Evakuierungsübung auf der Intensivstation.
Die Feuerwehr Stuttgart und das Klinikum Stuttgart haben Ende Januar eine Brandschutzübung im 40.000 qm großen Neubau des Katharinenhospitals durchgeführt. Simuliert wurde ein Brandausbruch mit starker Rauchentwicklung auf der 63 Betten umfassenden Intensivstation.
Kurzschluss simuliert: Bei der Übung kurz vor der Eröffnung wurde ein Kurzschluss in den Räumlichkeiten der Intensivstation simuliert. Durch künstlichen Nebel wurde eine realistische Rauchsituation erzeugt. Eine Pflegekraft hat in dem Szenario den Rauch entdeckt. Kurze Zeit später schlug auch die Rauchmeldeanlage an. Sowohl benachbarte Stationen als auch die Feuerwehr wurden unmittelbar alarmiert. Acht Patienten, teilweise gespielt von Mitarbeitenden, teilweise auch Puppen aus dem Simulationszentrum des Klinikums Stuttgart, mussten aus der Gefahrenzone gebracht werden. Weitere 70 Personen waren beteiligt, darunter u.a. Pflegekräfte und Ärzte aus dem Klinikum, Feuerwehrmänner und -frauen, Rettungsdienste und Brandschutzexperten.
Prozesse weiter optimieren: Vor Ort war auch der kaufmännische Vorstand des Klinikums Stuttgart, Dr. Alexander Hewer, der allen an der Übung Beteiligten dankte: "Von den Vorbereitungen bis zur Durchführung hat es super geklappt. Durch den Rauch war die Atmosphäre erschreckend echt. Einige Erfahrungen können wir nutzen, um unsere Prozesse weiter zu optimieren. Zudem können wir gewonnenes Bildmaterial verwenden, um zukünftige Schulungen noch anschaulicher zu machen." Die Brandschutzübung fand auf der neuen interdisziplinären Intensivstation des Klinikums Stuttgart statt. Allein für das Jahr 20201 weist der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. 56 Brände in Krankenhäusern mit 103 Verletzten und vier Toten in Deutschland aus.
Neues Gütesiegel für faire Anwerbung .
Ein neues Gütesiegel soll sicherstellen, dass die Anwerbung von ausländischen Pflegekräften fair und transparent abläuft. Es wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vom Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen entwickelt. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung (KDA) gibt das Siegel heraus. Die ersten Gütesiegel konnten an 14 geprüfte Empfänger verliehen werden, zu ihnen gehört Valeriia Perevertova von der Agentur Onea Care.
Bewerben können sich Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegekräfte anwerben, und auch Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Fachkräfte anwerben. Die Arbeitgeber verpflichten sich u.a. auch, die ausländischen Pflegefachkräfte bei der Integration zu unterstützen und sie wie ihre deutschen Kollegen zu bezahlen.
Corona als Berufskrankheit.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist durch die Coronapandemie besonders gefordert: 132.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine beruflich bedingte COVID-19-Erkrankung wurden ihr bis einschließlich 31.12.2021 gemeldet. Knapp 87.000 Fälle davon hat die BGW bisher als Berufskrankheit anerkannt. Noch sind nicht alle Fälle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl verzögert sich die Bearbeitung.
Strukturelle Defizite: Studiengänge in Not.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht die Pflegestudiengänge in Not. Der Regionalverband Südwest hat strukturelle Probleme als wichtigste Ursache dafür ausgemacht. Die Politik müsse handeln. Mit dem Pflegeberufegesetz wurde 2020 das primärqualifizierende Pflegestudium in Deutschland als regulärer Studiengang etabliert. Dennoch berichten laut DBfK etliche Hochschulen von nicht ausgelasteten Studiengängen und signifikanten Abbrecherquoten. Ursachen sieht die Vorsitzende des DBfK Südwest, Andrea Kiefer, im zu geringen Bekanntheitsgrad des Pflegestudiums, aber auch bei den Rahmenbedingungen. Als Hauptgründe für Pflegestudierende, das Studium abzubrechen oder gar nicht erst zu beginnen nennt sie fehlende Vergütung der Praxiseinsätze, unzureichende Refinanzierung der Praxisanleitung, fehlende Praxispartner sowie mangelnde Unterstützung der Hochschulen für den Auf- und Ausbau der Studiengänge.
Trainingsmodell für Operationen.
