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. 2022 Dec 9;33(12):10–15. [Article in German] doi: 10.1007/s15016-022-2989-2

Gesundheitssystem vor dem Abgrund?

Uwe Meier 1,
PMCID: PMC9735172

Reformen im Gesundheitswesen sind dringend erforderlich, um auch zukünftig eine adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die politisch Verantwortlichen sind aufgerufen, Veränderungen in die Wege zu leiten, die sich an klaren Zielen orientieren und langfristig tragfähig sind. Ärztinnen und Ärzte sollten sich mit ihrem fachlichen Knowhow und Erfahrungswissen aktiv in den Diskurs einbringen.

Es muss sich etwas ändern im Gesundheitssystem. Da sind sich alle einig. Ohne tiefgreifende Reformen fahren wir mit mathematischer Gewissheit auf einen Abgrund zu - oder, wie unlängst die ÄrzteZeitung den G-BA-Chef Prof. Josef Hecken zitierte: "Wir planen gerade, wie wir gemeinschaftlich Suizid begehen wollen." Die Probleme seien in den vergangenen zehn Jahren ignoriert worden, trotz seit Langem bekannter Fakten wie sinkender GKV-Einnahmen aufgrund der demografischen Entwicklung und steigender Behandlungskosten wegen des medizinisch-technischen Fortschritts.

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Auf diese unheilvolle Dynamik haben auch wir im NeuroTransmitter und im politischen Raum immer wieder hingewiesen, zuletzt im BDN-Forum 2 auf der Neurowoche 2022. Gerade in der Neurologie haben wir es mit wachsenden Versorgungsbedarfen zu tun, da vor dem demografischen Hintergrund hier die Erkrankungen zunehmen. Außerdem fordern die medizinischen Fortschritte immer mehr Ressourcen, nicht nur ärztlich und im Bezug auf die Mitarbeitenden, sondern auch finanziell, wenn wir etwa an die Kosten für heutzutage unverzichtbare Biologika denken. Das stößt insofern auf taube Ohren, da Politiker und Politikerinnen wiedergewählt werden wollen, jedoch sind Veränderungen ohne Zumutungen für die Wählerinnen und Wähler undenkbar. Ohne diese wirklich substantiellen Veränderungen werden wir alle ein im Prinzip gutes Gesundheitssystem verlieren, da es absehbar so nicht mehr finanzierbar sein wird.

Wir sind also gut beraten, wenn wir uns die Daten vor Augen führen und uns aktiv an Lösungen beteiligen. Proteste, die das Bewahren des Status quo einfordern, werden kaum hilfreich sein, zumal sich die Dynamik durch drohende Rezession, Energiekrise und hohe Inflationsraten noch verstärkt. So wurde im September 2022 auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes vom Statistischen Bundesamt (Destatis) der aktuelle Orientierungswert für Krankenhäuser publiziert, der eine wichtige Kennzahl für die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten darstellt, die auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.

Der Orientierungswert stellt eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich für Krankenhäuser und Krankenkassen dar. Dieser liegt bei 6,07 % für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 und ersten Halbjahres 2022 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die dramatischen Steigerungen durch die aktuellen Preisentwicklungen sind hier also noch nicht einmal berücksichtigt.

Bessere Versorgung, steigende Kosten

Wenn wir uns ein paar Eckdaten zur Versorgung anschauen, so zeigt sich, dass die Ausgaben für die Gesundheit von 1997 bis 2020 von 197 auf 441 Milliarden € gestiegen sind. Das ist nicht nur ein absoluter Anstieg. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt entspricht das einer Erhöhung von 10 % auf 13 %. Damit steigen die Gesundheitskosten schneller als die Wirtschaftsleistung. Deutschland gehört so zu den Ländern mit den höchsten Ausgaben für die Gesundheit. Auch was die Gesundheitsausgaben pro Kopf anbetrifft, ist Deutschland, von wenigen Ausnahmen wie den USA abgesehen, ganz weit vorn. Im Jahr 2021 hat Deutschland pro Kopf 7.382 $ ausgegeben. Die anderen europäischen Staaten blieben deutlich darunter. Und selbst Länder wie Australien, dem Quell-Land der "diagnosis related groups" (DRGs), gaben nur 5.627 $ pro Kopf aus.

