Normenkontrollrat .
Die Krise als Weckruf
Die Covid-19-Pandemie legt die Versäumnisse bei der Digitalisierung der Verwaltung deutlich offen. So wären beispielsweise Verzögerungen durch Infektionsmeldungen per Fax vermeidbar gewesen. Mit Registermodernisierung und digitalen Unternehmenskonten hätte der Staat zudem dem Missbrauch der wirtschaftlichen Soforthilfen vorbeugen können. Diese Kritik formuliert der Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2020. Unter dem Titel "Krise als Weckruf: Verwaltung modernisieren, Digitalisierungsschub nutzen, Gesetze praxistauglich machen" zieht der NKR Bilanz zur Entwicklung der Digitalisierung, des Bürokratieabbaus und der Rechtssetzung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zur Abfederung der Folgen seien insgesamt sehr kurzfristig gewesen und die Schätzung der Gesetzesfolgen vernachlässigt worden, kritisiert der Bericht. Im Jahresbericht hat der NKR folgende elf Kernbotschaften für die Zukunft der Verwaltung formuliert:

Wichtiger denn je sind Bürokratie- Entlasungen für die Wirtschaft, damit der Staat handlungsfähig bleibt.
Nur eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht eine effiziente Krisenbewältigung.
Eine unabhängiger Expertenrat als Ideengeber und Motor kann der Politik in Bund und Ländern helfen, aus den Krisen zu lernen.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) braucht mehr Klarheit, Transparenz und präzises politisches Monitoring.
Um das OZG in die Fläche zu bringen, wird ein zeitgemäßes Architektur- und Standardisierungsmanagement benötigt.
Ein Digital-TÜV für neue Gesetze muss mit Entschlossenheit und Konsequenz vorangetrieben werden.
Gesetzesentwürfe müssen auf Praxistauglichkeit geprüft werden.
Es darf nicht zur Regel werden, Gesetzesvorbereitungen ohne Beteiligung der Betroffenen zu treffen.
Der Beschluss zur Begrenzung des Umstellungsaufwands in Bezug auf das Bürokratieentlastungsgesetz darf kein Lippenbekenntnis bleiben.
Gesetze müssen ex post evaluiert werden und die gewonnenen Erkenntnisse konsequent genutzt werden.
Die EU-Regel "one in, one out" muss zu einer spürbaren Begrenzung gesetzlicher Folgekosten bei Bürokratie und Aufwand in Brüssel führen.
eGov-Campus .
Neue Weiterbildungsplattform für den öffentlichen Sektor
Der Weiterbildungsbedarf zur Digitalisierung im öffentlichen Sektor ist groß. Dem trägt der im Herbst gestartete "eGov-Campus" Rechnung. Die webbasierte, bundesweit verfügbare Bildungs- und Weiterbildungsplattform bietet Online-Kurse zu aktuellen Themen der Digitalisierung für den öffentlichen Dienst. Diese werden als sogenannte MOOCs (Massive Open Online Courses) und als Blended-Learning-Kurse (Mischung aus Online- und Präsenz-Kursen)angeboten. Der Praxisbezug soll durch die Einbindung aktueller Fallstudien und E-Government-Expertinnen und -Experten gewährleistet werden. Kooperationspartner sind zwölf Institutionen, darunter die Hessische Staatskanzlei, Fraunhofer Fokus, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Qualifica Digitalis und diverse Hochschulen und Universitäten. Gestartet wurde mit fünf Lernmodulen unter anderem zu Prozessmanagement, Open Government, digitalen Plattformen und Verwaltungsportalen.
Hochschule Bremen.
Henning Lühr wird Professor
Der ehemalige Staatsrat des Bremer Finanzministeriums Henning Lühr wurde von der Hochschule Bremen als Honorarprofessor berufen. Er vertritt in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften das Fachgebiet Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsmanagement und E-Government. "Mein Anliegen ist es, neue Anwendungsmöglichkeiten modernen Verwaltungshandelns zu entwickeln und in der Praxis zu erproben", so Lühr.
Fraunhofer IAO .