Ingenieure und Humanmediziner der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg haben gemeinsam ein Ausbildungs- und Trainingsmodell für Operationen am menschlichen Brustkorb entwickelt. Dieses aus realen Patientendaten mittels 3D-Druck entstandene Modell soll künftig sowohl in der studentischen Lehre als auch in der Thoraxchirurgie als wirklichkeitsgetreues Trainingsmodell für Operateure eingesetzt werden. Darüber hinaus sei der Einsatz in der Ausbildung von Pflegekräften oder für Schulungen in der Medizintechnikbranche denkbar, so Prof. Dr. med. Thorsten Walles, Leiter der Thoraxchirurgie der Universitätsmedizin Magdeburg und Mitinitiator des Projekts "Magdeburger Thorax-Modell".
Das Modell bildet die räumliche Situation im menschlichen Brustkorb exakt ab. Ein Prototyp wurde aus anonymisierten Patientendaten generiert und ist deshalb eine 1:1-Kopie eines menschlichen Brustkorbs. Modelle für einen weiblichen und kindlichen Brustkorb sind ebenfalls geplant.
Vorbehaltsaufgaben - was hat sich getan?
Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Pflegeberufegesetz in Kraft, in dem erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen verankert sind: Es definiert, welche Tätigkeiten nur von qualifizierten Pflegefachpersonen ausgeführt werden dürfen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat sich intensiv mit der Interpretation und inhaltlichen Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben auseinandergesetzt. Nach VdPB-Ansicht sind die Vorbehaltsaufgaben, in deren Zentrum der Pflegeprozess steht, einer der bedeutendsten Schritte für eine zukunftsfähige Entwicklung der Profession Pflege: Sie fordern das berufliche Selbstbild heraus und schaffen gleichzeitig Raum für ein neues professionelles Bewusstsein. In mehreren Veranstaltungen hat sich die VdPB jetzt mit dem Thema an die verschiedenen Zielgruppen innerhalb der Profession gewendet und jeweils individuelle Factsheets entwickelt, die die hohe Relevanz des Themas für den Pflegalltag zielgruppenspezifisch aufgreifen. Auf Bundesebene hat die VdPB eine berufspolitische Auseinandersetzung im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz initiiert. Auf der Homepage des VdPB ist den Vorbehaltsaufgaben ein eigener Bereich eingeräumt.
Kompetenznetz Einsamkeit gegründet.
Einsamkeit beeinflusst das Leben von vielen Millionen Menschen. Wird Einsamkeit chronisch, erhöht sich für Betroffene das Risiko für psychische und physische Erkrankungen und wirkt sich negativ auf ihre Teilhabe am gesell-schaftlichen Leben aus. Das neu gegründete Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) will zur Bekämpfung und Vorbeugung von Einsamkeit beitragen.
Vulnerable Gruppen im Blick: "Die Arbeit des Kompetenznetz Einsamkeit hat zum Ziel, die Strategien gegen Einsamkeit weiterzuentwickeln. Dazu wird das Thema aus zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Blickwinkeln betrachtet, um diese unterschiedlichen Perspektiven in den Austausch zu bringen", so Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit. "Es sollen Maßnahmen identifiziert werden, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit dienen. Dabei legen wir einen Fokus auf die Praxis der sozialen Arbeit sowie auf vulnerable Gruppen, die ein besonderes Einsamkeitsrisiko haben."
Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Zunächst stehen bis Ende dieses Jahres mehr als eine Million Euro zur Verfügung.
Fit für die Ausbildung der Zukunft.
Die Kliniken des KRH Klinikum Region Hannover sind in weiten Teilen digital. Damit stehen zukünftige Pflegefachkräfte, Hebammen und Physiotherapeut*innen vor ganz neuen Herausforderungen, auf die sie während ihrer Ausbildung vorbereitet werden müssen. Die Weichen für vermittelte digitale und mediale Kompetenzen stellte die KRH Akademie mit Förderung der Region Hannover im Jahr 2020 mit dem Projekt "Digitales virtuelles Klassenzimmer". "Die Digitalisierung ist längst in den Krankenhäusern angekommen", sagt Regionspräsident Steffen Krach, gleichzeitig KRH Aufsichtsratsvorsitzender. "Aber auch in der Ausbildung müssen wir auf digitale Formate setzen. Lernvideos und Podcasts ermöglichen es den Auszubildenden, sich im eigenen Tempo neues Wissen anzueignen."