Schauen wir uns die Versorgungslandschaft und -daten genauer an: Im Jahr 2021 gab es in Deutschland laut statistischem Bundesamt 1.887 Krankenhäuser mit 483.606 Betten. In den Krankenhäusern gab es 16.742.344 Behandlungsfälle. Rein statistisch gesehen befand sich damit jede fünfte Person einmal in diesem Jahr für durchschnittlich 7,2 Tage im Krankenhaus. Anders ausgedrückt: 20 % der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands haben zusammen an 120 Millionen Tagen 2021 im Krankenhaus gelegen. Dass es sich demnach bei den Deutschen um eine sehr kranke Bevölkerung handeln muss, zeigt auch die Anzahl der ambulanten Behandlungsfälle. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der Behandlungsfälle ambulant in den letzten Jahren relativ stabil circa 700 Millionen. Der Behandlungsfall wird in Deutschland definiert als die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arzt- oder Psychotherapiepraxis in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse.

Um diese Zahlen anschaulich zu machen, hilft auch hier eine rein statistische Betrachtung: Folglich verursacht jede hierzulande gemeldete Person theoretisch 8,5 Behandlungsfälle pro Jahr in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis. Darunter befinden sich natürlich viele chronisch Kranke, die an mehreren Quartalen zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Nimmt man mal nur rein rechnerisch an, dass jede Person chronisch krank ist und jedes Quartal dieselbe Arztpraxis konsultiert, was natürlich nicht der Fall ist, bleiben immer noch durchschnittlich 2,1 Praxen übrig, die von jeder Person von Quartal zu Quartal aufgesucht werden.

Das kostet alles Unmengen an Geld, das nicht vorhanden ist. Und ob alle stationären und ambulanten Maßnahmen nachhaltig zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen, ist doch mehr als fraglich. Diese Zahlen machen deutlich, dass es so nicht weiter gehen kann. Konnten wir uns diesen Luxus bisher leisten, droht diese Blase in absehbarer Zeit zu platzen. Gleichwohl die Herausforderungen der Zukunft hier noch gar nicht eingepreist sind.

Herausforderungen in der Neurologie und Psychiatrie

Betrachten wir die Entwicklungen in der Neurologie einmal am Beispiel der Demenz: Das statistische Bundesamt hat in einer Pressemeldung vom 22. September 2022 zum Welt-Alzheimer-Tag 2022 darauf hingewiesen, dass im Jahr 2020 fast 20.000 Menschen wegen einer Alzheimer-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Damit hat die Zahl der stationären Behandlungen in 20 Jahren um 138 % zugenommen und sich weit mehr als verdoppelt. Dieser Trend wird sich ungebremst fortsetzen - nicht nur bei Alzheimer-Patientinnen und -Patienten, sondern bei allen stark altersassoziierten Krankheiten; in der Neurologie speziell bei neurodegenerativen und vaskulären Erkrankungen.

Ein anderer Punkt ist aber in diesem Zusammenhang noch viel bedeutender: Wenn wirksame Biologika gegen Alzheimer zugelassen werden, was in den kommenden Jahren realistisch ist, werden die Arzneimittelkosten allein in der Neurologie/Psychiatrie explodieren. Nehmen wir in einem Szenario an, dass eine Millionen Menschen mit einer Alzheimer-Demenz mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI-AD) einen Antikörper gegen β-Amyloid erhalten. Dann wären das bei geschätzten Jahreskosten von 20.000 € pro Person und Medikament 20 Milliarden € zusätzliche Kosten allein für die neuen antidementiven Therapien. Wenn wir von drei Millionen MCI-AD-Betroffenen ausgehen, wären es schon 60 Milliarden €.

