Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung aktualisiert. Wichtigste Neuerung: Auch wenn bloß ein serologischer Antikörpernachweis vorliegt, ist es nun möglich, den Patienten nur einmalig zu impfen.
Immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollten bereits bisher unabhängig vom Alter in der Regel ab sechs Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine Impfung erhalten. Die Infektion wird durch einen direkten Erregernachweis mittels PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen. Nun kommt die Möglichkeit hinzu, auch später noch eine validierte SARS-CoV-2-Antikörperserologie einzusetzen. Ist in diesem Fall der Infektionszeitpunkt unbekannt, empfiehlt die STIKO, die einmalige Impf-stoffdosis zeitnah zu verabreichen.

MMW-Kommentar
Besteht also der Verdacht, dass ein Patient schon einmal mit SARS-CoV-2 infiziert war, kann man in der Praxis eine Antikörperbestimmung und danach - wenn der Wert über 50 BAU liegt - eine Impfung vornehmen. Im Impfzertifikat ist dann als Nachweis der Genesung das Datum der Antikörperbestimmung einzutragen und danach das Datum der Impfung!
Ein Problem ist dabei, dass die Finanzierung dieser Antikörperserologie zur nachträglichen Feststellung einer Infektion als kurative Leistung zulasten der GKV nicht zulässig ist. In diesen Fällen muss der Test dem Impfling also privat in Rechnung gestellt werden.
