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. 2022 Jun 16;9(3):44–45. [Article in German] doi: 10.1007/s41964-022-0933-6

Recht auf Homeoffice?

Thorsten Garber 1,
PMCID: PMC9200438

Umstrittene Themen und Thesen stehen in"return" hier zur Diskussion. Diskurs und Debatte widmen sich diesmal der Frage: Sollte der Gesetzgeber ein Recht auf Homeoffice einführen?

Für das als "Zentralorgan" vor 146 Jahren von der SPD gegründete "Sprachrohr des Parteivorstandes" scheint spätestens Ende April 2022 die Frage nach dem Rechtsanspruch geklärt: "Homeoffice: Warum ein Zurück zur Zeit vor Corona schwierig ist", warnt Vera Rosigkeit im "vorwärts" gleich in der Überschrift ihres Interviews, in dem Yvonne Lott von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine gesetzgeberische Regelung als wünschenswert begründet mit den Worten: "Homeoffice ist jetzt in der Welt." Hybrides Arbeiten - dieser Begriff steht jedoch für mehr als nur Heimarbeit - werde sich in vielen Unternehmen "als eine dominante Arbeitsform durchsetzen".

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Als Rahmen und als Anreiz für die Sozialpartner sowie als Möglichkeit für mehr Flexibilität und "Kompensationen" sieht Lott flott "eine gute Grundlage" durch ein Gesetz zum Homeoffice gegeben. Den Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil schreibt sie jedoch durch den Widerstand des Koalitionspartners CDU/CSU schon in der vorherigen Legislaturperiode als "gescheitert" ab. Allerdings dürften Arbeitgeber allein schon durch Bewerberwünsche unter Druck geraten. Ansonsten gilt wie in anderen Feldern, dass Freiwilligkeit kaum zur Flexibilität zu bewegen vermag - es sei nur an Frauenquoten in der Unternehmensführung oder an Sorgfalt in den Lieferketten erinnert.

"Ineffizient und unfair" ist Homeoffice etwa für Unternehmer Wolfgang Grupp von Trigema, der einen An- spruch aufs Arbeiten von zu Hause kategorisch ablehnt. Mehr Leute und mehr Zeit müsse er dann aufwenden, teilte er über Medien schon im Juli 2021 mit, und bemängelte auch mehr Ablenkung abseits des Firmenarbeitsplatzes und noch mehr Vorteile für Verwaltungsmitarbeitende, womit ihnen "ein bisschen die Vorbildfunktion" gegenüber Kolleginnen und Kollegen aus der Produktion fehle. Ein quasi "von oben" erlassenes Homeoffice-Recht durch den Gesetzgeber wäre für den Textilfabrikanten ein rotes Tuch, da er seit 50 Jahren seine Firma nach eigenen Regeln leitet. Andererseits äußerte sich der Jubilar jüngst zu seinem 80. Geburtstag in der "Rhein-Neckar-Zeitung" über das Ende seines Engagements so: "Wann ich aufhöre, wird von oben entschieden." Womit er jedoch nicht das Kabinett von Kanzler Scholz meinte.

Zu Hause arbeitende Beschäftigte kehren kaum für immer zurück

Nachdem die Argumente von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an den vorherigen Beispielen hier zwar ziemlich einseitig, aber ausreichend vorgetragen sind, sei der Rest dieses Beitrages nun Wissenschaftlern und Politikern gewidmet. Zwar sind auch sie nicht unbedingt unabhängig von Sozialpartnern, aber das Institut der Deutschen Wirtschaft belegt im "IW-Report 2/2022" unter dem Titel "Homeoffice nach fast zwei Jahren Pandemie" als Fakt immerhin den Anstieg: Vor Ausbruch des Corona-Virus arbeiteten knapp zehn Prozent aller abhängig Beschäftigten hierzulande zumindest gelegentlich von zu Hause aus, nach dem Lockdown ab März 2020 inklusive der zwischenzeitlich verfügten Home- office-Pflicht dann fast die Hälfte.