Und das sind nur die reinen Arzneimittelkosten. Wenn wir beim Aufwand für die Diagnostik mit einer Minimalschätzung von einer Millionen MCI-AD-Betroffenen ausgehen, dann müssen diese differenzialdiagnostisch abgegrenzt werden, von kognitiv Gesunden mit positivem Amyloid (geschätzt sechs Millionen Menschen), Betroffenen mit subjektiven kognitiven Defiziten (SCD), mit schweren Bedenken (2,5 Millionen) sowie von Pseudodemenz- und Angstpatienten (2,5 Millionen). Somit kommen wir auf eine Zahl von zwölf Millionen Erkrankten mit entsprechenden Liquorentnahmen, pschologischen Testungen und bildgebenden Verfahren. Gehen wir von einem ärztlichen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Liquorpunktion aus, was eher eine geringe Annahme darstellt, weil es auch einer entsprechenden Aufklärung und Vorbereitung bedarf, würde dies schon einen zeitlichen Aufwand von sechs Millionen Stunden bedeuten.

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Bei einem Aufwand von 60 Minuten pro psychologischer Testung, was ebenfalls niedrig angesetzt ist, haben wir einen zusätzlichen Aufwand von zwölf Millionen Stunden. Das würde bedeuten, dass alleine für diese Diagnostik 2.000 Fachkräfte ein Jahr lang durchgehend jeden Tag acht Stunden nur Liquorentnahmen tätigen dürften - ohne Pausen und Urlaub. Weitere 4.000 Fachkräfte wären ein Jahr lang ausschließlich jeden Tag für acht Stunden mit neuropsychologischer Testung beschäftigt. Dies würde nur einen Teil des tatsächlichen Aufwands abbilden.

Nun ist dies nur ein Szenario. Wir können die Patientenzahlen jeweils nach oben oder nach unten korrigieren, ebenso die Arzneimittelkosten. Wir werden vielleicht Serum-Biomarker bekommen und die Liquorentnahme fiele dann weg. Wie immer man es dreht und wendet, der Aufwand wäre immens hoch. Über eines bräuchten sich Neurologinnen und Neurologen sicher keine Gedanken machen: arbeitslos werden sie nicht.

Wir sprechen hier nur von einer Erkrankung aus unserem Fachgebiet. Wenn wir andere psychiatrische Krankheiten wie Depressionen und Angsterkrankungen dazunehmen, haben wir es seit vielen Jahren mit einer dramatischen Zunahme der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu tun. Dies ist nur ein kleiner Ausblick in unseren Fächern. Andere Fachgebiete, die ebenfalls eine steigende Beanspruchung und medizinische Fortschritte verzeichnen, sind hier noch gar nicht berücksichtigt.

Gesundheitsversorgung - alles für jeden und jederzeit?

Eine Besonderheit in Deutschland liegt darin, dass die Politik ihren Bürgerinnen und Bürgern ein unbegrenztes Leistungsversprechen gegeben hat. Die Versorgungsstrukturen sind historisch gewachsen, das System, so wie wir es jetzt erleben, folgte keinem Masterplan. Wenn man für das bestehende System rein hypothetisch ein Versorgungsziel formulieren wollte, was das real existierende System im Nachhinein plausibilisieren könnte, dann wäre das Folgendes: Wir können beliebig oft, auch wegen Bagatellen zum Arzt gehen, ohne Zuzahlungen, immer sofort, am besten gestern. Das mag im letzten Millennium nach Gründung der Bundesrepublik angemessen gewesen sein, kann auf Dauer aber nicht funktionieren.

