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. 2020 Nov 26;162(20):35. [Article in German] doi: 10.1007/s15006-020-4597-z

Vorsicht bei der COVID-19-Codierung!

Gerd W Zimmermann 1,
PMCID: PMC7679793  PMID: 33219962

Da es zuletzt Material-Engpässe bei den SARS-CoV-2-Tests gab, hat der Bewertungsausschuss festgelegt, dass diese nur noch bei eindeutig COVID-19-typischen Symptomen erfolgen sollen.

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Die Regelung ist zunächst auf das 4. Quartal 2020 begrenzt.Als Symptome wurden eine akute respiratorische Insuffizienz, der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn sowie klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie festgelegt.

MMW-Kommentar

Dieser Definition hat sich das Robert-Koch-Institut mittlerweile mit einer Anpassung seiner Kriterien angeschlossen, und auch die KBV hat in ihrem aktuellen Newsletter eine entsprechende Kodierhilfe veröffentlicht. Formal ist es zur Begründung eines kurativen Tests jetzt notwendig, dass neben dem medizinischen Anlass, z. B. einer Sinubronchitis, auch das Symptom, z. B. eine respiratorische Insuffizienz, dokumentiert wird. Es empfiehlt sich deshalb, die ICD-10-Codes gewissenhaft zu verwenden, wenn von einem Patienten entsprechende Symptome angegeben werden (Tab. 1). Wird dieser Nachweis nicht geführt, könnten sowohl der Ansatz der Nr. 02 402 EBM für die Testung als auch die Kennziffer 88 240 von der KV beanstandet werden.

ICD-10 Beschreibung
J20.9 G Sinubronchitis, nicht näher bezeichnet
J96.09 G respiratorische Insuffizienz
J12.8 G Viruspneumonie, anderenorts nicht klassifiziert
R43.8 G Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns
U99 G spezielle Verfahren zum Test auf SARS-CoV-2
Z20.8 G Kontakt mit sonstigen übertragbaren Krankheiten
U07.2 G (Verdacht auf) SARS-CoV-2-Infektion nach der Falldefinition des Robert-Koch-Instituts

Articles from Mmw Fortschritte Der Medizin are provided here courtesy of Nature Publishing Group

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