"Zusammen in die Zukunft". So heißt die Kampagne des FVDZ, um die Patienten zurück in die Zahnarztpraxen zu holen. In dieser Ausgabe des DFZ haben wir Ihnen ein kostenloses Plakat fürs Wartezimmer beigelegt.
Mit einer breit angelegten Social-Media-Aktion ("Ich bin weiter für Sie da"), Postkarten zum Gratis-Download und der Patienteninformation "Fünf gute Gründe" hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Materialien zur Verfügung gestellt, um schnellstmöglich so etwas wie "Normalbetrieb" in den Praxen herzustellen.
Damit diese Maßnahmen nicht verpuffen und in Vergessenheit geraten, erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dieser DFZ-Ausgabe zusätzlich ein Poster für ihre Praxisräumlichkeiten. Die fünf guten Gründe wurden noch einmal aufgegriffen, um den Patienten plakativ zu erklären, warum sie genau richtig sind und unbedingt auch in Pandemie-Zeiten zum Zahnarzt gehen sollten bzw. dies auch weiter bedenkenlos tun können: "Mundgesund ist grundgesund".
Auch online zum Download
Das Poster im DIN-A2-Format kann sofort in der Praxis aufgehängt werden und ist die logische Fortführung der Kampagne, die immer wieder ins Gedächtnis rufen soll: Die Zahnärzteschaft ist für die Patienten da und kümmert sich mit noch strengeren Hygienevorschriften um die Mundgesundheit.
Natürlich können die Plakate auch in den Formaten A3 und A4 kostenlos auf der Homepage des FVDZ heruntergeladen werden (www.fvdz.de/zukunft). Sollte Bedarf an weiteren Exemplaren bestehen oder das Plakat Ihrer DFZ-Ausgabe nicht beiliegen, setzen Sie sich gerne mit uns telefonisch in Verbindung unter 0228-8557-25.

Muss die Verbandsarbeit jetzt auch in Quarantäne?
SARS-CoV-2. Spätestens seit März 2020 wissen wir, dass weitreichende Maßnahmen zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie erforderlich sein würden. Für Vereine und damit auch für die Kongresse und Versammlungen des FVDZ auf Landes- und Bundesebene stellen sich dringende Fragen.
1. Was ist bei Durchführung von Veranstaltungen zu beachten?
Veranstaltungen des FVDZ, seien es nun Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen oder ähnliches, dürfen grundsätzlich unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt werden. Es gibt bundesweit geltende Abstands- und Hygieneregeln wie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Über die weiteren Maßnahmen entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen. Entsprechend findet man länderspezifische Verordnungen, so die NRW "Coronaschutz-Verordnung", die hessische "Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung" oder die Berliner "SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung".
In diesen Verordnungen sind individuell zulässige Teilnehmerzahlen und weitere Abstands- und Hygienemaßnahmen ("Maßnahmenkataloge") geregelt, die unbedingt frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Einerseits zur Auswahl der richtigen Location (Grundfläche), andererseits aber auch, um die Wirtschaftlichkeit einer Veranstaltung kalkulieren zu können. Schließlich macht es einen Unterschied, ob Sie pro Person eine Grundfläche von fünf Quadratmetern oder zehn ansetzen müssen, um die danach zulässige Gesamtpersonenzahl zu ermitteln. Man kommt hier aber auch räumlich an Grenzen, was dieses Jahr dazu führt, dass die FVDZ-Hauptversammlung mit ihren deutlich über 100 Delegierten nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden wird.
2. Wie können Veranstaltungen abgesagt werden?
Der Lockdown im Kreis Gütersloh, die steigenden Infektionszahlen in Luxemburg oder den USA veranschaulichen deutlich, dass sichere und seriöse Prognosen zu Infektionszahlen und -verlauf für die nahe Zukunft nicht möglich sind. Dementsprechend ist es essenziell, eine interessengerechte Regelung für Absagen und Stornierungen von Veranstaltungen zu finden. Ob und in welchem Umfang eine Veranstaltung abgesagt werden kann, hängt grundsätzlich von der vertraglichen Gestaltung im Einzelfall ab.
Zunächst gilt es also, den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
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Sind Rücktritts- bzw. Stornoregelungen enthalten?
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Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
Sollte sich aus dem Vertrag keine akzeptable Rücktritts- beziehungsweise Stornoregelung ergeben, sollte möglichst ein "Sonderkündigungsrecht" schriftlich mit dem Vertragspartner vereinbart werden. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt: Ruhe bewahren und den Dialog mit dem Vertragspartner suchen.