Menschen ihre Privilegien zu nehmen, ist immer ein schwieriger Akt. So wie wir derzeit von der Politik auf einen kalten Winter mit Waschlappen statt Duschen vorbereitet werden, wird es irgendwann auch mit der Gesundheitsversorgung sein, wenn wir jetzt nicht handeln. Ich sage voraus, dass dies in absehbarer Zeit neben Klimawandel, Energiekrise und Frieden eines der vorherrschenden Themen sein wird. In Talkshows wird diskutiert werden, dass das - wie die Klimaentwicklung auch - alles vorhersehbar gewesen sei, aber politisch ignoriert wurde. Politikerinnen und Politiker wollen Wählerinnen und Wähler nicht verprellen und sie wollen ein sozial gerechtes System. Keiner möchte hier eine Zweiklassenmedizin oder US-amerikanische Verhältnisse. Aber genau das wird unvermeidbar sein, wenn wir jetzt nicht gegensteuern.

Das Problem der Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems ist natürlich bekannt. Um auch künftig alle zumindest Schwerkranken zu behandeln und am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen, braucht es einen ganzen Strauß an Maßnahmen. Hecken hat in diesem Zusammenhang einige Stichworte geliefert. So sprach er sich für eine stringente Nutzen- und Methodenbewertung aus und er fordert ein stärkeres Augenmerk auf Diagnose- und Indikationsqualität. Dies ist verständlich.

Wir werden es uns künftig weder leisten können, fragwürdige Behandlungen solidarisch zu finanzieren, noch jeden mit einem Ziehen in der Brust einer Herzkatheteruntersuchung zu unterziehen, noch jeden Älteren mit Verschleiß im Hüftgelenk einer Endoprothetik zuzuführen. Weiterhin sprach sich Hecken für eine gemeinsame Betrachtung ambulanter und stationärer Bedarfsplanung aus. Es gibt inzwischen auch zahlreiche Gutachten zu dem Thema, über die wir auszugsweise schon berichtet haben (Bertelsmann-Gutachten, Leopoldina). Ein Schlagwort kommt von allen Gutachtern und Experten regelmäßig an dieser Stelle zum Tragen: die Ambulantisierung. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Ampelkoalition ist es Thema. Hier wird konkret die Bildung von sogenannten Hybrid-DRGs erwähnt.

Wie reagiert die Politik?

Gesundheitspolitik ist eigentlich ein unmögliches Unterfangen, weil es mit begrenzten Ressourcen und wachsenden Anforderungen die unterschiedlichen Interessenlagen von Krankenkassen, Krankenhäusern sowie Vertragsärztinnen und -ärzten berücksichtigen und vor allem für die Wählerinnen und Wähler wirksame politische Entscheidungen treffen muss. Ein paar Beispiele der Vergangenheit sollen dies beleuchten.

Unser heutiger Gesundheitsminister war im Jahr 2004 bei der Einführung der DRGs in Deutschland maßgeblich beteiligt. Es war aber bereits damals absehbar, dass die Versorgung kranker Menschen nicht einer kapitalistischen Wettbewerbsdynamik ausgesetzt werden kann. Die Folgen waren vorhersehbar: Auf der Kostenseite wird gespart, vor allem am Personal. Auf der Einnahmeseite besteht ein Anreiz zur Ausweitung gut bezahlter Leistungen, eine Patienten- und Bedarfsorientierung hat hier keinen Platz. Das kann Krankenhausträgern nicht zum Vorwurf gemacht werden, wohl aber der Politik, die diese Rahmenbedingungen gesetzt hat. Ausgerechnet der derzeitige Gesundheitsminister möchte nun diese Dynamik zurückdrehen und neue Vergütungsmuster vorschlagen. Der Brandstifter wechselt zur Feuerwehr. Das ist überhaupt ein Merkmal politischen Handelns: Reduziert auf einzelne Faktoren scheinen einzelne Maßnahmen politisch sinnvoll, die Auswirkungen auf das gesamte System werden aber nicht wahrgenommen. Dabei sind die Folgen vorhersehbar. Und dies ist der eigentliche Vorwurf an die Politik: Auch politisch Verantwortliche sind nicht allwissend und allmächtig. Das sind Ärztinnen und Ärzte auch nicht. Deshalb evaluieren wir medizinisches Handeln, werten Daten aus, konsentieren Handlungsempfehlungen auf der Grundlage von Evidenzen und aktualisieren sie, wenn neue Evidenzen vorliegen, dem Regelwerk nach unter weitgehender Elimination von Partialinteressen oder Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten wie etwa bei der Leitlinienentwicklung. Warum ist dies kein Vorbild für politisches Handeln?

