Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) hatte bei Vertragsarztpraxen eine Erhebung zu den Mehrkosten der COVID-19-Pandemie durchgeführt und die Ergebnisse Anfang August 2020 vorgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die niedergelassenen Ärzte pro Praxis durchschnittlich mehr als 1.000 € Sachkosten für Schutzausrüstung aufwenden. Außerdem wurden von Ärzten und Mitarbeitern durchschnittlich pro Woche zwei bis drei Stunden Mehrarbeit geleistet. 2019 stiegen die Kosten für Informationstechnologie (IT) in den Praxen unter anderem wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2.000 € im Jahr 2019) um circa 30 % auf circa 6.000 € pro Jahr. Bei den PVS-Systemen betrug der Anstieg circa 400 €.
Kommentar: Es verfestigt sich der Eindruck, dass Vertragsarztpraxen immer mehr obligatorische Praxiskosten in EDV beziehungsweise Pflege der EDV zur Aufrechterhaltung der bürokratischen Erfordernisse aufwenden müssen. Nutznießer sind medizinfremde EDV-Konzerne, die sich selbstverständlich darüber freuen, wenn Politik und Gesetzgeber uns ständig neue Bürokratie aufzwingen. Für jede kleine IT-technische Zusatzfunktion müssen wir laufende Quartals- oder Monatsbeträge aufbringen. Das betrifft beispielsweise die PVS-Pflege (häufig von inkompetenten und teuren PVS-Mitarbeitern), den Virenschutz und neuerdings die Gematik-TI-Kosten mit inzwischen beinahe zehn unterschiedlichen additiven laufenden Monatsraten. Wir fordern vom Gesetzgeber eine Regelung, die den Wechsel zwischen den PVS-Systemen deutlich erleichtert und absichert, denn die administrative Abhängigkeit vom eigenen PVS-System steigt stetig. Vor allem für größere und komplexere Praxen ist ab einem bestimmten Punkt die Umstellung auf einen anderen Anbieter nicht mehr möglich. Auch hier drängt sich übrigens wieder einmal in der Betriebsführung der Vergleich mit den Landwirten auf. Die sind ebenfalls mittlerweile überwiegend bestimmt von börsennotierten "Agrar-Systemanbietern". Sie haben den Bauer, abhängig vom nur ein einziges Jahr verwendbaren Saatgut mit speziell darauf abgestimmten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln samt Fruchtwechsel und Ertragsvermarktung, komplett in der Hand. Wir warnen in diesem Zusammenhang im Gesundheitswesen vor Konzernen, die neben der Arzneimittelherstellung auch Krankenhäuser und MVZ betreiben und dabei die Patienten gleichzeitig noch mittels HMO (health maintenance organisation) versichern.
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Im beiliegenden NeuroTransmitter-Telegramm 3/2020 vom September 2020 erfahren Sie weitere praxisrelevante berufspolitische Einzelheiten. Diesmal berichten wir über wirtschaftliche Cannabisverordnung und die neuen Heilmittelrichtlinien samt neuem Formular ab 1. Oktober 2020. Diese Beilage erhalten exklusiv ausschließlich unsere Mitglieder.