Sogar fast 60 Prozent waren es in den Niederlanden, wo der Gesetzgeber vor sieben Jahren einen Rechtsanspruch aufs Homeoffice verabschiedet hat. Dort müssten Beschäftigte noch einen Antrag beim Chef stellen, den der Arbeitgeber zwar ablehnen kann, aber bei dem nach der Neuregelung die Beweislast liegt, warum es nicht geht. "Arbeitgeber müssen eine Absage begründen und dafür schwerwiegende Dienst- oder Betriebsinteressen anführen", erklärte damals Parlamentsabgeordnete Linda Voortman von den Grünen. Nick van der Meulen hat seinerzeit an der Rotterdam School of Management die erste Umfrage unter Firmen zu flexiblem Arbeiten durchgeführt - sein "Pro" steht auf Seite 45. Sein Studienergebnis widerlegte Arbeitgeber-Bedenken: Heim- arbeit führt nicht zu weniger Produktivität - im Gegenteil.

Die Auswertung von Studien und Medienberichten zum Recht auf Homeoffice stammt von "return"-Chefredakteur Thorsten Garber.

PRO.

Nick van der Meulen: "Rechtlicher Rahmen kann dazu beitragen, die Gespräche in Gang zu bringen"

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Die Corona-Pandemie mag zwar zurückgehen, aber das Interesse an der Arbeit von zu Hause nicht. Das sollte es auch nicht, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorteilhaft sein kann, wenn Mitarbeitenden mehr Autonomie zu Zeitpunkt, Ort und Art ihrer Arbeit eingeräumt ist.

Doch hybrides Arbeiten führt zu Spannungsverhältnissen zwischen Belegschaftsinteressen und kollektiven Interessen von Kollegen, Kunden und dem Unternehmen. Es mag verlockend erscheinen, entweder zum Normalzustand vor Corona zurückzugehen oder viele Vorschriften zu machen, etwa die Fernarbeit zum Mitarbeiterrecht zu erklären oder feste Tage vorzuschreiben, an denen im Büro zu arbeiten ist. Aber das würde Autonomie einschränken statt stärken.

Rechtlicher Rahmen kann Dialog in Gang bringen

Ich möchte Manager ermutigen, ihre Mitarbeitenden zu stär- ken durch regelmäßige Diskussionen und Anpassungen. Ein rechtlicher Rahmen kann dazu beitragen, die Gespräche in Gang zu bringen, aber keine Allgemeingültigkeit bieten. Letztendlich können nur Führungskräfte und Mitarbeitende gemeinsam herausfinden, wie das "physische Minimum" und das "virtuelle Optimum" hybride Arbeit im einzigartigen Kontext ihrer Organisation zum Erfolg führen.

Dr. Nick van der Meulen vom MIT Sloan Center für Information Systems Research mit Sitz in Cambridge/USA, forscht zu digitalen Arbeitplätzen.

KONTRA.

Hagen Wolfstetter: "Eine gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf Homeoffice lehne ich ab"

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Es gibt Menschen, die sind für das Arbeiten im Homeoffice geboren, andere für das Arbeiten in der Firma. Eine gesetzliche Regelung für den Anspruch auf Homeoffice lehne ich deshalb ab. Es ist Teil des Arbeitsalltags in der Corona-Pandemie geworden und wird Bestandteil der modernen Arbeitswelt bleiben. Die negativen Auswirkungen dürfen aber nicht unterschätzt werden: Produktivität, Motivation und Innovationskraft sind im Homeoffice langfristig nicht auf dem gleichen Niveau zu halten wie im Büro.

Dazu kommt, dass einige Mitarbeitende im Homeoffice nicht arbeiten können aufgrund ihres Tätigkeitsprofils. Ungeklärte Fragen zu Datenschutz und -sicherheit sowie zur Definition von mobiler Arbeit und Telearbeit zeigen, dass eine Homeoffice-Pflicht an der Realität vorbeigeht.

Homeoffice, wo es passt, aber dafür braucht es keine Gesetzesgrundlage

Flexibleres Arbeitszeitgesetze oder weniger DSGVO-Hürden würden uns weiter bringen. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen, gerne so oft wie es passt auch Home- office. Dafür braucht es keine gesetzliche Grundlage. Ein Homeoffice-Gesetz, wie durch Bundesminister Heil in der Vergangenheit schon mehrfach in die Diskussion eingebracht, wäre ein schwerwiegender Eingriff in die betriebliche und unternehmerische Souveränität.

Hagen Wolfstetter gehört zum Unternehmer-Netzwerk von "Der Mittelstand, BVMW e. V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft".


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