Eine Jugendliche klagt bei einem routinemäßigen Arztbesuch, dass ihre Eltern ihr nicht erlauben, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Die Hausärztin hat in einem solchen Fall oft die Möglichkeit, Minderjährige "heimlich" zu impfen.
Grundlage für einen Behandlungsvertrag zwischen einer Person gleich welchen Alters und dem Arzt ist die Einwilligungsfähigkeit. Diese wird angenommen, wenn die Person "Einsichtsfähigkeit" demonstriert - also die Fähigkeit, einen Sachverhalt so zu verstehen, dass dazu rechtlich belastbare Entscheidungen getroffen werden können. Dabei gibt es kein Mindestalter. Als Orientierung werden oft 14 Jahre genannt, doch können durchaus auch jüngere Jugendliche das Prinzip und die Folgen einer Impfung intellektuell und emotional verstehen.
Ärztin prüft den Einzelfall
Die Hausärztin im Beispiel muss diese Reife bei der Jugendlichen im Gespräch prüfen. "Was kein Grund sein kann, ist der Wunsch, in sein altes Leben mit Freunden oder Besuchen im Freibad zurückkehren zu wollen", warnte der Medizinrechtler Prof. Thomas Schlegel in der "Berliner Morgenpost". Zählen würden nur medizinische Begründungen - etwa die Sorge, sich mit Corona zu infizieren, daran zu erkranken oder andere anzustecken. Das Gespräch müsse natürlich ebenso wie die Impf-Aufklärung gut dokumentiert werden, gerade wenn die Eltern Impfgegner sind.
Letztlich, so sind Experten sich einig, ist es aber immer besser, die Eltern nach Möglichkeit mit ins Boot zu holen. Dann ist man auf der sicheren Seite.