Orientierungshilfe für den Umgang mit kommunalen Daten
Daten sind ein wichtiges Instrument für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. So können kommunale Angebote und Infrastrukturen mithilfe von Daten besser auf den Bedarf von Bürgerinnen und Bürgern ausgerichtet werden. Doch viele Kommunen wissen bisher wenig darüber, wie sie das Potenzial der vorhandenen Daten in ihrer Kommune für mehr Lebensqualität, weniger Ressourcenverbrauch, Kosteneinsparungen, bessere Bürgerdienste oder effizientere Verwaltungsprozesse nutzen können. Zu dieser Thematik hat das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO den Handlungsleitfaden "Kommunale Daten richtig nutzen" erstellt. Der Leitfaden beschäftigt sich mit folgenden vier Handlungsfeldern: Governance kommunaler Daten, Erfassung kommunaler Daten, Analyse kommunaler Daten und In-Wert-Setzung kommunaler Daten. Für jedes Handlungsfeld werden passende Maßnahmen, Werkzeuge und Formate vorgestellt und Vorgehensweisen anhand eines Stufenmodells beschrieben. Darüber hinaus zeigt der Leitfaden eine Auswahl datenbasierter Zukunftskonzepte, die weitere Potenziale aufzeigen. Dazu zählen beispielsweise die KI-basierte Simulation und Modellierung städtischer Infrastruktur, die Möglichkeit der interaktiven Bürgerbeteiligung und die Unterstützung der politischen Steuerung einer Stadt durch Daten.
Difu.
Kommunaler Klimaschutz
Wie können finanzschwache Kommunen in nachhaltige Projekte investieren, wenn Geld und Ressourcen knapp sind, und wie können haushaltsrechtliche Herausforderungen überwunden werden? Zu diesen Fragen hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) einen Leitfaden entwickelt. Die Empfehlungen basieren auf Studienanalysen sowie Interviews und Diskussionen mit Kämmerinnen und Kämmerern sowie Klimaschutzexpertinnen und -experten. Kommunen erfahren unter anderem, warum sich Klimaschutz trotz knapper Kassen lohnt, wie er sich in den Kommunen verankern lässt und was bei Investitionen für den Klimaschutz beachtet werden muss.
Bitkom.
Elektronischer Personalausweis wird kaum genutzt
Sieben von zehn Bürgerinnen und -bürgern in Deutschland (69 Prozent) würden den elektronischen Personalausweis nutzen, um sich bei digitalen Behördengängen zu identifizieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative telefonische Umfrage unter 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dabei sei die Bereitschaft zur Nutzung der eID zur Authentifizierung bei Online-Behördengängen in Städten genauso hoch wie in ländlichen Regionen. 79 Prozent der befragten 18- bis 29-Jährigen würden die Funktion nutzen. Bei den über 65-Jährigen sind es immerhin 60 Prozent. "Es gibt in allen Bevölkerungsgruppen eine klare Mehrheit, die den elektronischen Personalausweis zur Authentifizierung bei digitalen Behördengängen nutzen würde. Die Politik ist gefordert, die entsprechenden Angebote und Leistungen so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten, damit dieses Potenzial endlich ausgeschöpft wird", fordert Bitkom-Präsident Achim Berg. Er plädiert für die Förderung der digitalen Möglichkeiten "in der Breite", um die Akzeptanz der Bürger weiter zu erhöhen. So müsse die sichere, digitale Identifizierung für Verträge, Behördengänge oder Kontoeröffnungen zum Standard werden. Doch bis dahin wird es wohl noch etwas dauern. Erst seit 2017 wurde die eID-Funktion bei der Ausgabe des Personalausweises standardmäßig aktiviert. Zuvor wurde in Bürgerämtern teilweise von der Nutzung sogar abgeraten. Ein Grund war, dass es lange Zeit an Anwendungen und nutzerorientierten Umsetzungen fehlte. Inzwischen können sich Bürgerinnen und Bürger in vielen Behörden, aber auch bei Banken, Versicherungen, der Deutschen Bahn oder der Post elektronisch ausweisen. Wichtig für die Nutzung in der Breite seien unter anderem europaweit harmonisierte Rahmenbedingungen.