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Immer wieder müssen wir sehen, dass schnell ein neues Gesetz verabschiedet wird, meistens mit euphemistisch klingenden Namen, mit dem sich die Ministeriumsleitung brüstet. Dabei sind nicht nur unerwünschte Folgen und Effekte vorhersehbar, was man in der Gesetzgebung hätte berücksichtigen und damit verhindern können, es erfolgt auch keine Evaluation, die eine Korrektur ermöglichen würde.

Politische Maßnahmen brauchen klare Ziele

Politik gibt sich an dieser Stelle unfehlbar; zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger. Eine Evaluation wäre ein Leichtes. Es dürfte aber kaum ein Interesse der Politik daran bestehen, weil es Irrtümer transparent machen würde. Es sei der Politik nachzusehen, dass es keine Kultur des Umgangs mit politischen Fehlern gibt, weil sich die politische Gegenseite und die Medien mit Genuss darauf stürzen würden. Das muss sich ändern. Auch politische Maßnahmen sollten klare Ziele verfolgen. Die Ziele sollten eindeutig formuliert sein und der Erfolg einer Maßnahme muss sich an Daten messen lassen, damit Korrekturen möglich sind, ohne dass es das politische Aus der Protagonistinnen und Protagonisten bedeutet. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten, unausgereifte Gesetze zu verfassen, die ungeprüft ihre auch negative Wirkung entfalten, damit eine Politikerin, ein Politiker oder eine Partei nicht das Gesicht verlieren. Hier muss das kollektive Interesse vor den jeweiligen Interessen, auch der Partei, stehen.

Terminvergabe: Neues Gesetz - gerechtere Versorgung?

Nehmen wir das Beispiel Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Im Jahr 2019 wurde ein Gesetz verabschiedet, das eine Gleichbehandlung gesetzlich und privat versicherter Personen bei der Terminvergabe herstellen sollte. Hier war immerhin ein Ziel formuliert. Die Idee war, dass Termine in dringlichen Fällen schneller vergeben werden, Anreize für die Aufnahme von Neupatientinnen und -patienten geschaffen werden und anderes. Diesen Überlegungen liegen explizit oder implizit die Annahmen zugrunde, dass es ein Problem bei der Vergabe von Terminen bei Fachärztinnen und -ärzten gibt, und dass privat Versicherte bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Letzteres kann durchaus sein. Ob das zu einem Problem in der Versorgung gesetzlich Versicherter führt, ist dabei nicht formuliert und welcher Art dieses Problem ist, beziehungsweise ob es durch das Gesetz behoben werden soll, blieb im Dunkeln.

Wie hat sich das Gesetz ausgewirkt?

Das Fazit ist gespalten, einerseits in der Tat positiv, andererseits fraglich. Fangen wir mit dem Fraglichen an: Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass die Patientinnen und Patienten, die mit einer Notfallüberweisung über die Termin-Servicestelle (TSS) vermittelt werden, meistens Bagatellbeschwerden haben, die schon länger bestehen. Nur selten sind Erkrankte mit einer gewissen Dringlichkeit dabei. Die "echten" Notfallpatientinnen und -patienten kommen ohnehin direkt zu uns und die behandeln wir natürlich auch. Die TSS-vermittelten Personen waren nur so "clever", sich einen rascheren Termin zu verschaffen. Der Nebeneffekt ist aber, dass die Wartezeit für die anderen Patientinnen und Patienten sich nach hinten verschiebt. Der Vorteil des Einen ist der Nachteil des Anderen, ohne dass wir das nach medizinischen Gesichtspunkten gewichten könnten. Der jetzige Minister hat das als großen Erfolg zur Gleichbehandlung verkauft.

