Das Finanz-Controlling in Unternehmen ist derzeit mit Herausforderungen historischen Ausmaßes konfrontiert. Die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ließen in vielen Branchen die Umsatzerlöse zum Teil existenzbedrohend einbrechen. In der Folge sank das Niveau betrieblicher Einzahlungen schneller, als dieses durch eine Reduzierung der Auszahlungen hätte kompensiert werden können.
Deshalb wurden oft bestehende Liquiditätsreserven aufgebraucht und/oder frische Kapitalmittel von außen zugeführt. Dies meist mit dem Ziel, eine Insolvenz durch (drohende) Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Dem Finanz-Controlling kam vor diesem Hintergrund eine noch größere Bedeutung zu. Grundsätzlich für die Planung, Kontrolle, Analyse und Steuerung betrieblicher Finanzströme verantwortlich, muss das Finanz-Controlling in der Krisenzeit die Zahlungsfähigkeit und damit verbunden nachhaltig die Existenz sicherstellen.
Das neue Regelwerk basiert weiterhin auf drei Säulen
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember 2019 das "Consolidated Framework" des Basel III-Regelwerks verabschiedet, besser unter der Bezeichnung Basel IV bekannt. Das neue Regelwerk basiert weiterhin auf drei Säulen, in welchen die Anforderungen formuliert sind für das vorzuhaltende Eigenkapital, die Verschuldungsbegrenzung, das Risiko- und Liquiditäts-Management sowie die Offenlegungspflichten. Im Kern verpflichten die neuen Regularien jede Bank dazu, einerseits mindestens ein definiertes Maß an Eigenkapital vorzuhalten, um das Verlustpotenzial aus Kreditausfällen und diversen betrieblichen Risiken kompensieren zu können, andererseits sowohl kurz- als auch langfristig in der Lage zu sein, Liquiditätsengpässe in Stresssituationen zu überstehen.
Das Regelwerk zu Basel IV tritt mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vollumfänglich erst im Jahr 2023 in Kraft und ist im Vergleich zu Basel III zum Teil deutlich verschärft worden. Die Umsetzung wird Kreditinstitute vor Herausforderungen stellen. Dies kann wiederum zu Problemen in der (Re-)Finanzierung vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führen, die über Banken kapitalisiert sind. So führen die neuen "Floor"-Regelungen dazu, dass die Quantifizierung des Eigenkapitals, das bei Finanzgeschäften zu unterlegen ist, de facto nicht mehr auf bankeninternen Modellen beruht, sondern auf dem Standardansatz. Die Eigenkapitalanforderung gestaltet sich damit in der Regel höher, was unter Umständen auch zu schlechteren Darlehenskonditionen führen kann.
Entsprechend hat das Finanz-Controlling künftig auf das betriebliche Rating als Steuerungsgröße zu fokussieren. Dabei hat es sich konsequent auszurichten an harten Faktoren wie Eigenkapitalquote, Rentabilitätsmaße, Cashflow, Zinsdeckungsgrad, Verhältnis von Soll- und Haben-Umsätzen inklusive Überziehungen sowie weichen Faktoren wie Qualität und Plausibilität betrieblicher Strategien inklusive Planung, Marktstellung, Diversifizierung der Debitoren- und Kreditorenstruktur, Organigramm, Qualität des Risiko-Management-Systems, IT-Systeme mit Security-Vorsorge.
Controlling-Qualität gewinnt an Bedeutung fürs Rating
Die Rating-Faktoren lassen sich betriebsintern etwa über eine entsprechend konfigurierte Balanced Scorecard operationalisieren. In diese sind bei Bedarf auch kritische Indikatoren zu integrieren, wenn beispielsweise Banken individuelle Covenants bei Kreditnehmern mit höherem Risikograd verlangen. Außerdem ist künftig eher ein proaktives statt reaktives Kommunikationsverhalten gegenüber Kapitalgebern gefragt. Grundsätzlich gewinnt die Qualität des betrieblichen Controllings im Rating-Prozess an Bedeutung. Denn letztlich dienen sämtliche Maßnahmen dem Ziel der Liquiditätssicherung, wichtig - wie aktuell angesichts der Corona-Pandemie zu spüren - gerade in Krisenzeiten.

Bernd Zirkler ist Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen/Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Er publizierte zum Thema schon diverse Monografien, Aufsätze und Artikel.
