Abstract
Nutzer der Corona-Warn-App werden bei erhöhtem Infektionsrisiko aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen. Was das für die Praxen bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Erste Handlungsempfehlungen liegen jedoch vor.
Seit dem 16. Juni kann die Corona-Warn-App in den gängigen App Stores heruntergeladen werden. Nutzer, für die ein erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt wird, werden aufgefordert, sich mit dem Gesundheitsamt, dem Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst telefonisch über weitere Schritte abzustimmen. Für Hausärzte hat das Robert-Koch-Institut (RKI) Handlungsempfehlungen ausgegeben.
Ein „erhöhtes Risiko“ besteht dann, wenn der Nutzer der Warn-App innerhalb der vergangenen 14 Tage Risikobegegnungen mit mindestens einer positiv auf Corona getesteten Person hatte. Die Warnung per App reicht zur Durchführung und Abrechnung eines PCR-Tests aus — es müssen keine Symptome vorliegen. Dagegen sei ein Beratungsgespräch „nicht vorgesehen“, wie die KBV auf Nachfrage mitteilte. Das RKI rät Ärzten trotzdem dazu. Wichtig sei der Hinweis an die Patienten, dass ein negativer Test eine Übertragung und auch eine kurz zurückliegende, bereits stattgehabte Infektion nicht ausschließt.
8 Mio. Downloads in den ersten zwei Tagen — die CoronaWarn-App hat einen sehr starken Start hingelegt.
ICD-10-Kodierung bei positivem Test ändern
Die Kodierung erfolgt nach Angaben der KBV wie in Fällen ohne Infektionsverdacht, also zunächst den Code „Z11“ mit dem Zusatz „U99.0!“ kodieren (siehe auch S. 31 in diesem Heft). Die weitere Kodierung ist vom Testergebnis abhängig. Bei negativem Testergebnis ändert sich nichts. Bei positivem Ergebnis geben Ärzte „Z22.8 G“ (Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten) zusammen mit „U07.1 G“ (COVID-19, Virus nachgewiesen) an. Zusätzlich könne „Z20.8 G“ angegeben werden, um abzubilden, dass es sich um eine Kontaktperson handelt. Eine Krankschreibung durch den Hausarzt erfolgt nur dann, wenn der Versicherte auch Symptome zeigt. Patienten mit COVID-19-Symptomen bleiben weiterhin meldepflichtige Verdachtsfälle.
App-Nutzer mit der Warnung „erhöhtes Risiko“ erhalten laut Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums zwar die Empfehlung, soziale Kontakte zu reduzieren. Die Entscheidung über die Anordnung einer „häuslichen Absonderung“ treffe aber das zuständige Gesundheitsamt nach eigener Einschätzung. „Die Warnung per Corona-Warn-App ist nicht als Automatismus zu verstehen“, betont das RKI. Insbesondere bei Personen im Gesundheitssystem, die ein höher eingeschätztes Risiko für eine Infektion haben, müsse immer ein Gespräch zur Einordnung des Risikos erfolgen. Weitere Empfehlungen seien geplant, um Personen im Gesundheitswesen zu unterstützen.

„Die Gesundheitsämter müssen trotz Warnung weiterhin ermitteln, ob die Person eine Kontaktperson ersten Grades ist oder nicht, und dann, wie bisher auch, nach eigenem Ermessen über eine Quarantäne entscheiden“, erläutert Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt bezeichnet die App als geeigneten Baustein einer Strategie gegen die Corona-Epidemie in Deutschland. Die App sorge auf einfache Weise dafür, Infektionsketten zu erkennen. Voraussetzung sei, dass möglichst viele Menschen die App installieren. Sie könne nur funktionieren, wenn Nutzer bereits sind, ein positives Testergebnis auch mitzuteilen.