Ist das System damit besser geworden?

Wohl kaum. Dafür ist der bürokratische Aufwand und die Regelungstiefe größer geworden. Anders verhält es ich mit Neupatientinnen und -patienten und Patientinnen und Patienten für die offene Sprechstunde. Diese sind tatsächlich sehr viel aufwändiger in der Behandlung. Wir müssen deutlich mehr personelle, diagnostische, zeitliche und organisatorische Ressourcen vorhalten. Nicht wenige Praxen entscheiden daher, keine Neupatientinnen und -patienten mehr zu nehmen. Aus Sicht der Sicherstellung ist das kein zulässiges Verhalten, aus betriebswirtschaftlicher Sicht allerdings vernünftig. Es ist daher richtig und notwendig, Anreize für die Aufnahme von Neupatientinnen und -patienten zu schaffen. Genau dieser Teil des TSVG wurde nun von Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungs-Gesetz zurückgenommen mit dem Argument, dass es sich nicht bewährt habe. Doch gerade dieser Teil des TSVG hat sich aber bewährt, wie die Daten der KBV zeigen. Evidenzen liefert Lauterbach nicht. Dies enthält eine Tragik und bietet Anlass zu großer Sorge.

Terminproblem bleibt weiterhin bestehen

Karl Lauterbach war nicht unbedingt immer der beliebteste Politiker der Republik, auch oder insbesondere nicht bei Ärztinnen und Ärzten. Dies hat sich in der COVID-19-Pandemie jedoch deutlich geändert. Vor allem durch sein Fachwissen und durch einen fast unermüdlichen Eifer, sich in die Datenlage einzudenken und diese fast täglich in Talk-Shows den Mitmenschen zu erklären, hat er einen enormen Imagegewinn verzeichnen können. Nicht nur Kompetenz und Arbeitseifer, sondern auch die Orientierung an den Evidenzen und nicht an Parteiinteressen, haben dazu maßgeblich beigetragen.

Pandemien eignen sich nicht für eine parteipolitische Positionierung. Wenn Lauterbach also jetzt an Fakten vorbei einfach Behauptungen in den Raum stellt, die durch nichts zu beweisen sind, wird einem einmal mehr bewusst, dass man Teil einer postfaktischen Gesellschaft geworden ist. Weil aber an der Realität nicht vorbeizukommen ist und das Terminproblem bei Fachärztinnen und -ärzten sowie das Problem der Neupatientinnen und -patienten weiter besteht, wird an einer neuen Lösung gearbeitet. Demnach bekommt der Hausarzt 15 €, wenn er es schafft, eine Patientin oder einen Patienten notfallmäßig zu vermitteln. Mit anderen Worten: Die Züge sind maximal voll, was für Zugpersonal und Beförderungsbedürftige eine kaum zumutbare Situation darstellt. Statt Züge aufzustocken liegt die Problemlösung darin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Bahnsteig ein Kopfgeld zu zahlen, wenn es ihnen gelingt, noch einen Fahrgast in den Zug zu stopfen.

Strukturreform statt Flickwerk

In Anbetracht der gewaltigen Herausforderungen sind das aber alles eher Nebenkriegsschauplätze und es wird an eher kleinen Symptomen herumgedoktert. Treffend auch die Worte von Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse und selbst Arzt: "Das Gesetz ist wie ein Pflaster auf einem Tumor." Wir brauchen eine umfassende, kausal wirksame Reform des Gesundheitssystems insgesamt - der Gesundheitsminister ist unter Zugzwang. Im Koalitionsvertrag ist die Einführung von Hybrid-DRGs vorgesehen. Dem vorgeschaltet hat er bereits eine andere Maßnahme angekündigt, quasi als Vorstufe: die Tagesbehandlungen in den Kliniken. Demnach sollen Kliniken die Möglichkeit bekommen, Erkrankte auch ambulant in Form von Tagesbehandlungen versorgen zu können. Die Übernachtung fiele dann weg. Der Minister stellt das nach außen insofern euphemistisch dar, als dass er dies als Vorteil der Kliniken darstellt. Immerhin erweitern die Kliniken ihre Behandlungsmöglichkeiten und können Personal für die Nacht einsparen, die dann für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stünden.