Vorbereitet auf digitalen Unterricht:
Eine Medienpädagogin und ein IT-Projektleiter entwickelten die Lernplattform OnlineCampus. Schnell erwies sich diese als existenziell - Unterricht musste aufgrund der Corona Pandemie online erfolgen. Die ersten Klassen wurden zusätzlich mit Dienst-Tablets ausgerüstet. Nicht nur die Ausbildung profitierte. Die KRH Akademie organisiert auch das gesamte Spektrum von Pflicht-, Fort- und Weiterbildungen für alle Mitarbeitenden des KRH und für externe Teilnehmende. Den Weg des ditialen Klassenzimmers gehe man mit der Kliniklandschaft nun weiter, so Florian Fischbock, Direktor der KRH Akademie. Die in der Akademie entstehende Kliniklandschaft umfasst ein vollausgerüstetes Patientenzimmer, einen Aufwachraum und OP. Handgriffe können im geschützten Raum unter Aufsicht der Lehrkräfte geübt werden.
Betreuer lehnt Corona-Schutzimpfung ab.
Was ist bei der Einwilligung in eine Corona-Schutzimpfung zu beachten, wenn es um die Impfung von Personen geht, die unter rechtlicher Betreuung stehen? Wie ist die Rechtslage, wenn ein rechtlicher Betreuer Corona-Schutzimpfungen an den von ihm betreuten Personen grundsätzlich ablehnt?
Eine Impfung erfüllt wie jeder andere medizinisch indizierte ärztliche Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung im Sinn des § 223 Strafgesetzbuch. In den meisten Fällen ist es die Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten, die dazu führt, dass der Heileingriff nicht strafbar ist. Geht es um Heileingriffe an Personen, die unter rechtlicher Betreuung im Sinn der §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stehen, ist zunächst zu prüfen, ob die rechtliche Betreuung den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge erfasst. Ist dies nicht der Fall, entscheidet die betreute Person selbst. Aber auch dann, wenn die rechtliche Betreuung die Gesundheitsfürsorge erfasst, kommt es auf den Willen der betreuten Person an, wenn diese in der konkreten Situation einwilligungsfähig ist, also die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erfassen kann. Der rechtliche Betreuer muss also zunächst den tatsächlichen Willen der betreuten Person feststellen, oder, wenn dieser nicht feststellbar ist, den mutmaßlichen Willen anhand von früheren Äußerungen, ethischen Überzeugungen und sonstigen Wertvorstellungen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Ist all dies nicht möglich, wird der Wille des Betreuten durch den Betreuer ersetzt.
Rechtliches Gehör gewährt: Kann ein rechtlicher Betreuer, der ein genereller Impfgegner ist, damit die Corona-Schutzimpfung eines Betreuten verhindern? Dazu äußerte sich das Bundesverfassungsgericht am 31.05.2021 (1 BvR 1211/21). Ein Rechtsanwalt und Berufsbetreuer war für mindestens drei Personen als Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge bestellt, u.a. für eine 93-jährige demenzkranke Frau. In allen Fällen sprach er sich gegen die Corona-Schutzimpfung aus, weil die Impfung wegen der noch nicht zu überblickendenden Nebenwirkungen seiner Ansicht nach nicht zu einer positiven Risiko-Nutzen-Abwägung führe. Das Betreuungsgericht hatte den Rechtsanwalt zur Stellungnahme aufgefordert und anschließend in allen drei Fällen wegen mangelnder Eignung als Betreuer entlassen (LG Frankfurt am Main 26.05.2021 - 2-29 T 51/21 -, LG Frankfurt am Main 25.03.2021 - 2-29 T 51/21, Amtsgericht Frankfurt am Main 01.03.2021 - 405 XVII 293/08F). Der Rechtsanwalt legte Verfassungsbeschwerde ein, er rügte einen Verstoß gegen sein Grundrecht auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz - ohne Erfolg. Rechtliches Gehör war ihm gewährt worden. Wenn eine ärztliche Maßnahme medizinisch angezeigt ist und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Betreuten besteht, ist der Betreuer zur Einwilligung in die Maßnahme verpflichtet. Erfüllt der Betreuer diese Verpflichtung dauerhaft nicht, kann er nach § 1908b Absatz 1 Satz 1 BGB entlassen werden.