von Ortschaften schon 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, um seine Fahrlizenz zu verlieren.
Im Vergleich zur vorherigen Regelung kann ein Fahrverbot nun schon beim allerersten Verstoß verhängt werden. Deshalb hatte es auch den eingangs erwähnten Manager erwischt, der mit gemessenen 71 Stundenkilometern durch eine Ortschaft fuhr. Die deutlich angezogenen Bußgelder fallen jetzt doppelt so hoch wie früher aus, wenn man bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist. Im beschriebenen Fall mit den Fahrern der Umzugswagen ist das Bußgeld auf 70 Euro gestiegen, denn sie haben den Verkehr behindert. Immerhin noch 55 Euro hätte das Bußgeld betragen, wenn das Vergehen ohne Verkehrsbehinderung gewertet worden wäre. Zum Vergleich: Für das Parken in zweiter Reihe lag das Bußgeld vor dem 28. April noch bei 20 Euro, fürs unerlaubte Halten bei 15 Euro.
Mindestabstand zu Radfahrern liegt jetzt bei bis zu zwei Metern
Zum Schutz von Fahrradfahrern, Fußgängern und Benutzern von Elektro-Tretrollern war es bisher ausreichend, einen "ausreichenden Seitenabstand" zu halten. Autofahrer müssen ab sofort innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern einhalten. Künftig beachten motorisierte Fahrer auch besser ein neues Verkehrsschild, das es zum "Überholverbot von Zweirädern" geben wird. Die neuen Schilder sollen speziell an engen Verkehrsstellen aufgestellt werden.
Neue "Fahrradzonen" sind jetzt auch analog zu Tempo-30-Zonen eingeführt. In diesen festgelegten Verkehrsbereichen sind nur noch Fahrradfahrer erlaubt, es sei denn, ein Zusatzschild gibt die Zone zusätzlich für andere Verkehrsteilnehmer frei. Hier gilt dann allerdings auch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Wer denkt, dass er sich mit einem Radarwarner oder einer Blitzer-App auf seinem Smartphone oder Navigationsgerät vor Strafen schützen kann, sollte bitte beachten, dass diese "Tools" mit der Neuregelung seit 28. April verboten sind. Der Einsatz fällt nun nicht mehr in eine juristische Grauzone wie bisher. Ein Verstoß wird in der Regel mit 75 Euro Bußgeld bestraft; zusätzlich gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister. Radiowarnungen dagegen sind weiterhin erlaubt.
Kurzum: Es lohnt sich nicht nur finanziell, sich mit den neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung vertraut zu machen. Für Unternehmenslenker sei also dringend empfohlen, den geänderten Bestimmungen auch im eigenen Betrieb zu mehr Bekanntheit zu verhelfen.
Caroline Pluta,
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediation, ist bei der Pluta Rechtsanwalts GmbH für Schwerpunkte wie Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz zuständig.