Das Ziel dieses Vorgehens ist aber natürlich ein anderes, nämlich Krankenhausbetten beziehungsweise stationäre Behandlungen zu reduzieren. Zweifelsohne wird dann die um die Übernachtung reduzierte Behandlung nicht voll vergütet, sondern mit Abschlägen versehen werden. Und die Tagesbehandlungen dürfen lediglich als Ersatz für ansonsten stationär erbrachte Leistungen fungieren, keinesfalls als zusätzliche Behandlung. Letzteres wäre natürlich Öl ins Feuer der Kostenentwicklungen. Das wird man zu unterbinden wissen. Am Ende wird also ein gewisser Druck auf die Kliniken ausgeübt, beziehungsweise ein Wettbewerb um neue Versorgungsformen angefacht. Das wird sich durch die Einführung der Hybrid-DRGs nochmal verschärfen. An einem Bettenabbau in Deutschland wird also keine Strukturreform vorbeikommen. Auch die Sektorengrenzen werden bei künftigen Reformen so kaum aufrechterhalten werden können.

Was bedeutet das für die Neurologie?

In den Diskussionen rund um dieses Thema wechseln sich Hoffnungen auf neue Versorgungsmöglichkeiten und die Angst vor mehr Konkurrenz der Sektoren ab. Niedergelassene haben die Sorge, dass die Kliniken jetzt die ambulante Versorgung mit übernehmen, Kliniker haben die Sorge, dass Niedergelassene jetzt vermehrt stationsersetzende Leistungen erbringen könnten. Diese Sorgen sind verständlich in unsicheren Zeiten. Es gibt jedoch viel Anlass zu der Einschätzung, dass diese Suppe für die Neurologie keinesfalls so heiß gegessen wird, wie sie vielleicht demnächst gekocht wird.

Was die Hoffnungen anbetrifft: Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass mit dem Aufbrechen der Sektorengrenzen zusätzliche Ressourcen bereit gestellt werden. Das wird die Politik schon zu verhindern wissen. Was die Sorgen anbelangt, so bleibt festzustellen, was wir alle schon wissen: Der Bedarf an neurologischen Behandlungen wird unsere Möglichkeiten auch in der Zukunft übersteigen. Wir sollten uns daher gemeinsam, in Klinik und Niederlassung, für eine patientenorientierte Versorgung einsetzen, die diesen Namen auch verdient. Denn dafür sind wir angetreten, deshalb sind wir Ärztinnen und Ärzte. Wir sind primär einer guten Patientenversorgung verpflichtet und nicht primär der Rendite von Klinikkonzernen. Gleichwohl müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, sonst konterkariert dies eine gute Versorgung und schafft Fehlanreize. Es braucht eine echte Allianz zwischen medizinischem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand. In diesem Sinne gibt es viel zu tun und es lohnt sich, dafür gemeinsam zu kämpfen.

Mit ideologischen Grabenkämpfen ist weder uns geholfen, noch den Patientinnen und Patienten. Wir sollten uns daher bei der Suche nach guten Lösungen unser medizinisches Knowhow und unser Erfahrungswissen einbringen und uns einer Diskursethik verbunden fühlen. Dafür setzen wir uns berufspolitisch ein und laden Vertreterinnen und Vertreter aller Versorgungsbereiche ein. Der BDN hat sich von je her einer konsensgetragenen Arbeitsweise verpflichtet und gemeinsame Arbeitsgruppen für neue Versorgungsformen, aktuell für die "Ambulante spezialfachärztliche Versorgung" (ASV) für Multiple Sklerose oder für die Entwicklung von Hybrid-DRGs gebildet.

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