3. Sind virtuelle Versammlungen erlaubt, und was passiert mit Abstimmungen und Beschlüssen?
Ohne eine ausdrückliche Regelung in der Satzung sind Mitgliederversammlungen nur als Präsenzveranstaltung rechtlich zulässig. Was also tun, wenn eine solche Regelung fehlt? Die Satzung beispielsweise des FVDZ sieht keine Möglichkeit für eine "virtuelle" Generalversammlung vor.
Da dies häufig der Fall ist, hat der Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit unter anderem von Vereinen mit dem COVID-19-Gesetz Sonderregelungen geschaffen, die Erleichterungen für die Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen oder Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat enthalten. Das COVID-19-Gesetz ermöglicht virtuelle Mitgliederversammlungen, also Versammlungen ohne physische Präsenz, auch ohne Ermächtigung in der Satzung oder der Geschäftsordnung. Die Mitgliederrechte können entsprechend im Wege elektronischer Kommunikation - wie TelKo oder Videokonferenz - oder auch im schriftlichen Abstimmungsverfahren wahrgenommen und ausgeübt werden.
Die Zukunft sichern.
Servicepaket. Zurück zur Normalität - das war die Devise der vergangenen Wochen. Die Zahnärzteschaft musste viel Vertrauen zurückgewinnen, das durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Ängste verloren gegangen war. Mit seiner Offensive "Zusammen in die Zukunft" hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte eine Aktion gestartet, die Zahnärzten ganz pragmatische Angebote macht, um erfolgreich zu bleiben.
Es war vor allem das Vertrauen der Patienten, das Zahnärzte in den Wochen nach dem Lockdown zurückgewinnen mussten. Es war aber auch das Vertrauen in sich selbst und die Stärken der eigenen Praxen. Dies gelingt nun immer besser: Die Terminbücher füllen sich wieder, die Patienten kommen zurück, die Praxen sind wieder angelaufen, verändert und mit höherem Aufwand, aber es geht aufwärts.
Noch ist die Krise nicht überstanden, aber die Lernkurve ist steil. Für Zahnärzte und Unternehmer mit eigener Praxis ist nun klar, dass sie sich vor allem die eigenen Stärken verlassen wollen und können. Denn die politischen Entscheidungen sind enttäuschend ausgefallen.
Es ist nun an der Zeit, eine Situationsanalyse für die eigene Praxis vorzunehmen. Auch wenn die finanziellen Einbußen der vergangenen Monate noch gar nicht komplett absehbar sind, ist es bereits heute umso wichtiger, sich darauf umfassend vorzubereiten. Jetzt gilt eines: Die Zukunft sichern!
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte hat speziell für diese Phase ein umfassendes Servicepaket geschnürt. Auf unserer Website fvdz.de/zukunft finden Sie viele Angebote, die Sie dabei unterstützen, gestärkt in die Zukunft zu starten.
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Mit unseren Partnern der Deutschen Zahnärztegenossenschaft (DZG eG) haben wir ein umfassendes Beratungsangebot zur Liquiditätsanalyse und -planung, rechtlichen Beratung, zu Abrechnungsberatung und Coaching konzipiert.
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Bei den - für FVDZ-Mitglieder kostenlosen - Webinaren und Hotlines zu Liquiditäts-, Steuer- und Rechtsberatung stehen Ihnen erfahrene Profis zur Seite, die Ihnen interessante Seminarthemen verständlich näherbringen bzw. Ihre Fragen beantworten.
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Umfassende Checklisten enthalten alles, was für eine Bankberatung derzeit wichtig ist. Ein Glossar zeigt alle wichtigen Begriffe aus der Finanzwelt, mit denen man sich vor einem Ge-spräch mit der Bank auseinandersetzen sollte.
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Unsere bewährten Materialien für Ihre Praxis - Postkarten, Plakate, Patienteninformationen - stehen Ihnen weiterhin als Druckvorlagen zum Download zur Verfügung.
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Und selbstverständlich bleiben wir politisch für Sie am Ball - auch bei eingeklapptem Rettungsschirm setzt sich der FVDZ für die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Politik ein.
Rasch nachgefragt: Unsere Hotlines.
Liquidität: Individuelle Fragen können bei der kostenfreien Liquiditätshotline der Solvi GmbH geklärt werden: Tel. 06126/501 91 77
Rechtsfragen: Die DZG eG-Rechtsberatungshotline erfolgt über den DZG eG-Kooperationspartner lennmed.de Rechtsanwälte: Tel. 0228 - 249944-0 oder per E-Mail info@lennmed.de
Versicherungen: Der FVDZ und die auxmed haben eine Hotline für Fragen zum Versicherungsschutz eingerichtet. Für FVDZ Mitglieder ist die Erst-Beratung kostenlos: Tel. 05207/951216

