Skip to main content
Springer Nature - PMC COVID-19 Collection logoLink to Springer Nature - PMC COVID-19 Collection
. 2021 Mar 15;25(3):9. [Article in German] doi: 10.1007/s00092-021-4548-8

Krebs berechtigt nicht zu einer vorgezogenen Corona-Impfung

Martin Wortmann 1,
PMCID: PMC7933369

Krebskranke haben keinen Anspruch auf eine vorgezogene Corona-Impfung. Trotz ihrer durch die Therapie geschwächten Immunabwehr sei der Vorrang der über 80-Jährigen nicht zu beanstanden, so das Verwaltungsgericht Berlin. Es wies damit Klagen zweier Krebspatienten ab. Diese meinten, wegen ihrer therapiebedingten Immunschwäche seien sie besonders gefährdet und könnten daher eine sofortige Schutzimpfung beanspruchen. Es sei nicht zu rechtfertigen, bei der Impfreihenfolge zunächst vor allem auf das Alter abzustellen und bestehende Erkrankungen nicht zu berücksichtigen.

graphic file with name 92_2021_4548_Fig1_HTML.jpg

Das Verwaltungsgericht Berlin verwies dennoch auf die Coronavirus-Impfverordnung. Danach gehörten die krebskranken Antragsteller nicht zur Gruppe mit höchster Priorität. Eine Entscheidung nach freiem Ermessen sehe die Verordnung nicht vor. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei dadurch nicht verletzt. Auch aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit lasse sich kein sofortiger Impfanspruch ableiteten. Die getroffenen Regelungen seien daher nicht zu beanstanden, befand das Verwaltungsgericht.

Der Exekutive komme "bei der Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein weiter Gestaltungsspielraum zu". Dieser sei hier nicht überschritten: Es sei nicht feststellbar, dass die derzeit festgelegte Reihenfolge ungeeignet oder sachfremd sei. Der Vorrang der Heimbewohner und der über 80-Jährigen entspreche "den aktuellen, wenngleich nicht unumstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den darauf gestützten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission."


Articles from Uro-News are provided here courtesy of Nature Publishing Group

RESOURCES