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. 2021 Mar 26;30(2):64–65. [Article in German] doi: 10.1007/s15007-021-4786-9

Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Überblick

Ludger Klimek 1,
PMCID: PMC7994063

Die ersten warmen Tage sind da und mit ihnen auch verstärkter Pollenflug. Vor allem Hasel-, Erlen-, und erste Birkenpollen sorgen derzeit bei Pollenallergikern für Beschwerden. Trockener Husten und Schnupfensymptome - Pollenallergiker kennen diese Symptome eigentlich, doch in Pandemiezeiten ist alles anders. "Handelt es sich nicht doch um COVID-19?", fragen sich viele Allergiker und lassen vorsichtshalber einen Schnelltest durchführen.

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Pollenallergie oder COVID-19? Viele Patienten sind gerade jetzt im Frühling verunsichert und es werden wieder massenhaft SARS-CoV-2-Schnelltests bei Symptomen einer Inhalationsallergie durchgeführt - genau wie zu Beginn der Pandemie im Frühling 2020.

Doch eine Unterscheidung ist zum Teil auch anhand der Symptomatik und dem Verlauf recht zuverlässig möglich. Juckende Augen- und Nasenschleimhäute, tränende Augen, Niesreiz und Fließschnupfen sind untypisch für eine SARS-CoV2-Infektion. Fieber und der typische plötzlich auftretende Verlust des Riech- und Schmeckvermögens hingegen sind eindeutige Wegweiser in Richtung COVID-19-Erkrankung.

Am Allergiezentrum in Wiesbaden (www.allergiezentrum.org) hat man in einer systematischen Literaturrecherche die typischen Symptome erfasst und in zwei Übersichtsgrafiken - getrennt für Kinder (Abb. 1) und Erwachsene (Abb. 2) - zusammengestellt. Beide Abbildungen stehen für Mitglieder des Ärzteverbands Deutscher Allergologen (AeDA) auf dessen Internetseite (www.aeda.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung und können für die Patienteninformation eingesetzt werden.

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Arzneimittelvereinbarung der KV Rheinland-Pfalz: Therapieallergene.

Im Allergo Journal 1/2021 wurde über das AeDA-Schreiben an die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) bezüglich einer - daraufhin korrigierten - missverständlichen Formulierung auf deren Website zur Arzneimittelvereinbarung 2021 für Therapieallergene berichtet. Lesen Sie hier die Antwort der KV RLP im Originalwortlaut:

"Selbstverständlich hatten wir uns mit der Thematik auseinandergesetzt und die Kostenträger im Vorfeld auf die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) für Therapieallergene hingewiesen. Die Vertragspartner haben die Anlage 3 inzwischen angepasst. Die Neufassung finden Sie auf der Website der KV RLP unter dem Webcode 64451: 'Therapieallergene: Bei der Verordnung Allergen-spezifischer Immuntherapie (SIT) achten Sie bitte vorrangig auf zugelassene Präparate, sofern diese in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. Insbesondere bei Neueinstellungen ist die Zulassung ein relevanter Aspekt.'

Wir hoffen durch die Neuformulierung, zukünftige Missverständnisse zu vermeiden."


Articles from Allergo Journal are provided here courtesy of Nature Publishing Group

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