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. 2021 Dec 16;24(6):54–55. [Article in German] doi: 10.1007/s15002-021-3407-z

Darf der Impfstatus erfragt werden?

Kathrin Handschuh 15002144563001,, Christoph Winnat 15002144563002
PMCID: PMC8674014

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Praxisinhabern, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen, sofern die KRINKO die Impfungen für erforderlich hält. Die COVID-Prävention gehört bislang nicht dazu.

Aktuell kontrovers diskutiert: ein Recht für Arbeitgeber, den COVID-Impfstatus ihrer Belegschaft abzufragen. Status quo ist derzeit jedoch, dass der Arbeitgeber "nur solche Informationen erfragen darf, an denen er ein legitimes Interesse hat", wie es in einer Mitteilung vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VDAA) heißt. Und "da es keine Impfpflicht gibt, kann es auch kein legitimes Interesse geben".

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Der Bundestag hat unterdessen eine entsprechende Auskunftspflicht für Mitarbeiter in der Pflege, in Kitas und in Schulen beschlossen. Und auch in der Medizin gelten bereits Ausnahmen: § 23a des Infektionsschutzgesetzes erlaubt unter anderem Praxisinhabern und Klinikchefs, "personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus" zu erheben, "um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden".

Datenschutzrechtlich gedeckt

Allerdings gelte das noch nicht für die COVID-19-Impfung, wie Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Köln, betonte. Oberthür verwies auf den Sachzusammenhang mit dem vorherigen § 23 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz. Dort würden die Leiter etwa von Kliniken, Pflegediensten, Arzt- und Zahnarztpraxen verpflichtet, "erforderliche Maßnahmen" zum Infektionsschutz in ihren Einrichtungen zu treffen. Diese Erforderlichkeit sei "nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft" zu bewerten. Und diesen Stand wiederum, argumentierte Oberthür, definiere die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Deren jüngste, von Ende April dieses Jahres datierenden Empfehlungen beinhalten jedoch die COVID-19-Impfung noch gar nicht - und zwar für keine der drei Bereichskategorien A, B und C (hohes, mittleres, geringes Risiko der Übertragung von Personal auf Patienten oder umgekehrt). Erst wenn diese Impfung in die Liste der von der KRINKO geforderten Schutzimpfungen aufgenommen worden sei, so Oberthür weiter, dürften Praxisinhaber bei ihren Mitarbeitern auch den Immunisierungsstatus in dieser Indikation abfragen. Datenschutzrechtlich wären sie dann gemäß § 26 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Abfrage dieser als besonders sensibel geltenden persönlichen Daten legitimiert.

Unterdessen provoziert die COVID-19-Impfung im Praxisalltag allem Anschein nach nur ganz vereinzelt Dissens. Einer Umfrage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zufolge liegt die Impfbereitschaft unter Beschäftigten in Gesundheitsberufen mit mehr als 80 % deutlich über dem Bevölkerungsschnitt. Und auch der Impfstatus ist selten ein großes Geheimnis.

"Da die meisten Hausarztpraxen kleine Betriebseinheiten mit einem engen Vertrauensverhältnis sind, ist man zumeist sehr gut über den Impfstatus des Teams informiert und tauscht sich auch offen darüber aus", sagte Dr. Barbara Römer, Vorsitzende des Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz.

Sanktionen bringen nichts

Der Berufsverband der medizinischen Fachangestellten (VmF) beruft sich auf eine Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), wonach die Impfquote unter der niedergelassenen Ärzteschaft 97,7 % beträgt, beim Praxispersonal 90,4 %.

"Wir freuen uns über die Vorbildfunktion der MFA", erklärte VmF-Präsidentin Hannelore König. Zahlen zum Impfstatus der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) lägen ihr nicht vor. Aus Gesprächen bei Schulungen lasse sich aber schließen, dass die Impfquote dort ähnlich hoch ist. König: "Impfskepsis ist in beiden Bereichen kein nennenswertes Problem." Auch aus ihrer Sicht sei Transparenz in Sachen Impfstatus gelebte Realität in den Praxen: "Solange die Gesetzeslage unklar ist, beraten wir unsere Mitglieder individuell. Nach wie vor sehen wir nicht die Notwendigkeit einer Corona-Impfpflicht und setzen auch beim Impfstatus auf das wertschätzende Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Androhung von Sanktionen sollte auf beiden Seiten unterbleiben. Wie bei der Corona-Impfung ist vielmehr Aufklärung und Motivation gefragt."

Das sieht der hausärztliche Internist und Geriater Rodrigo Wageck aus Grünstadt genauso: "Ich kenne den Impfstatus meines Personals - und würde bei Neueinstellungen auch immer danach fragen."

Contributor Information

Kathrin Handschuh, Email: kathrin.handschuh@springer.com.

Christoph Winnat, Email: christoph.winnat@springer.com.


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