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. 2020 Jul 15;68(7):490. [Article in German] doi: 10.1007/s15011-020-3244-4

Abwertung bei PCR-Tests: KBV reicht Klage ein

Wolfgang Hardt 1,
PMCID: PMC7338289

BERLIN - Die KBV hat Klage gegen die Absenkung der Vergütung für Coronatests beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Festsetzung des neuen Preises durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) sei ohne entsprechende Kalkulationsgrundlagen erfolgt, weshalb der Beschluss rechtswidrig sei, heißt es zur Begründung. Die KBV befürchtet, dass die Labore durch die kurzfristige Absenkung des Preises um 33 Prozent nicht mehr die flächendeckende Versorgung der Versicherten sicherstellen können. Dies würde zu einer konkreten Gefährdung der bislang erfolg- reichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie führen.

"Derzeit besteht ein erhebliches öffent- liches Interesse, die aufgebauten Laborkapazitäten für Coronatests aufrechtzuerhalten und nicht leichtfertig durch eine Absenkung Versorgungsengpässe in Kauf zu nehmen", betont die KBV in einer Mitteilung. Sie fordert, dass der Beschluss des EBA solange ausgesetzt wird, bis das Gericht über die Klage entschieden hat. Der EBA hatte gegen die Stimmen der KBV beschlossen, dass PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 ab 1. Juli nur noch mit 39,40 Euro anstatt wie bisher mit 59,00 Euro pro Test vergütet werden.

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Erst kurz zuvor habe das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung den Preis unter Heranziehung entsprechender Datengrundlagen mit 50,50 Euro kalkuliert. Nur zwei Tage später habe der EBA den Preis auf 39,40 Euro festgesetzt. "Für diese erhebliche Absenkung wurden keine konkreten Gründe beziehungsweise Kalkulationsergebnisse genannt", kritisiert die KBV.


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