Laut einer Mitgliederbefragung des Berufsverbands fühlen sich nicht wenige niedergelassene Kinder- und Jugendärzte durch die Lockdowns in ihrer Existenz bedroht - und ziehen schon erste Konsequenzen. Ein paar Maßnahmen aber gibt es, mit denen sich die Einbußen zumindest teilweise abfedern lassen.
Die ambulant tätigen Kinder- und Jugendärzte stehen mittlerweile mit dem Rücken zu Wand. Scheinzahlen, Behandlungsfälle und die extrabudgetär vergüteten Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind im Januar 2021 im Vergleich zum Januar 2020 stark eingebrochen. Auch Privateinnahmen können diese Verluste nicht ausgleichen, da sie ebenfalls gesunken sind. Anderweitige Kompensationen sind daher dringend notwendig.
Um herauszufinden, wie sich der zweite deutschlandweite Lockdown während der COVID-19-Pandemie konkret auf die niedergelassenen Pädiater auswirkt, hat der Honorarausschuss des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) im Februar mit einer Online-Umfrage über seine Landesverbände 1.066 Teilnehmer gewinnen können. Die Kinder- und Jugendärzte wurden gebeten, die Daten für Januar 2021 aus ihrer Praxissoftware zu extrahieren und mit denen des Vorjahreszeitraums zu vergleichen.
Überdurchschnittlich häufig beteiligten sich Pädiater aus Nordrhein, Bayern, Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg, wogegen nur sehr wenige Daten aus Hessen und Schleswig-Holstein und aus fast allen östlichen Bundesländern (mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns) einflossen. Ausgewertet hat die Daten Dr. Reinhard Bartezky, Vorsitzender des BVKJ-Honorarausschuss.
GOÄ-Honorar kann nicht stützen
Im Januar 2021 sind die GKV-Scheinzahlen im Vergleich zum Vorjahresmonat im Schnitt um rund 30 % eingebrochen. Über alle Teilnehmer liegt der Verlust an Behandlungsfällen genau bei 29,4 %. Gemittelt über diejenigen Praxen, die einen Verlust angaben, schraubt sich das Minus sogar auf 32,5 % hoch. Die naheliegende Vermutung, wonach die Honorarverluste zumindest teilweise über Privateinnahmen kompensiert werden konnten, läuft ins Leere. Denn im GOÄ-Bereich sind die Verluste im Schnitt mit 34,5 % bei allen Teilnehmern der Umfrage noch höher ausgefallen.
Bleibt die Hoffnung auf die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die bei den Pädiatern eine besonders große Rolle spielen und zudem außerbudgetär honoriert werden. Doch auch hier lag der durchschnittliche Rückgang bei den Kindervorsorgen bei 14,2 % und bei den Impfungen bei 26,2 %.
Diese Einbußen bei den Früherkennungsuntersuchungen fallen damit noch deutlich höher aus als während des ersten Lockdowns im März, April und Mai 2020. In Berlin betrug der Rückgang in diesen drei Monaten des Jahres 2020 im Schnitt 9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Betroffen davon waren insbesondere die Vorsorgen ab der U6.
Was folgt nun daraus für die Existenzbedrohung der Praxen? 35 % aller Umfrageteilnehmer gaben im Februar 2021 an, ihre wirtschaftliche Existenz akut bedroht zu sehen. 84 % denken an Stundenreduktionen bei den Medizinischen Fachangestellten, gut die Hälfte schließt gar Entlassungen nicht aus.
Große Hoffnung auf den Rettungsschirm
Wie sich die Situation auf die einzelne Praxis auswirkt, kann laut Bartezky nicht genau beziffert werden, da dies von mehreren Faktoren abhänge, so zum Beispiel vom jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Im Weiteren komme es darauf an, wie viele der Eltern, die im Januar 2021 im Gegensatz zu einem klassischen Januar noch den Besuch in der Arztpraxis gemieden haben, diesen nun noch nachholen. Und dann werde es sehr auf den Rettungsschirm ankommen, der 2021 - etwa für den Ausgleich entgangener extrabudgetärer Leistungen wie Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen - gelten soll.
Dr. Marcus Heidemann vom BVKJ-Honorarausschuss rät, mit folgenden Maßnahmen den Honorareinbußen gegenzusteuern:
Reduktion der Sprechstunden, um im Impfzentrum zu arbeiten, solange die hausärztlich tätigen Ärzte in ihren Praxen nicht in größerem Maß selbst impfen dürfen. Dies sei gegebenenfalls auch eine Option für MFA.
Pädiater sollten die Option, Impfungen auch bei den ohnehin anwesenden Eltern vorzunehmen, wahrnehmen. In den meisten KVen ist dies jederzeit möglich, medizinisch sinnvoll und leicht durchführbar. In manchen KVen ist auch eine Impfberatung schon ansetzbar.
Telefonberatungen konsequent erfassen und abrechnen.
Geschwisterkinder verstärkt in den Blick nehmen.
